Paderborn (NW). Durch neue Gesetzesvorgaben sollen einige hundert Photovoltaik-Betreiber im Kreis Paderborn betroffen sein und müssen für Nachrüstungen in die Tasche greifen. Der Runde Tisch "Paderborner Land 100 Prozent erneuerbar" informiert über die neuen Anforderungen an PV-Anlagen am Dienstag, 14. Februar, ab 19 Uhr im Sitzungssaal des Kreishauses Paderborn an der Aldegrever Straße.
Außerdem wird Dipl.-Ing. Frank Segin aus Bad Lippspringe unter dem Motto "Ein Klimamanager berichtet" über seine Tätigkeit im Landkreis Nienburg (Niedersachsen) informieren, die er zum 1. Januar 2012 aufgenommen hat. Außerdem erläutert der Leiter des Amtes für Umwelt, Natur und Klimaschutz beim Kreis, Dezernent Martin Hübner, über den aktuellen Umsetzungsstand des Kreis-Klimaschutzkonzeptes. Der Runde Tisch "Paderborner Land 100 % erneuerbar" lädt alle Interessenten zu der Veranstaltung ein.
"Auf einige Hundert Betreiber von Photovoltaik(PV)-Anlagen im Kreis Paderborn kommen Nachrüstungskosten bis zu 1.000 Euro zu", davon ist Reinhard Menne vom Runden Tisch überzeugt. Außerdem haben Stromnetzbetreiber nach Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) jetzt das Recht, die Einspeisung von Solarstrom bei Überlastung des Netzes zeitweise zu reduzieren oder sogar ganz zu unterbrechen.
Viele Solarstrom-Erzeuger wissen von diesen Neuregelungen und der Pflicht zur Nachrüstung noch nichts, vermutet der Runde Tisch. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz schreibt vor: Jede PV-Anlage, die seit dem 1. Januar 2012 in Betrieb geht, muss mit einer Fernsteuerung ausgestattet werden, so dass der Netzbetreiber die Solarstrom-Einspeisung reduzieren und gegebenenfalls auch vollständig abschalten kann. Lediglich für "Hausanlagen" bis 30 kW gibt es eine Alternative zur Fernsteuerung - doch dann muss die Leistung der Wechselrichter begrenzt werden, was dauerhaft Ertragseinbußen nach sich ziehe, so Menne.
Nach Informationen des runden Tisches haben sich die Netzbetreiber im Kreis Paderborn (Eon und RWE) für eine Fernsteuerung der PV-Anlagen per Funksignal entschieden. Die Betreiber von PV-Anlagen seien somit gezwungen, Funkempfänger zu kaufen und zu installieren. Was weitgehend unbekannt ist: Die neuen gesetzlichen Anforderungen gelten nicht nur für Neuanlagen. Gemäß einer Übergangsregelung im neuen EEG müssen auch viele ältere PV-Anlagen, die vor 2012 in Betrieb gegangen sind, nachgerüstet werden.
Bereits bis 1. Juli 2012 müssen sämtliche PV-Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt mit Funkempfängern ausgestattet werden. Bis 1. Januar 2014 sind auch Anlagen mit einer Leistung von 30 bis 100 Kilowatt nachzurüsten, die in den Jahren 2009 bis 2011 in Betrieb genommen worden sind. Der Runde Tisch vermutet, dass von den Nachrüstpflichten vor allem Landwirte betroffen sind, die Dachflächen auf Scheunen und Ställen zur Stromerzeugung nutzen.
Dazu kommt eine neue technische Richtlinie, wonach sich die Wechselrichter von PV-Anlagen bei einer Frequenz von 50,2 Hertz nicht mehr automatisch abschalten sollen. Diese Anforderung gilt auch für so genannte Bestandsanlagen und betrifft somit sämtliche ca. 7.000 Solarstrom-Erzeuger im Kreis Paderborn. In der Regel ist eine Neuprogrammierung sämtlicher Wechselrichter erforderlich. Kauf und Montage eines Funkempfängers sowie die Programmierung der Wechselrichter können nach Schätzung des Runden Tisches bis zu 1.000 Euro pro PV-Anlage kosten.
















