Angeklagter kritisiert das Paderborner Kulturleben und spricht von "Betonköpfen der CDU"
Paderborn. Eigentlich ging es gestern im voll besetzten Saal 100 des Amtsgerichts um eine Kleinigkeit. Hausfriedensbruch, lautete die Anklage gegen Frank Gockel, der vor vier Jahren zusammen mit seinen Mitstreitern aus dem Verein Hilfe für Menschen im Abschiebehaft mit dem Aachener Friedenspreis ausgezeichnet worden war.
Ein Delikt, das mit einer Geldstrafe oder einer höchstens ein Jahr währenden Freiheitsstrafe geahndet wird. Trotzdem kochten in der von Richter Bastian Köhler vor rund 30 Zuschauern geführten Verhandlung die Gemüter über.
Denn wenn es um die sechs Wochen andauernde Besetzung des ehemaligen Cargo-Gebäudes im Herbst 2007 geht, dann wird’s sofort politisch. Schließlich, so meinte der Angeklagte Frank Gockel, gehe es eigentlich nicht um seinen Aufenthalt in dem Gebäude, sondern um das Kulturleben in Paderborn. Und so wollte er sich auch zu dem Vorwurf, dass er sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht haben sollte, nicht äußern. Wohl aber zum Hintergrund der Hausbesetzung durch die jungen Leute von Rabatz. "In Paderborn herrscht schon seit Jahrzehnten ein absoluter Kulturnotstand", sagte er. Nur angepasste Künstler fänden hier ihren Platz. Und das verstoße ganz klar gegen einen internationalen Pakt, der zur Förderung der freien Kultur verpflichte, erklärte Gockel. Doch an der Pader werde so ein Freiraum seit Jahren von den "Betonköpfen der CDU" verhindert. Die Besetzung des Cargo-Gebäudes, sei "eine Öffnung eines Hauses gewesen, was den Menschen der Stadt gehört und was sie durch die Öffnung endlich nutzen konnten".
Das sah Oberstaatsanwalt Burkhard Dannewald anders. Er fasste den Aufenthalt der jungen Leute und auch Frank Gockels Dasein in dem Gebäude als "unberechtigt" auf, weil sie sich dort gegen den Willen des Hausrechtsinhabers, sprich der Stadt, aufgehalten hätten. Dieses sei den Besetzern bekannt gewesen. Sie hätten sich eines "klaren Rechtsbruchs" schuldig gemacht, befand der Ankläger. Die Gesetze des Staates müssten angewandt werden, und "hinter diesen stehe ich auch", so Dannewald. "Ich kann den Hintergrund Ihrer Handlung verstehen", bilanzierte schließlich Richter Köhler. Die Ziele der Rabatzler seien nachvollziehbar, dennoch müssten sie für deren Durchsetzung zu rechtsstaatlichen Mitteln greifen, machte er deutlich und fällte so, nachdem ihn fünf Zeugen von der Anwesenheit Gockels in dem besetzten Gebäude überzeugt hatten, ein mildes Urteil. Während der Oberstaatsanwalt 90 Tagessätze zu je 30 Euro gefordert hatte, verhängte Köhler lediglich 50 Tagessätze in derselben Höhe.
Akzeptieren will Frank Gockel das Urteil nicht. Im Verlauf des Prozesses sei ihm nicht nachgewiesen worden, dass er zu den Hausbesetzern gehört habe, fasste der 38-Jährige schon die nächste Instanz ins Auge.
Auch Oberstaatsanwalt Dannewald will noch darüber nachdenken, ob er die ausgeurteilte Strafe akzeptieren kann oder gleichfalls die nächste Instanz anrufen will. "Da muss ich noch mit mir kämpfen."