Lübbecke (hgm/fha). Der Streit um einen riesigen Terrassenbau vor einem Villenneubau in Lübbecke beschäftigt seit einem Jahr Behörden und Gerichte – und nimmt immer skurrilere Formen an. Neuestes Argument des Bauherrn, eines Unternehmers aus Pr. Oldendorf: Auf der Terrasse, die laut Verwaltungsgericht Minden überdimensioniert ist und zurückgebaut werden muss, sei bereits eine geschützte Tierart heimisch.
Er werde "auf keinen Fall" gegen die Maulwürfe vorgehen, sagte er dieser Zeitung – schon weil das "eine hohe Geldbuße zur Folge haben könnte". Auch Fledermauskästen, die er auf dem Gelände aufgestellt hat, sprächen gegen den Rückbau, sollten sich die Tiere dort für den Winter einrichten. Die Notwendigkeit, die Tiere zu schützen, könne den Rückbau auf unbestimmte Zeit verzögern.
Anwohner hatten erfolgreich gegen die Baugenehmigung für die sechs Meter hohe Terrassen-Aufschüttung geklagt, die die Stadt Lübbecke erteilt hatte. Dort hat man inzwischen eingeräumt, dass die Genehmigung "ein Fehler" gewesen sei. Man habe die tatsächlichen Ausmaße der Terrasse bei Genehmigung des Bauantrags "anders eingeschätzt". Allerdings geht die Einsicht nicht so weit, dass die Stadt auch die Kosten des Rückbaus übernehmen will, wie es der Bauherr fordert.
Gericht: "Erdrückend"
Die Worte, die das Gericht für den Bau gefunden hatte, waren deutlich: "Erdrückend" wirke er auf die Nachbarhäuser und verletze das Gebot der Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme ist es in dem betroffenen Lübbecker Wohngebiet offenbar ohnehin nicht mehr sehr weit hin: Erst kürzlich verurteilte ein Gericht den 48-jährigen Unternehmer wegen versuchter Nötigung einer 77 Jahre alten Nachbarin zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Er habe versucht, die Seniorin zur Rücknahme ihrer Klage zu zwingen, indem er ohrenbetäubend laute Musik spielte und sie mit einem Aufsitzrasenmäher beschallte.
Zum neuen Bauantrag des Bauherrn haben Leser zahlreiche Kommentare im Internet geschrieben. Einige befassen sich mit der Wirkung der Aufschüttung. "Bürger 13" schreibt dazu, vom Fuß her aufgenommen, verdecke die Aufschüttung für den Kläger doch nur den Blick in die Fenster des Bauherrn. "Ist der denn für den Nachbarn so wichtig?", lautet "Bürgers" Frage.
"Wie in einer Kellerwohnung"
"Nixe" ist anderer Meinung: "Möchten Sie auf einer Terrasse sitzen und nur auf einen riesigen Erdwall sehen?" Im Winter stehe die Sonne sehr tief. Wer dann so einen Erdwall vor dem eigenem Fenster habe, könne den ganzen Tag Licht einschalten, wie in einer Kellerwohnung.
Auch "Doppelback" hält "Bürger 13"entgegen: "Der Hügel ist erdrückend." Das könne jeder beurteilen, der sich die Mühe eines Spazierganges zur Aufschüttung mache.
Bei einem anderen Thema geht es um Tierschutz. "Doppelback" hat auf einem NW-Foto vier Stangen mit Fledermaus-Nistkästen entdeckt. "Welche Verzögerung bei Bauwerken von diesen Tieren ausgeht, kann man immer wieder beim Lückenschluss der A 33 lesen", argumentiert "Doppelback".
"Sofortigen Rückbau anordnen"
"Barny Geröllheimer" vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung den sofortigen Rückbau anordnen solle, bevor wegen des Bezuges der Fledermauskästen Tatsachen geschaffen würden, die einer Beseitigung des Hügels entgegen stünden.
"Ralph" bezieht sich auf die Auswirkungen, die das Vorkommen von Feldhamstern auf Bauprojekte haben könne. Als Beispiel nennt er den Bau eines Gewerbeparks in Aachen mit 12.000 Arbeitsplätzen, der um Jahre verzögert worden sei, weil Experten auf dem Gelände lediglich Hamster vermutet hätten. Indiz dafür seien ein paar Löcher in der Erde gewesen.
Der Bauherr erklärte auf Nachfrage der NW zum Thema Feldhamster, dass diese rund 30 Zentimeter großen Tiere für die Aufschüttung völlig ungeeignet seien und der Terrasse erheblichen Schaden zufügen könnten.
"Statiker" nennt einen anderen Aspekt, der einem Rückbau entgegen stehen könnte. "Wenn der Bauherr schlau ist, lässt er zügig ein Gutachten erstellen. Dieses mit der Feststellung, dass das Haus einsturzgefährdet ist, wenn der Wall wegkommt."