Verfassungsrichter stärken Gesetzeshüter
Die Polizei darf Verkehrssünder auf frischer Tat filmen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Weil die Beamten damit in ein wichtiges Persönlichkeitsrecht umgehen, musste das Gericht sein Urteil in diesem Punkt detailliert begründen.
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