Lübbecke. Die im August 2010 von Bürgermeister Eckhard Witte in beide Richtungen frei gegebene Weingartenstraße in Lübbecke (Kreis Minden-Lübbecke) bleibt wie sie ist. Das Verwaltungsgericht Minden hat am Donnerstag die Klage von Anwohnern abgewiesen, die erreichen wollten, dass die Weingartenstraße wieder Einbahnstraße wird. Beendet ist der seit 2002 laufende Rechtsstreit zwischen Anliegern und Stadt damit wohl noch nicht.
"Sehr viel Arbeit" hatte Karl-Heinz Nunnenkamp von der Stadtverwaltung investiert, um die Anordnung von Bürgermeister Eckhard Witte gerichtsfest zu machen. Mit Erfolg: "Je öfter man es versucht, desto größer ist die Chance, dass es funktioniert. Das haben Sie hinbekommen", bewertete Richter Winfried Kaiser den dritten Versuch einer Lübbecker Stadtverwaltung, die Einbahnstraße für Verkehr in beide Richtungen freizugeben. "Kein Haar in der Suppe" könne er in der sieben Punkte umfassenden Anordnung vom August 2010 finden, mit der Witte sich den Unmut der insgesamt acht klagenden Anlieger-Parteien zugezogen hatte. Allen voran Christel und Karl-Wilhelm Deerberg (die NW berichtete).
Autobreite - Außenspiegel zählen mit
- Automobilclubs und Polizei raten Autofahrern, sich über die tatsächliche Breite ihres Fahrzeuges zu informieren oder selbst nachzumessen.
- Die volle Breite steht laut ADAC nicht in den Fahrzeugpapieren, weil Außenspiegel unberücksichtigt blieben. Die tatsächliche Autobreite schlie-ße die Spiegel aber mit ein.
- Laut ADAC sind 67 Prozent der Neuwagen breiter als zwei Meter. Dazu gehören unter anderem die Modelle Audi A3, Citroen C3, Fiat Bravo, Ford Focus, Mercedes A-Klasse, Opel Astra und VW Golf VI. (fha)
Und noch etwas stellt der Richter klar, diesmal mit Blick auf Klägeranwalt Rüdiger Schulz: "Ich habe nicht die Richtigkeit des Ergebnisses zu prüfen", gemeint war die Anordnung Wittes, "sondern nur das Zustandekommen". Das war – anders als in den Gerichtsurteilen von 2002 und 2006 zugunsten der Kläger, weil Daten einmal ganz, einmal im Bescheid fehlten – diesmal formal einwandfrei.
"Man kann es nicht allen recht machen"
Kaiser: "In der Begründung der Stadt ist eine Abwägung der Interessen der Allgemeinheit, der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erkennbar." Zudem habe die Verwaltung auf drei Verkehrsversuche im Jahr 2007 verwiesen, mit denen Alternativen geprüft worden seien, und vorliegende Verkehrs- und Lärmgutachten in ihrem Bescheid erwähnt.
Nach insgesamt 80 Minuten wies Kaiser die Klage schließlich ab, was der Rechtsvertreter der Stadt Lübbecke, Dr. Manfred Schröder, mit "Man kann es nicht allen recht machen" kommentierte.
Überhaupt nicht nachvollziehen konnte Klägeranwalt Schulz die Entscheidung des Richters und bezeichnete das Urteil als "Pyrrhus-Sieg" für die Stadt. Seine Begründung: Die Stadt habe bei der Vorgabe, dass nur Fahrzeuge mit maximal zwei Metern Breite die 4,5 Meter schmale Weingartenstraße befahren dürfen, nicht bedacht, dass etwa die Hälfte aller Kraftfahrzeuge breiter seien: "Damit zwingt die Stadt die aus Norden kommenden Autofahrer, die Einschränkung zu missachten, oder auf die B 239 zurückzukehren." Überhaupt sei er sicher, dass die von Witte durchgesetzte "Einzelverordnung" letztlich nur dazu diene, ein fehlendes verkehrspolitisches Konzept zu verschleiern. Schulz: "Eine Entlastung der B 239 ist de facto ausgeschlossen."
"Das ist auch so gewollt"
Es gehe gar nicht um eine Gesamtentlastung der B 239, erwiderte sein Gegenüber, Anwalt Schröder, sondern um die Entlastung neuralgischer Punkte: "Das ist auch so gewollt."
Später präzisierte Rolf Kleffmann, Abteilungsleiter Bürgerdienste bei der Stadt Lübbecke: "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die jetzige Verkehrsregelung in der Weingartenstraße zu einer besseren Anbindung der westlichen Innenstadt geführt hat. Auch zu einer Entlastung des Knotenpunktes Blase-Kreuzung."
Wenige Stunden nach der Urteilsverkündigung ließ Anwalt Schulz im Namen der Anliegergemeinschaft wissen, die Verwaltung werde aufgefordert, wieder Einbahnstraßenverkehr anzuordnen und den abfließenden Verkehr über die Bergertorstraße/Fünfhausen zu führen.
Eine weitere Variante, die Einhaltung der Zwei-Meter-Begrenzung für Fahrzeuge in der Weingartenstraße kontrollieren zu lassen, kann Frank Stille von der Kreis-Polizei in Minden sich angesichts von elf Bagatell-Unfällen in einem Jahr "derzeit nicht vorstellen", mahnt aber: "Jeder sollte wissen, wie breit sein Fahrzeug ist." Über eine Berufung wollen die Anlieger entscheiden, wenn ihnen die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.