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21.06.2009
BIELEFELD
Gefährlicher Straftäter kommt auf freien Fuß
Gericht kann bevorstehende Entlassung trotz schlechter Prognose nicht verhindern
VON JENS REICHENBACH

"Gefahr für die Allgemeinheit" | FOTO: REICHENBACH

Bielefeld. 1986 quälte und drangsalierte er eine Frau (acht Jahre Haft), nur zwei Jahre nach seiner Entlassung tötete er im Alkoholrausch einen Mann. Keine acht Monate nach seiner zweiten Entlassung im März 2001 schlug er einen Zechkumpanen krankenhausreif. Gutachter sagen auch jetzt wieder einen Rückfall des alkoholkranken Jürgen W. (63) voraus. Trotzdem kommt er am Montag voraussichtlich auf freien Fuß.

Wie bereits in dem viel diskutierten Fall eines gefährlichen Sexualstraftäters, der in Heinsberg unter Polizeibewachung stand, weil ein Gericht ihn laufen lassen musste, steht auch die II. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts unter Vorsitz von Werner Scheck nun vor einer unpopulären Entscheidung.

Die Richter sträubten sich am Freitag sichtlich, den "unter Alkoholeinfluss unberechenbaren Mann" tatsächlich gehen zu lassen. Doch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Februar 2009 zwingt sie vermutlich zu dem Schritt. Fachleute raten wegen der hohen Rückfallgefahr ab. "Mit drei Promille sind Sie eine explodierende Zeitbombe", sagte der Vorsitzende Richter.

Der Bielefelder Staatsanwalt Jens Balke hatte deshalb schon im Oktober 2006 für den allgemeingefährlichen Jürgen W. "nachträgliche Sicherungsverwahrung" beantragt. Zuvor hatte der BGH 2004 bereits den ersten Antrag des Landgerichts auf Sicherungsverwahrung (Gefängnis auf unbestimmte Zeit) abgewiesen, weil die weniger harte Alternative einer Therapie im Maßregelvollzug nicht erwogen worden war. Sicherungsverwahrung dürfe nur "letztes Mittel" sein, so die Begründung. Doch weil W. laut Gutachter gar keine therapierbare Persönlichkeitsstörung hatte, wurde sein Aufenthalt in der Psychiatrie Eickelborn erfolglos beendet.

Revision eingelegt und Recht bekommen

Seit 2004 sieht der Gesetzgeber in Deutschland aber vor, dass für dauerhaft gefährliche Straftäter wie eben Jürgen W. auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe noch "nachträglich" Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Jürgen W. war 2006 bundesweit der Erste, der für eine solche Anordnung sogar "nach Erledigung eines Maßregelvollzugs" in Frage kam. Die X. Große Strafkammer des Landgerichts entschied wieder, dass W. dauerhaft hinter Gitter gehört.

Doch W.s Anwalt Carsten Ernst legte Revision ein und bekam vom BGH zum zweiten Mal Recht: Nur wenn die dauerhafte Gefährlichkeit aus neuen Tatsachen herzuleiten sei, müsse W. nachträglich in die Sicherungsverwahrung. Der BGH gab das Verfahren wieder zurück zum Landgericht, um neue Diagnosen zu prüfen. Doch von zusätzlichen Erkenntnissen keine Spur: Seit seiner Inhaftierung 2001 blieb Jürgen W. unauffällig, allerdings auch ohne Alkohol. Die Freilassung des 63-Jährigen, dem vom Sozialdienst in Bielefeld ein Zimmer vermittelt wurde, scheiterte am Freitag nur an der so kurzfristig nicht zu organisierenden Betreuung. Die Gerichtsentscheidung wurde auf Montag vertagt.

Kommunen reagieren wie in Heinsberg

Immer wieder scheitern trotz deutlicher Warnungen der Gutachter in deutschen Gerichten Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung. Immer mehr Kommunen reagieren wie in Heinsberg: Auch im brandenburgischen Joachimsthal erhielt ein gefährlicher Vergewaltiger wochenlang polizeiliche Begleitung. Ein Frauenmörder in Quedlinburg wurde 2007 zwei Monate lang von Polizisten verfolgt. In Regensburg wird am Montag übrigens erstmals ein Urteil über nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht erwartet.

Mehr zum Thema in nw-news.de

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Kommentare
Entschuldigen Sie "noch ein Zweifler", aber was bitte schön hat der Verteidiger damit zu tun? Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass wir in einem Rechtsstaat leben und Verteidiger ein wichtiges Institut eines eben solchen ist. Vielleicht stehen Sie ja mal unschuldig vor Gericht, dann wissen Sie es hoffentlich zu schätzen. Den Gerichten sind die Hände gebunden, also muss der Staat ran. Dann schreiben Sie doch Eingaben an den Bundestag, dann tut sich vielleicht etwas in Ihrem Sinne.

Immerhin kann der Rechtsbeistand auf Grund der gewonnenen Revision ruhigen Gewissens sein, da sich die dauerhafte Gefährlichkei nicht aus neuen Tatsachen herleiten dürfte, die sich gegen ihn richten...

UNGLAUBLICH. Mehr kann und will ich dazu nicht sagen.


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