Warburg (Rö). Wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls wurde ein Warburger (19) gestern vom Jugendschöffengericht verurteilt. Ursprünglich lautete die Anklage sogar auf Raub. Doch obwohl der Angeklagte bereits beim ersten angesetzten Termin vor drei Wochen sofort geständig war, ergaben sich Unstimmigkeiten bezüglich des Tatbestandes. Klärung erhoffte man sich durch einen Polizeibeamten, der als Zeuge beim zweiten Termin aussagen sollte. Doch ein längerer Kuraufenthalt verhinderte dies. So einigten sich Ankläger, Verteidiger und Gericht in Vorgesprächen, den Tatbestand des Raubes nicht aufrecht zu halten.
Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, im Juli 2011 nachts auf der Pellenbreite einen jungen Mann aus Warburg, mit dem er zuvor in einer Gruppe auf dem Schützenplatz zusammen gewesen war, zunächst gegen den Kopf getreten und dann weiter auf den am Boden liegenden Verletzten eingetreten zu haben. Außerdem nahm er aus der Geldbörse des Opfers 50 Euro. Durch die Attacken trug das Opfer erhebliche Verletzungen davon. Als Zeuge konnte er allerdings zum Tathergang wenig aussagen, da er damals stark alkoholisiert war und fast keine Erinnerungen daran hatte. Dem Angeklagten packte am nächsten Morgen wohl die Reue. Er zeigte sich selbst bei der Polizei an und gab das Geld zurück. Dies und die Tat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fanden beim Strafmaß Berücksichtigung. Doch ein üppiges Vorstrafenkonto mit neun Eintragungen standen den Milderungsgründen entgegen. Unverständlich für Staatsanwältin Sabrina Kaller und Richter Wolfgang Köcher, dass allein sieben Verfahren gegen den Angeklagten vor Paderborner Gerichten mit Einstellungen endeten. Das sei wohl offensichtlich das falsche Signal gewesen, denn der Warburger befindet sich auch derzeit unter Bewährung nach einem Urteil vom Februar des Vorjahres.
Dem Angeklagten wurde von der Jugendgerichtshilfe eine Reifeverzögerung mit erheblicher Aggressionsproblematik attestiert. Ein Jahr und drei Monate Arrest lautete abschließend das Urteil. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Wer die Bewährungschance nicht nutzt, kann nicht auf Milde hoffen", gab Richter Köcher abschließend dem Angeklagten mit auf den Weg. Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, erlangte das Urteil Rechtskraft.














