Paderborn-Schloß Neuhaus. Tom ist ein putzmunterer, neuneinhalb Monate alter Junge. Dass sein Köpfchen wohlgeformt ist, verdankt er seinen Eltern Sonja und Matthias Kiesewetter. Die haben nämlich ihrem Sohn ohne Wenn und Aber eine Helmtherapie finanziert, so dass seine Schädelasymmetrie der Vergangenheit angehört. Auf Unterstützung ihrer Krankenkasse konnte das junge Paar dabei nämlich nicht zählen.
Im März vergangenen Jahres kam Tom zur Welt - mit einem Kaiserschnitt, wie Sonja Kiesewetter erzählt. "Dabei hat er wahrscheinlich Blockaden erlitten." Noch während ihres Krankenhausaufenthaltes fiel der 26-Jährigen auf, dass der Kleine immer seinen Kopf nach links hielt. "Kinder haben schon mal eine Lieblingsseite", bekam die besorgte Mutter und gelernte Physiotherapeutin von den Ärzten, Schwestern und Hebammen zu hören. "Da macht man sich erstmal keine Gedanken."
Der Rat des Kinderarztes bei der Untersuchung U3, Tom richtig zu lagern, habe nichts gebracht, ebenso wenig wie das später ärztlich empfohlene Spezialkissen, erzählt Sonja Kiesewetter. Tom machten nämlich immer noch die Blockaden in seinem Rücken zu schaffen - bis endlich nach vier Monaten ein anderer Mediziner diese erkannte, löste, Krankengymnastik verschrieb und für den mittlerweile verformten Kopf zur Helmtherapie riet.
Helm ermöglichte gezieltes Wachstum des Kinderköpfchens
Für Sonja und Matthias Kiesewetter war es gar keine Frage, den Empfehlungen entsprechend mit Tom einen Spezialisten in Gießen aufzusuchen, der für den Kleinen, dessen Kopf eine Asymmetrie von 1,5 Zentimetern aufwies, einen Kunststoff-Helm anfertigte. Diese sogenannte Kopforthese würde ein gezieltes Wachstum des Kinderköpfchen ermöglichen.
"Wir haben den Helm sofort bestellt", sagt Sonja Kiesewetter. "Links fehlte Tom ja geradezu ein Stückchen Kopf." Es sei ja schließlich auch darum gegangen, möglichst wenig Zeit zu verlieren. Denn die Eltern wussten: Je früher die Therapie, desto kürzer ihre Dauer. Die anfallenden Kosten in Höhe von fast 1.900 Euro übernahmen die Kiesewetters erstmal selbst. Sie könnten ja später die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen, planten sie. Und freuten sich über den Erfolg, denn schon nach 13 Wochen war Toms Kopf wieder eine ganz normale runde Angelegenheit.
Doch das positive Ergebnis focht die Verantwortlichen bei der Techniker Krankenkasse nicht an. Sie lehnten die Kostenübernahme ab. Eine Helmtherapie sei bei Tom nicht nötig, bei längerer Lagerung des Kindes hätte sich das Problem gegeben, bezogen sie sich auf die Erkenntnisse von zwei Gutachtern, aber unter Missachtung der Empfehlung des Kiesewetterschen Kinderarztes. Ein Schlag ins Gesicht der Eltern, die sich daran freuten, dass der kleine Tom dank der Krankengymnastik immer bewegungsfreudiger wurde und eben nicht mehr gelagert werden wollte.
Eltern: "Bei einem Baby wird gespart"
Sang und klanglos wollen sie die Entscheidung der Krankenkasse nicht akzeptieren. Sie denken an eine Klage vor dem Sozialgericht. Dabei gehe es um’s Prinzip, nicht um die knapp 1.900 Euro. "Wir hätten das auch so gemacht", sagt Sonja Kiesewetter. Schließlich sei es um ihr Kind gegangen. Aber dass die Krankenkasse in anderen gleichgelagerten Fällen die Kosten übernommen hätte und sich dabei auf Einzelfallentscheidungen zurückziehe, das ärgert sie schon. Eine Ungleichbehandlung dürfe einfach nicht sein. "Außerdem wird mit dem Spruch geworben ,Gesund in die Zukunft’ und dann wird bei einem Baby gespart", sagt sie kopfschüttelnd.
Was die Krankenkasse sagt
"Die Kopforthese gehört nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen", sagt Christian Elspas, Pressesprecher der Techniker Krankenkasse. Und das sei ein grundsätzliches Problem. Denn an diesen Leistungskatalog, der von dem Gemeinsamen Bundesausschuss, also dem Beschlussgremium der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen, beschlossen wird, sei man gebunden. "Es darf nur das verordnet werden, was der Leistungskatalog vorsieht", so Elspas. Da der TK viele Familien mit Kindern angehörten, würden tatsächlich auch des Öfteren die Kosten für eine Helmtherapie übernommen.
Das seien dann aber Einzelfallentscheidungen, betont Christian Elspas. In diesen Fällen sei durch medizinische Gutachten klar verdeutlicht worden, dass die Maßnahmen, wie sie im Leistungskatalog festgeschrieben sind, keinen Erfolg gezeitigt hätten und somit eine andere Therapie angezeigt sei. Genau das sei aber im Fall von Tom Kiesewetter nicht der Fall gewesen, sagt Elspas. Zu diesem Schluss sei jedenfalls im Widerspruchsverfahren der Medizinische Dienst nach zwei Gutachten gekommen.
Abgeschlossen sei das Verfahren nicht. Im Februar befasse sich der Widerspruchsausschuss der TK mit dem Fall, sagt Elspas, der um Verständnis wirbt. Es existiere keine wissenschaftliche Studie zum Nutzen der Helmtherapie, das mache die Entscheidungen in Einzelfällen schwer.