Paderborn (JS). Ralf I. (Name geändert) hat schlimme Fantasien. Immer wieder stellt er sich vor, wie er Frauen quält, sie schlägt, sie bis zur Bewusstlosigkeit würgt, sie vergewaltigt. Manchmal denkt er sogar daran, wie es ist, eine Frau langsam und qualvoll zu töten. Diese Vorstellungen machen den 23-Jährigen zu einem gefährlichen Mann, befand jetzt nach zweitägiger Verhandlung das Paderborner Landgericht. Es ordnete seine Unterbringung in einem forensisch Krankenhaus an.
Wie berichtet hatte Ralf I. im Sommer vergangenen Jahres bei Aufenthalten im Brüderkrankenhaus und im Westfälischen Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie (WZPP) drei erfahrenen Pflegekräften gegenüber jede Distanz fahren lassen. Mit Sätzen wie "Siehst du die Geilheit in meinen Augen?" oder "Ich bin so angespannt. Ich könnte dir etwas antun." versetzte der junge Mann, der bis Juli 2009 wegen Mordversuchs eine viereinhalbjährige Haftstrafe hatte absitzen müssen, die Frauen in Angst und Schrecken (die NW berichtete).
Vorfälle, die zwar nur im unteren Bereich des Strafrechts anzusiedeln sind, aber 2. Große Strafkammer alarmierten. "Es schlummern dort schlimme Sachen im Hintergrund, die dringend behandlungsbedürftig sind", stellte die Vorsitzende Richterin Margret Manthey fest, nachdem ein Arzt aus der forensischen Klinik Eickelborn von der gefährlichen Vorstellungswelt des Angeklagten berichtet hatte. Dem Experten hatte der junge Mann, der bereits im November 2009 in die forensische Psychiatrie eingewiesen worden war, von seinen Gewalt- und Vergewaltigungsfantasien erzählt.
Genau diese würden Ralf I. zu einem gefährlichen Menschen machen, bilanzierte der Gutachter Dr. Michael Hintersdorf. "Bei Fantasien, die jemanden dranghaft überfallen, besteht die Gefahr, dass diese auf der Handlungsebene umgesetzt werden", erklärte er und empfahl die Unterbringung des Mannes in einer forensischen Klinik. Dort müsse Ralf I. nach umfangreicher Diagnostik Strategien entwickeln, um seine gefährlichen Fantasien umzuleiten.
Den 23-Jährigen mit triebhemmenden Mitteln zu behandeln oder ihn mit Hilfe von Medikamenten ruhig zustellen, lehnte der Experte ab. Das sei nur die allerletzte Wahl und damit zunächst einmal gegen die ärztliche Kunst. Eine Einschätzung, die auch das Gericht teilte. Solche Maßnahmen seien unbefriedigend – auch im Sinne des Angeklagten, befand die Vorsitzende Richterin, die nun auf die Möglichkeiten der forensischen Psychiatrie setzt. Dort sei der Angeklagte in der Hand von Spezialisten und diesen habe er sich ja bereits anvertraut.
Folgt man der Statistik, so wird der Aufenthalt von Ralf I. in der forensischen Psychiatrie mindestens sieben Jahre dauern. Eine Aussicht, die den jungen Mann gestern nicht zu schrecken schien. Ganz im Gegenteil. "Ich möchte auf jeden Fall behandelt werden", sagte Ralf I. und nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.


















