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01.05.2010
PADERBORN
Erst die Schuldfrage klären
Paus und Jolk beantworten Anfrage zum Fall Franze
VON WOLFGANG STÜKEN

Paderborn. Ingeborg Franze, die Witwe des bei einem schweren Verkehrsunfall in der Nacht zum Karfreitag 2009 getöteten Paderborner Feuerwehrmannes Wolfgang Franze, kann nicht mit höheren Versorgungsleistungen rechnen. Zumindest vorerst nicht. Das machten Bürgermeister Heinz Paus und Alfred Jolk, der Leiter des städtischen Haupt- und Personalamtes, im Rat deutlich. Franze hatte sich mit der Drehleiter auf einer Einsatzfahrt mit Blaulicht befunden, als es zur Kollision mit einem Taxi kam.

Die Tatsache, dass dieses Unglück nach dem für Kommunalbeamte geltenden Versorgungsrecht nicht als "qualifizierter Dienstunfall" eingestuft wird, bedeute für die Witwe keine "deutliche Reduzierung der Versorgungsleistungen", widersprach Paus der Darstellung in einer Anfrage von Ratsmitglied Vera Esders von der Fraktion die Grünen (die NW berichtete). Vielmehr sei dem Versorgungsanspruch nach dem Beamtenrecht "voll entsprochen" worden.

Dabei sei sogar unterstellt werden, dass der mit 48 Jahren ums Leben gekommene Beamte "bis zum Erreichen der Altersgrenze tätig war", sagte Paus. Das, so ergänzte Jolk, sei bereits eine deutlich höhere Leistung, als sie ein Beamter aus anderen Gründen wegen Dienstunfähigkeit beziehe. Nach der aktuellen und gesicherten Rechtslage bleibe der Witwe nur eine Steigerung der Versorgungsbezüge von 75 auf das Maximum von 80 Prozent verwehrt, die bei einem qualifizierten Dienstunfall möglich wäre.

Ingeborg Franze hat gegen die Festsetzung der Verorgungsleistungen bei der Versorgungskasse Widerspruch eingelegt. Dieses Verfahren ruht zur Zeit.

Der zwischenzeitlich von ihr angerufene Petitionsausschuss des Landtages wollte sich eigentlich am Dienstag dieser Woche erneut mit dem Fall Franze befassen. Die Sitzung ist jedoch auf den kommenden Monat verschoben worden. Wie von der Landtagsverwaltung gewünscht, werde ein Vertreter der Stadt Paderborn an dieser Sitzung teilnehmen, kündigte der Bürgermeister an.

Zunächst gelte es, die noch nicht erfolgte gerichtliche Klärung der Schuldfrage des tragischen Unglücks und daraus resultierende zivilrechtliche Ansprüche der Witwe gegen die Versicherungen möglicher Schuldiger abzuwarten, machten Paus und Jolk deutlich. Danach solle die Frage des qualifizierten Dienstunfalls "gegebenenfalls unter Moderation des Petitionsausschusses" erneut beraten werden.

"Jenseits der bestehenden Rechtslage"

Dienstherr Franzes, so Alfred Jolk, sei im Gegensatz zur Esders-Anfrage "nicht der Bürgermeister, sondern die Stadt, vertreten durch den Rat als oberste Dienstbehörde". Bei einer durch den Rat zu treffenden "Billigkeitsentscheidung" im Sinne der Hinterbliebenen gilt es laut Jolk abzuwägen, dass diese sich "jenseits der bestehenden Rechtslage" bewege und eine "bundesweite Signalwirkung" hätte – nicht nur für gleichartige Dienstunfälle mit Todesfolge, sondern auch bei Verletzungen, die zu einer Einschränkung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit führen.

Ferner sei "das Eingehen einer freiwilligen Zahlungsverpflichtung" bei einer angenommenen Versorgungsdauer von 30 Jahren für die Stadt mit Kosten von etwa 300.000 Euro verbunden. Eine "Vorwegnahme" freiwillig erhöhter Versorgungsleistungen könne auch zu einer Minderung privatrechtlicher Schadensersatzansprüche der Witwe gegen Dritte führen, gab Jolk zu bedenken.

Unterdessen hat die Landtagsverwaltung ihrerseits Verhandlungen mit der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse angekündigt, ob und inwieweit aus Billigkeitsgründen die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls möglich ist. Jolk: "Das Ergebnis dieser Gespräche bleibt abzuwarten."

Um das für ehrenamtliche Feuerwehrleute bestehende Risiko aufgrund solcher Unfälle zu minimieren, habe die Stadt eine freiwillige Unfallversicherung abgeschlossen. Dies, so Jolk, sei jedoch für Beamte "nicht möglich".

Eine Darstellung des WDR-Fernsehmagazins "Westpol", eine solche Versicherung sei für nordrhein-westfälische Polizeibeamte abgeschlossen worden, sei nach Auskunft des NRW-Innenministeriums "nicht richtig".

Sollte der tragische Unfall zu Konsequenzen bei einer Dienstrechtsreform von Bund und Ländern führen, würden diese "nicht rückwirkend" gelten, bekräftige Paus die Einschätzung, die er bereits im März im Hauptausschuss vertreten hatte.


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