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16.04.2009
BIELEFELD
Hip-Hop-Musiker wegen Volksverhetzung verurteilt
24-Jähriger erhält sechsmonatige Bewährungsstrafe
VON PETER JOHNSEN

Ausgereimt:

Bielefeld. Wegen Volksverhetzung ist der 24-jährige Bielefelder Sven K. (Name geändert) vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Der Hobby-Musiker hatte unter einem Pseudonym in seinem Heimstudio ein Musikalbum im Stil des "Gangsta-Rap" mit 16 Liedern produziert, von denen mindestens vier ausländerfeindliche und rassistische Textpassagen enthielten.

Dieses Album erschien nie auf CD, konnte aber in der Zeit von November 2007 bis November 2008 von der Internet-Homepage des Angeklagten heruntergeladen werden. In einem Interview mit dem als rechtsextrem geltenden Musikmagazin Rock Nord hatte Sven K. angegeben, dass diese Seite 31.000mal aufgerufen worden sei. In der gestrigen Hauptverhandlung bezeichnete er diese Zahl als "rein fiktiv".

Hitlerrede als Geschichtsunterricht

Die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten vier Titel enthalten haarsträubende Aussagen. Da ist die Rede von "Kanaken" und "Missgeburten aus dem Morgenland", Ausländer werden generell als minderwertig dargestellt, es wird zur Gewalt gegen sie aufgerufen. Dem Album ist ein Symbol vorangestellt, das starke Ähnlichkeit mit dem Adler der ehemaligen Wehrmacht aufweist. Eines der Stücke mit dem Titel "Geschichtsunterricht" hat eine Hitlerrede zum Inhalt, in der dieser die Weimarer Republik verspottet.

Vor Gericht bestritt Sven weder seine Urheberschaft noch die Veröffentlichung der Texte im Internet. Als Kenner der Hip-Hop-Szene und langjähriger Musiker sei ihm "aus einer Bierlaune heraus" die Idee gekommen, "etwas provokantere Lieder zu machen", verteidigte er sich. Dabei habe er – ohne ausländerfeindliche Absichten – kein eigenes Material, sondern Inhalte aus altbekannten Dokumentationen interpretiert und in Reimform gebracht.

Wo endet die Freiheit der Kunst?

Der Angeklagte verglich seine Machwerke mit umstrittenen Computerspielen und berief sich schließlich auf die Freiheit der Kunst: "Woher soll ich als Hobby-Künstler wissen, wo meine künstlerische Freiheit endet?" "Es ist eben ein schmaler Grat, auf dem Sie sich bewegen", entgegnete ihm Amtsrichter Gerrit Zengerling. Er habe sich nicht politisch betätigen wollen, sondern Musik machen wollen, die dem Konzept der heutigen Rapper-Szene entspreche, lautete Sven K.s Schlusswort.

Dem Antrag der Staatsanwältin entsprechend, verurteilte Zengerling den Angeklagten zu der eingangs erwähnten Bewährungsstrafe. Die Grenzen der künstlerischen Freiheit seien in diesem Fall eindeutig überschritten worden, hieß es zur Begründung. Sven K. wurde die Bewährungsauflage erteilt, 600 Euro an das Westfälische Kinderdorf zu zahlen.
    


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