Jurist mit Tätigkeitsverbot verweigert die Überweisung einer fünfstelligen Summe nach Unfalltod
Lübbecke. Die Gefühle von Anna Wiesner schwanken zwischen Trauer und Wut. "Meine Familie hat den Tod meines Vaters nicht verarbeiten können. Daran hat dieser Anwalt einen großen Anteil", sagt die vierfache Mutter. Wenn sie über die vergangenen 16 Monate spricht, stockt ihre Stimme. Ein Taschentuch liegt immer in Reichweite.
Es geht um einen Lübbecker Juristen, dem vor einer Woche ein Tätigkeitsverbot von der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Hamm auferlegt wurde (die NW berichtete). Veruntreute Gelder zahlreicher Mandanten und Fristversäumnisse werden ihm vorgeworfen
Im Gespräch mit dieser Zeitung bestätigte der Anwalt vergangenen Mittwoch, dass rund ein Dutzend Verfahren gegen ihn anhängig sind. Alle Vorgänge, die nicht ausbezahlte Mandantengelder beinhalten, seien jedoch abgeschlossen.
Anna Wiesner kann das Gegenteil beweisen.
Der 13. Juni 2010 war wie ein Erdbeben für ihre Familie. Um genau 0.53 Uhr waren ihre beiden Eltern in einen Frontalzusammenstoß auf der L 770 bei Petershagen verwickelt. Ein 22-Jähriger aus Bünde war in den Gegenverkehr gefahren – der junge Mann überlebte den Unfall nicht. Wiesners Vater (63) schaffte es zwar noch lebend ins Krankenhaus – gegen vier Uhr morgens war jedoch auch er verstorben. Ihre Mutter (61) erlitt mehrere Knochenbrüche.
"Meine Zwillinge sind an diesem Tag fünf Monate alt geworden. Es war einfach furchtbar. Noch heute denke ich manchmal, dass mein Vater gleich zur Tür reinkommt", sagt Anna Wiesner.
Um in Ruhe zu trauern, ließ sich die Familie von dem Lübbecker Juristen anwaltlich vertreten. Nach vier Wochen schien die Angelegenheit erledigt: Am 15. Juli 2010 überwies die Versicherung 13.990 Euro als Pkw-Schadenssumme auf das Konto des Anwalts. Am 7. Oktober 2010 folgten 2.006,75 Euro Schmerzensgeld für die Witwe. Eine seriös arbeitende Kanzlei reicht die erhaltene Summe innerhalb weniger Tage an ihren Mandanten weiter.
Bis heute hat die Familie Wiesner keinen Cent gesehen
Bis heute hat die Familie Wiesner keinen Cent gesehen. Briefe, die Anna Wiesner an die Kanzlei schrieb, blieben unbeantwortet. Am Telefon wurde sie immer wieder vertröstet. "Es ist kein Geld eingegangen. Die Versicherung hat noch ein paar Fragen", war eine Antwort des Anwalts.
Nachdem sie monatelang hingehalten wurde, konnte Anna Wiesner ihren Anwalt schließlich überführen: "Ich kann Ihnen sagen, auf welches Ihrer Konten die Versicherung überwiesen hat", konfrontierte sie ihn in einem weiteren Telefonat. Der Neuen Westfälischen liegen entsprechende Schriftstücke vor. Ausgezahlt hat der Anwalt das Geld jedoch weiterhin nicht.
Anna Wiesners neue Anwältin bestätigt auf Anfrage den Sachverhalt in vollem Umfang: "Ich nehme den Kollegen in Regress". Einer Aufforderung, nun insgesamt 16.346,62 Euro bis Ende Juli 2011 zu bezahlen, kam der Anwalt ebenfalls nicht nach. Am 9. August 2011 stellte Anna Wiesner Strafanzeige wegen Unterschlagung. Das Verfahren ist weiterhin bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld anhängig.
"So betrogen zu werden, macht mich wirklich wütend"
"Hier geht es nicht nur um Geld, sondern auch darum, einen Schlusspunkt hinter den Tod meines Vaters zu setzen", sagt Anna Wiesner. "Meine Eltern sind 1992 aus dem Süden Russlands nach Deutschland gekommen. Mein Vater hat mit 50 Jahren noch einmal eine Tischlerlehre gemacht. Und im Frühjahr 2010 hatte ich zum ersten Mal das Gefühl, dass sie sich hier zu Hause fühlten. Dann so betrogen zu werden, macht mich wirklich wütend."
