Schloß Holte-Stukenbrock. In Schleswig-Holstein fahren sie schon, in Hamburg soll es ab 2011 ganze Flotten geben – und selbst in Schloß Holte-Stukenbrock ist das Mini-Taxi ein Thema.
Ein findiger Taxiunternehmer aus Ibbenbüren im Kreis Steinfurt hat in der Branche für Wirbel gesorgt, als er jetzt Autos der Marke Smart als Taxis genehmigen ließ. Mittlerweile beißt er allerdings bei der Kreisordnungsbehörde und dem Landesverkehrsministerium auf Granit. Die nämlich gestatten die Taxis nur zu ambulanten Krankenfahrten.
"Der ist der Witz schlechthin im Gewerbe", kommentiert Jörg Füchtenschnieder, Taxi-Unternehmer aus Schloß Holte-Stukenbrock, die Idee des Ibbenbüreners. Jener hatte zuvor behauptet, mehr als 70 Prozent der Taxifahrten in Deutschland würden nur mit einem Fahrgast durchgeführt. "Ich habe keine Ahnung, woher der die Zahlen hat, aber meine Erfahrung ist, dass vor allem bei ambulanten Fahrten häufig Begleitpersonen mitfahren", sagt Füchtenschnieder.
Umweltschonender fahren
Auch das Argument, die Mini-Taxis hätten eine geringere Umweltbelastung zur Folge, lässt der Taxi-Unternehmer nicht gelten: "Wenn ich nur 70 Prozent der Fahrten machen kann, dann eiere ich den Rest doch leer durch die Gegend – umweltschonender bin ich, wenn ich alle Gäste fahren kann."
Zudem sei die Fahrt mit einem Smart-Taxi für den Fahrgast auch nicht billiger, weil sich alle Taxianbieter an die geltenden Tarife halten müssten.
Norbert Maasjost, ebenfalls Taxi-Unternehmer in Schloß Holte-Stukenbrock, fährt ein solches Mini-Taxi. "Das ist aber nicht als Taxi angemeldet, sondern erfüllt nur Werbezwecke", beschwichtigt er. "In großen Städten mag das gehen, aber hier bringt’s das nicht." Gegen die Mini-Taxis habe er generell nichts. Im Gegenteil: Schon oft sei er auf den Smart angesprochen worden. "Aber das hätte keinen Zweck – wir würden das sowieso nicht genehmigt bekommen."
Zwei Türen an der Seite
In der Tat ist die Genehmigung eines Mini-Taxis schwierig: Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) besagt, dass Taxis auf der Beifahrerseite zwei Türen haben müssen. Der Smart aber hat nur eine – die Beifahrertür. Doch die Kreisordnungsbehörden dürfen Ausnahmegenehmigungen erteilen, wie es der Ibbenbürener Unternehmer bereits erreicht hat.
Wolfgang Hildebrandt vom Kreisordnungsamt in Gütersloh erklärt: "Der Smart erfüllt die Vorgaben der Verordnung nicht, und eine Ausnahmegenehmigung für die normale Personenbeförderung würden auch wir nicht erteilen." Der Fall im Kreis Steinfurt sei mit dem Verkehrsministerium in Düsseldorf abgestimmt, das eine verbindliche Regelung für ganz Nordrhein-Westfalen schaffen wolle.
"Ich kann den Krawall nicht nachvollziehen", sagt Füchtenschnieder. "Für mich ist der Smart ein witziges Autochen – aber kein Taxi."
Pro Tour werden durchschnittlich 1,8 Fahrgäste befördert. Meist nur einer, das ist richtig, aber oft eben auch 2 gelegentlich aber auch 3 oder 4. Das heißt der Spritverbrauch eines 7 liter Daimlers durch 1,8 geteilt läßt den Smart alt aussehen was den Spritverbauch pro Fahrgast angeht (3,8 liter wären das dann, damit kommt auch kein Smart aus).
Das ist nur Augenwäscherei, Volksverdummung.
Manni