Kreis Paderborn. Der Kreis Paderborn wird vorübergehend die Kosten für das Notarzteinsatzfahrzeug in Delbrück-Westenholz übernehmen und damit die Stadt Delbrück finanziell entlasten. "Die Krankenkassen haben diese Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen Rettungsdienstbedarfsplanes akzeptiert", erklärt Landrat Manfred Müller im Anschluss an die Verhandlungen. Bürgermeister Werner Peitz zeigt sich erleichtert: "Damit ist erst einmal ein Riesenschritt in die richtige Richtung getan."
Müller hatte bereits im Januar während eines Gesprächs mit Peitz und den Fraktionsspitzen des Delbrücker Stadtrats deutlich gemacht, dass der Kreis seine Leistungen im Rettungsdienst über die Krankenkassen abrechnet und diese nur das bezahlen, was auch im Rettungsdienstbedarfsplan steht beziehungsweise für erforderlich gehalten wird (die NW berichtete). Eine Überarbeitung steht in den kommenden Wochen an.
Der Landrat sicherte zu, die Wünsche der Stadt zur Optimierung des Rettungsdienstes bei der Bedarfsplanung mit begutachen zu lassen. Dazu zählen ein voll ausgebauter Notarzteinsatzstandort sowie die Frage, ob und in welchem Umfang ein zweiter Rettungswagen in Delbrück stationiert werden kann.
Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten festgelegt werden.
Diese Pläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Nach 2008 wird dieser Plan nun neu erarbeitet. Basis der Fortschreibung ist ein Gutachten, in dem auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und bewertet werden. Der Plan wird im Entwurf in den Kreisgremien diskutiert. Die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften müssen grünes Licht geben. Die Entscheidung trifft dann der Paderborner Kreistag.
















