Paderborn (JS). Vor bereits acht Jahren hat es in der Paderborner Staatsanwaltschaft einen Fall von Kinderpornografie gegeben. Das Verfahren gegen den Strafverfolger, auf dessen Dienst- und Privatrechner im Sommer 2001 belastendes Material gefunden worden war, wurde eingestellt, nachdem der Beamte eine Geldauflage von 6.000 Euro gezahlt hatte. Das teilte jetzt das NRW-Justizministerium mit.
Ende Juli 2001 hatte die Staatsanwaltschaft Paderborn ein Verfahren gegen den Kollegen eingeleitet. Dem Vernehmen nach hatte ein Mitarbeiter, der den Beamten während der Urlaubszeit vertreten hatte, Kinderpornos auf dessen Dienstcomputer entdeckt. In der Folgezeit wurden die Ermittlungen mit Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm an die Strafverfolgungsbehörde in Detmold weitergeben – auf Ersuchen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Paderborn, wie es in einer Mitteilung aus der Landeshauptstadt heißt. Im Juni 2002 sei das Ministerium vom Leitenden Oberstaatsanwalt in Detmold über die Einstellung des Verfahrens informiert worden. Damals sah das Gesetzbuch für den Tatbestand Besitz kinderpornografischer Schriften noch einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Seit einigen Jahren droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren.
Die Paderborner Behörde äußert sich zu dem Vorfall nicht. Das Justizministerium behalte sich die Erteilung von Auskünften zu Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte vor, zitierte Pressesprecher Horst Rürup aus den Presserichtlinien.
















