Paderborn (JS). Es waren entsetzliche Vorwürfe, für die sich ein Familienvater vor dem Landgericht Paderborn verantworten musste. Von 1998 an ging er immer wieder zu einer psychisch kranken Bekannten – aus sexuellen Motiven, verlangte er doch stets Geschlechtsverkehr von ihr. Gestern sprach ihn die 2. Große Strafkammer vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs frei – obschon sie davon überzeugt war, dass sich der 48-Jährige immer wieder an der Frau vergriffen hatte.
Jahrelang erduldete die 54-Jährige die Besuche des Mannes, bei denen stets Geschlechtsverkehr im Mittelpunkt stand. Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, einer Persönlichkeitsstörung, gelang es der Frau nämlich nicht, ihm Einhalt zu gebieten. Immer wieder war sie dem 48-Jährigen, der allerdings nie körperlich gewalttätig wurde, zu Willen. Erst im Dezember 2009 wurden ihr die sexuellen Übergriffe zu viel, so dass sie sich ihrer Betreuerin anvertraute und schließlich Anzeige erstattete. Die Staatsanwaltschaft Paderborn erhob sodann Anklage wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person.
"Sie kann sich nicht von anderen Menschen abgrenzen", umriss der psychiatrische Gutachter Dr. Horst Sanner vor Gericht die vorherrschende Problematik der 54-Jährigen und konkretisierte: "Sie kann nicht lange Widerstand leisten." Defizite, um die anscheinend auch der Bekanntenkreis wusste. "Sie kann nicht ,nein’ sagen und sich überhaupt nicht wehren", sagte eine gute Freundin im Zeugenstand. "Es ist strafbar, so einen Menschen für etwas auszunutzen. Aufgezwungener Sex – das geht doch nicht." Eine Ansicht, die das Gericht vom Grundsatz her teilte, verurteilen mochte es den Angeklagten trotzdem nicht.
Zweifellos hätte die 54-Jährige alle geschilderten sexuellen Übergriffe des Paderborners erlebt und zwar gegen ihren Willen, betonte die Vorsitzende Margret Manthey. Man habe allerdings keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte die Erkrankung der Frau und die damit verbundene Unfähigkeit, dauerhaft Widerstand zu leisten, erkannt und wissentlich ausgenutzt habe. Damit folgten die Richter den Anträgen von Staatsanwalt Frank Stegen und Verteidiger Klaus Henke.
















