Der qualvolle Tod des Alexander G.
Schwester gibt 20-jährigem Angeklagten ein Alibi / Gericht verfolgt Aussage mit Skepsis / Täter schlugen noch zu, als Opfer am Boden lag
Paderborn. 13 Zeugen haben im Mordfall Alexander G. schon ausgesagt. Doch noch immer ist unklar, warum der 34-Jährige sterben musste, warum er erschlagen wurde – mutmaßlich von drei jungen, gerade einmal 17, 18 und 20 Jahre alten Menschen. "Was hat er verbrochen, dass er diesen Preis zahlen musste", fragt sich selbst die Angeklagte Viola L. (allen Namen geändert) in einem Brief, der gestern vor Gericht verlesen wurde.
Auch am zweiten Prozesstag hielten die 17-Jährige sowie Richard H. (18) daran fest, dass der Paderborner Carsten T. die entsetzliche Tat initiiert und maßgeblich durchgeführt habe. Der 20-Jährige, den ein Vernehmungsbeamter als "schauspielerisch sehr gut" charakterisierte, hingegen erhielt Schützenhilfe von seiner acht Jahre älteren Schwester und ihrem Verlobten. Sie hätten in der Tatnacht Carsten T. besucht, berichtete das Pärchen. Allerdings habe der 20-Jährige völlig betrunken in seinem Bett gelegen.
Ein Bericht, den das Gericht mit spürbarer Skepsis zu Kenntnis nahm. Schließlich hatten die beiden nicht erklären können, warum mehrere Wochen, gar Monate ins Land gegangen waren, bevor sie ihre Aussage dem Gericht kundtaten.
Nur zu deutliche Klarheit besteht nunmehr über das Sterben von Alexander G. Der 34-Jährige sei infolge eines "zentralen Hirnversagens bei einem schweren offenen Hirntrauma" gestorben", erklärte der Rechtsmediziner Dr. Bernd Karger aus Münster. Mindestens fünf Schläge mit der gut zwei Kilogramm schweren Eisenstange seien auf den Kopf des gerade einmal 1,68 Meter großen und knapp 49 Kilo schweren Paderborners niedergegangen, sagte Karger und berichtete von der "hochgradigen Intensität" der beiden Hiebe, die den Hinterkopf wie auch die knöcherne linke Schädelseite völlig zertrümmerten.
Bereits der erste Schlag auf den Hinterkopf sei tödlich gewesen, führte der Experte aus. "Der Sterbeprozess setzte mit diesem ersten Schlag ein." Dass Alexander G. da sofort zu Boden ging, scheint die Täter nicht berührt zu haben. Denn die Mehrzahl der Schläge erfolgte, so Karger, als der 34-Jährige bewusstlos am Boden lag und sich nicht mehr bewegte.
Ein Schreckensbericht, den das Gerichts um die Vorsitzende Margret Manthey zwar registrierte. Aber letztlich sei die genaue Abfolge der Schläge, die Alexander G. töteten, für eine Verurteilung wegen Mordes nicht relevant, so die Vorsitzende Richterin. "Es kann auch ausreichen, wenn jemand nur mitgeht und dabei sein will", sagte Margret Manthey und nannte Paragraf 211 des Strafgesetzbuches.
Dieser bezeichnet denjenigen als Mörder, der "aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet".
Am kommenden Montag wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann werden die Jugendpsychiater, die die Angeklagten untersucht haben, ihre Gutachten im Prozess erstatten, bevor die Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft mit ihren Plädoyers beginnen.