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16.10.2009
Untreu trotz Ehevertrag
seitwärts - der Wochenrückblick von Johann Vollmer

Politik ist bei Lichte betrachtet in einer Demokratie wie der unsrigen eine ziemlich zähe Angelegenheit. Mitunter kommt es nämlich vor, dass die Parteien trotz der einheitlich schwammig formulierten und austauschbaren Wahlprogramme in so genannten "Kernfragen" in Streit geraten. Die Kernfrage ist unter den politischen Worthülsen, die im politischen Schusswechsel zu Boden fallen, das größte Kaliber. Wenn es da zwischen den Partnern nicht funkt, dann passt es nicht.

Große Unterschiede zwischen einer Ehe und einer Regierungskoalition gibt es eigentlich nicht. Beide Partner wissen insgeheim, dass sie es nicht lange miteinander aushalten. Zumal ständig neue Bindungswillige den jeweiligen Partnern schöne Augen machen.

"Verbrühte Milch und Langeweile"

Eigentlich gilt ja bekanntlich für Verheiratete oder Regierungskabinette, dass der Mensch das, was der liebe Gott oder der Bundespräsident per Segen oder Unterschrift zusammengefügt hat, nicht trennen soll. Aber das geht an der Realität meist vorbei, sobald in der Ehe/Koalition die Realität einsetzt.

Kurt Tucholsky, der zweimal den Ehering an und wieder ablegte, schrieb dereinst in der Wochenzeitschrift Weltbühne, woran das liegt:
"Die Ehe war zum jrößten Teile,
vabrühte Milch un Langeweile.
Un darum wird beim Happy-end
im Film jewöhnlich abjeblendt"

Sittenwidrige Zweck-Ehe

Wie sehr sich nun die Union mit der FDP langweilen wird, muss sich noch zeigen. Die Liberalen könnte natürlich auch neuerdings wieder untreu werden, sollte der Koalitionsvertrag nicht zu Stande kommen. In den Kernfragen Steuersenkungen, Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke und Schnüffelstaat sind die beiden Parteien zwar nicht so weit auseinander, dass sie auf die eingetragene Regierungsgemeinschaft verzichten würden, aber um sich alsbald auf die Nerven zu fallen, reicht es alle mal.

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In der Regel verhält es sich mit einem Koalitionsvertrag ohnehin wie mit einem Ehevertrag. Von außen betrachtet ist da einiges sittenwidrig, was die Partner im ersten Überschwang der Gefühle ohne nachzudenken aushandeln. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Partner zum Beispiel nicht einfach auf den nachehelichen Unterhalt verzichten darf. Das betreffe den "Kernbereich" des Scheidungsfolgerechts. So ist das auch in der Politik. Verrat an den Kernfragen darf es nicht geben. Fragt sich nur, ob sich FDP und CDU in ihrer Zweck-Ehe lang genug an ihre Wahlversprechen erinnern.

Mehr zum Thema in nw-news.de

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