Paderborn. Der Vorwurf ist hart: Er lautet auf fahrlässige Tötung in vier Fällen und fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen. So steht es in der nun vorliegenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Paderborn, die beide an dem schrecklichen Unfall in der Nacht zu Karfreitag 2009 beteiligten Fahrer beschuldigt.
Wie mehrfach berichtet, waren in der Nacht zum 10. April 2009 die drei Taxi-Insassen Winfried Reller (46) und Birgit Günsche-Reller (40) und Georg Diebold (56) sowie der Feuerwehrmann Wolfgang Franze (48) gestorben, als auf der Kreuzung Warburger Straße/Ludwigsfelder Ring ein Taxi und ein Feuerwehrfahrzeug auf einer Einsatzfahrt zusammengestoßen waren. Sowohl dem Paderborner Taxi-Fahrer (44) als auch dem in Salzkotten lebenden Brandmeister (32) der Paderborner Feuerwehr wirft die Staatsanwaltschaft eindeutiges Fehlverhalten vor. Der Taxifahrer sei mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelgelb in die Kreuzung gefahren, erläuterte Oberstaatsanwalt Horst Rürup. Und der Fahrer des Einsatzfahrzeugs sei mit Tempo 70 bei Rotlicht ungebremst in den Kreuzungsbereich eingefahren.
Dr. Dirk Winthuis verteidigt den Taxifahrer. Er bezweifelt, dass sein Mandant aufgrund schwerer Verletzungen – so wie es die Staatsanwaltschaft meint – verhandlungsfähig sei. Der Anwalt wird dies daher möglicherweise zunächst einmal noch überprüfen lassen. Zudem ist er der Meinung, dass sich die Fahrlässigkeitsvorwürfe gegen seinen Mandanten aufgrund des von den Staatsanwälten in Auftrag gegebenen Gutachtens, "nicht hinreichend erhärteten". Außerdem kritisiert Winthuis das Gutachten in jenen Teilen, in den Zeugenaussagen bewertet würden, obwohl dies nicht die Aufgabe sei. "Dies ist ein Indiz dafür, dass es technisch nicht weiter aufzuklären war", sagt Winthuis. Der Gutachter sei "an die Grenzen der möglichen Feststellung gestoßen". Durch die ungewöhnliche Konstellation von Pkw und Feuerwehrfahrzeug könne der Sachverständige nur auf wenig Erfahrungswerte zurückgreifen. Der Masseunterschied der beiden Fahrzeuge sei einfach zu groß. Winthuis lässt daher offen, ein mögliches zweites Gutachten zu beantragen.
Der Rechtsvertreter des angeklagten Feuerwehrmannes, Dr. Andreas Jolmes, hatte bereits im vergangenen Sommer ein zweites Gutachten gefordert. In der vorliegenden Schrift des Sachverständigen seien zwei voneinander unterschiedliche Zeugenaussagen unberücksichtigt. Diese besagten, so Jolmes, dass die Ampelschaltung am Ludwigsfelder Ring grün zeigte: Hier war das Feuerwehrfahrzeug unterwegs, das Taxi kam die Warburger Straße herunter und fuhr beim Umschalten von gelb auf rot. Dies widerspreche dem Gutachten, erläutert Jolmes und wiederholt seine substanziellen Bedenken. Bei ihm stößt es auf Unverständnis, dass die Staatsanwaltschaft seinem Wunsch für ein Zweitgutachten nicht gefolgt "und in dem langem Zeitraum nichts passiert sei". Jolmes erwägt daher eine Einwendung gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Wann die Hauptverhandlung beginnen könnte, steht noch nicht fest. Klar ist nur, dass es ein größeres Verfahren wird mit 13 Zeugen und einem Straßenverkehrs- und Kraftfahrzeugsachverständigen. Durch die absehbare umfangreiche Beweisaufnahme wird der Fall vor dem erweiterten Schöffengericht verhandelt – mit zwei Berufsrichtern. "Das ist die Ausnahme", erklärt Rürup. "Es kann hilfreich sein, die Aufgaben zwischen zwei Richtern aufzuteilen."