Paderborn (NW). Die Stadt als Dienstherr habe "kein Ermessen" gehabt, was die Höhe der Witwenrente für Ingeborg Franze angeht. Das erklärte Bürgermeister Heinz Paus im März vor dem Hauptausschuss des Rates, nachdem das WDR-Magazin Westpol über die Regelung der Witwenrente für Ingeborg Franze berichtet hatte. Es ist die Ehefrau des in der Nacht zum Karfreitag 2009 bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Kreuzung Südring/Warburger Straße getöteten städtischen Feuerwehrmanns Wolfgang Franze (48).
Weil Franze auf einer Blaulicht-Einsatzfahrt – bei einem gerichtlich noch nicht aufgearbeiteten Zusammenstoß einer städtischen Drehleiter mit einem Taxi – ums Leben kam und nicht bei einem lebensgefährlichen Löscheinsatz, gilt sein Tod nach dem Versorgungsrecht für Kommunalbeamte nicht als "qualifizierter Dienstunfall" – und die Witwe erhält merklich reduzierte Versorgungsleistungen. Isabel, die Tochter von Ingeborg und Wolfgang Franze, ist fünf Jahre alt.
Am heutigen Dienstag befasst sich erneut der Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages mit der Lücke im Versorgungsrecht. Nach Meinung von Vera Esders, Ratsfrau der Grünen, hatte Bürgermeister Paus sehr wohl ein Ermessen. Von ihm als "Dienstherr mit einer gewissen Fürsorgepflicht" könne erwartet werden, dass er sich einer "Billigkeitsregelung" im Sinne der Hinterbliebenen nicht verschließe, schreibt Esders in einer Anfrage zur Ratssitzung am Donnerstag. Zum Beispiel, eine "Ausnahmeentscheidung" zu treffen und auf eigene Rechnung der Stadt den Differenzbetrag zum qualifizierten Dienstunfall zu übernehmen.
Einstufung als normaler Dienstunfall
Das sei aufgrund der gravierenden Auswirkungen und Umstände dieses Einzelfalles "durchaus möglich". Esders verlangt Auskunft über den Stand der Diskussion und fragt: "Erkennt der Bürgermeister die besonderen gravierenden Auswirkungen und Umstände des Einzelfalles an?" Sie möchte wissen, "welche Möglichkeiten und welche Bereitschaft" Paus für eine Billigkeitsregelung sieht. Die Einstufung als normaler Dienstunfall sei für andere Rettungskräfte "sicherlich nicht motivationsfördernd", meint die Grüne. Sie fragt daher, ob die Stadt "für mögliche ähnliche Fälle" in der Zukunft zusätzliche Versicherungen abschließen will, wie dies in anderen Kommunen zum Teil der Fall sei, und wann mit diesbezüglichen Entscheidungen zu rechnen ist.
Auch die Paderborner Landtagsabgeordnete der Grünen, Sigrid Beer, die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses ist, hatte bereits auf die Möglichkeit einer solchen Ausnahmeentscheidung hingewiesen (die NW berichtete). Nach ihrer Einschätzung geht es um eine jährliche Summe von bis zu 6.000 Euro.