Paderborn. Dass Christian L. am 27. März vergangenen Jahres, als er nach einer Nacht in einem Restmüllcontainer in die Müllpresse geriet, zwar schwer verletzt, aber schließlich doch mit dem Leben davonkam, hat er nach Ansicht von Amtsrichterin Ines Münker wohl gleich mehreren Schutzengeln zu verdanken.
Milde stimmten die geflügelten Heerscharen die Richterin aber nicht. Nach ihrer Ansicht hätte der Einsatzleiter des Paderborner Abfall- und Stadtreinigungsbetriebs (ASP) die gefährliche Situation erkennen und beseitigen müssen.
Sie sprach den 47-Jährigen der unterlassenen Hilfeleistung schuldig und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro auf Bewährung. Denn angesichts der bislang blütenreinen Weste des als besonnen und verantwortungsbewusst bekannten Mannes beließ es Münker bei einer richterlicher Verwarnung. Allerdings muss er L. 2.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Amtsrichterin war nämlich davon überzeugt, dass der 47-Jährige am Morgen des 27. März sehr wohl wusste, dass in dem Container ein Mann schlief.
Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung
Ein Mitarbeiter (48) hatte ihm an diesem Morgen kurz vor 7 Uhr via Funk mitgeteilt, dass er bei Reinigungsarbeiten im Ladebereich hinter dem Busbahnhof in einem Müllcontainer einen schlafenden Mann entdeckt hatte, den er allerdings weder wecken noch aus dem Behälter ziehen konnte. Die Versuche des Einsatzleiters sowie seines Mitarbeiters, die Besatzung der nahenden Müllpresse über Funk zu verständigen, scheiterten – wahrscheinlich an der Örtlichkeit, herrscht doch im Bereich des Busbahnhofs nur schlechter oder sogar kein Empfang.
Fatal, denn nach einigen erfolglosen Versuchen dachten beide ASP-Männer, der jeweils andere werde die Besatzung der Müllpresse schon erreichen. "Ich habe meine Arbeit weitergemacht und nicht darüber nachgedacht", sagte der 48-Jährige und umriss damit wohl auch das Handeln seines Einsatzleiters.
Gegen 7.15 Uhr traf die Müllpresse in der Zentralstation an. Beim Auskippen des Containers geriet Christian L. in die Presse, die erst gestoppt wurde, als die entsetzte Besatzung seine Schreie hörte. Genau das hätte aber der Einsatzleiter verhindern können, meinte die Richterin. Er hätte die Polizei oder das Büro für Ordnung, Schutz und Sicherheit (BOSS) verständigen oder einen Mann bei dem Container abstellen müssen.
Schreie aus dem Container
Das von Verteidiger Dr. Andreas Jolmes vorgebrachte Argument, Christian L. habe sich mit seiner Schlafplatzwahl selbst in Gefahr gebracht, mochte sie nicht gelten lassen. L., laut einem Freund und ärztlichen Attesten ein schwerer Alkoholiker, "war nicht mehr Herr seiner Sinne", sondern "eine hilflose Person", sagte Richterin Münker. Jolmes kündigte Berufung an.
Das Verfahren gegen den Kollegen des Einsatzleiters wurde gestern gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 900 Euro eingestellt.