Der Lübbecker Rechtsanwalt war am Freitag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Das soll natürlich nicht den Blick auf die Opfer verstellen, die ihr Vertrauen berechtigterweise einem Rechtsanwalt gegeben haben, denn wir Anwälte sind dafür da und wir sind darauf angewiesen, dass man uns vertraut. Wenn die Kommentare meinen, man könne aus dem Geschriebenen herleiten, dass man Anwälten per se mit mehr Vorsicht begegnen müsse, so stellt sich die Frage, wie das gehen soll. Zu uns kommen Menschen in Notlagen, Menschen die Schuld auf sich geladen haben oder denen das vorgeworfen wird. Wir sind dazu da, ihnen zu helfen und jeder von uns, wird das als seine wichtigste Aufgabe ansehen. Wir sind Menschen und daher nicht unfehlbar. Wir machen Fehler und können sie ebenso wie alle anderen, nicht immer vermeiden. Aber wir sind nicht alle darauf aus, das Vertrauen der Mandanten in uns zu missbrauchen und niemand kann uns das ernsthaft vorwerfen. Deshalb ist eine Berichterstattung, die das suggeriert ebenso verfehlt, wie Kommentare, die in Anspruch nehmen, dass eine solche Berichterstattung irgendwie dazu beiträgt, bei Beauftragung eines Anwaltes sensibler mit dem Vertrauen umzugehen. Das Einzige was geschieht ist, dass Menschen, die in einer Notsituation gern einen Anwalt beauftragen würden und hoffen, mit ihm offen reden zu können, verunsichert werden. Das ein gesundes Misstrauen in konkreten Situationen angemessen ist, steht außer Frage, aber die Effektivität der Anwaltschaft leidet zum Nachteil der Mandanten, wenn unnötiges, unsachlich geschürtes Misstrauen herrscht.
Ich war einmal sehr stolz, Anwältin zu sein. Ich hatte das Gefühl, Menschen helfen zu können. Ich bin stolz darauf, dass Meschen bereit sind, mir ihr Vertrauen zu schenken. Folgerichtig missbrauche ist es nicht und bin mir sicher, dass das der Regelfall auch bei den Kollegen ist. Im übrigen habe auch ich den Mandanten immer mein Vertrauen geschenkt. In der Regel wurde auch mein Vertrauen nicht missbraucht. So funktioniert das normale Mandantenverhältnis. Die Menschen, die zu uns kommen, sind ehrlich und aufrichtig und sie können das Gleiche von uns und der Vielzahl der örtlichen Kollegen erwarten.
Es gibt einen Einzelfall, in dem eine Todsünde begangen wurde. Ein Rechtsanwalt hat offenbar Mandantengeld nicht ausgezahlt. Die Anwaltschaft übt mit dieser Situation Kritik, wie ich. Die Anwälte vor Ort überlegen, wie Geschädigten möglichst effektiv geholfen werden kann, denn was geschehen ist, betrifft uns alle in der Weise das es uns betroffen macht. Es betrifft uns außerdem, weil wir offenbar in der öffentlichen Meinung plötzlich per se kritisch gesehen werden sollen. Es betrifft einzelne Kollegen, weil sie zudem mit dem betreffenden Kollegen verwechselt werden, weil man aus der Tatsache des toten Vaters herleitet, wer es möglicherweise sein könnte.
Das Geschehene beschämt uns alle, aber es wird kein anwaltschaftübergreifendes Schudgefühl erzeugen, weil einer ein Fehlverhalten begangen hat, was in der Tat berufsrechtlich unverzeihlich ist. Aber auch keinem von uns steht es zu, ihn zu verurteilen, ebensowenig wie allen möglichen Anderen, die meinen etwas beurteilen zu können, ohne wirklich Einblick zu haben in das Geschehene. Verurteilen dürfen nur zwei Beteiligte: die Opfer und die Gerichte. Alles andere ist unsachlich und leistet keinen hilfreichen Beitrag zum Umgang mit Menschen, die in der Regel zu Recht das Vertrauen ihrer Mandanten genießen. .... Ich bleibe stolz darauf, Anwältin zu sein, denn ich tue das, was ich täglich arbeite sehr gern und mit der Überzeugung, dass Anwälte zu Recht das Vertrauen ihrer Mandanten verdienen.
Monika B. Hähn, Rechtsanwältin in Lübbecke