Willebadessen/Essen (bth). Das Landessozialgericht in Essen hat die Klage einer kinderreichen Familie aus Willebadessen abgewiesen, die eine zusätzliche Beihilfe für die Anschaffung von Schulbüchern beim Kreis Höxter erstreiten wollte. Die Familie mit insgesamt zehn schulpflichtigen Kindern lebt in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Vater erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 1.339,99 im Monat, wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung ausführt.
In diesen Umständen sah das Landessozialgericht jedoch keine "atypische Bedarfslage", die eine Sonderzahlung rechtfertige. So schlossen sich die Essener Richter einem in der Sache bereits ergangenen Urteil des Sozialgerichts in Detmold an. Der Kreis Höxter sowie die Stadt Willebadessen hatten der Familie mehrfach ein Darlehen angeboten, um den Eigenanteil an den Lernmitteln für ihre Kinder, die die Hauptschule Willebadessen besuchen, zahlen zu können.
Die monatliche Tilgung hätte bei 50 Euro gelegen. Die Familie hatte diese Angebote jedoch abgelehnt. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hatte einen ähnlichen Fall anders entschieden. Az: L 7 AS 72/08
















