Paderborn (JS). Eigentlich hat es Brigitte L. schwarz auf weiß, dass sie am Morgen des 9. November 2008 etwas getan hat, was man auf gar keinen Fall tun sollte. Sie ist nämlich betrunken Auto gefahren. Eine Blutprobe attestiert der 47-Jährigen einen satten Promillewert von 3,37. Dennoch will die Mutter von drei Kindern eins nun gar nicht: auf ihren Führerschein verzichten.
Die arbeitslose Kosmetikfachberaterin aus Paderborn glaubt dabei das Recht, ja, sogar das Grundgesetz auf ihrer Seite zu haben. Schließlich sei die Entnahme der Blutprobe auf der Polizeiwache ohne ihr Einverständnis erfolgt. Und damit hätten die Beamten gegen den Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen, der die Unverletzlichkeit der Freiheit und die körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen garantiert, sagt ihr Anwalt Werner Säftel.
Er verweist auf die neue Rechtsprechung, die vorschreibt, dass gegen den Willen eines Betroffenen eine Blutentnahme nur von einem Richter angeordnet werden kann. Lediglich wenn Gefahr im Verzug ist oder kein richterlicher Eildienst eingerichtet ist (z. B. nachts) können Polizeibeamte über diese Maßnahme entscheiden.
Anzeige gegen Polizisten
Ein schwieriger Sachverhalt also, den Amtsrichter Dr. Modemann und Oberamtsanwalt Woitinas gestern im Saal 103 des Amtsgericht zu betrachten hatte. Denn Brigitte L., im gepflegten Kostüm auftretend, schwieg als Angeklagte zum Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr. Und auch die beteiligten Polizisten wollen zumindest zu den Vorgängen auf der Wache nichts sagen. Hat doch die Paderbornerin Anzeige gegen zwei Beamte erstattet – wegen Körperverletzung. Sie sollen nicht nur die Blutentnahme angeordnet, sondern die 47-Jährige auch festgehalten haben, als diese sich gegen die zuvor erläuterte und angekündigte Maßnahme wehrte.Was allerdings am 9. November gegen 11 Uhr morgens auf der Bundesstraße 64 passierte, das schilderten die Beamten frank und frei. Sie konnten sich genau erinnern, dass sie auf dem Weg zu einem Einsatz in Paderborn von einem Passanten auf den Golf von Brigitte L. aufmerksam gemacht worden waren. Das Fahrzeug sei in Schlangenlinien Richtung Rietberg unterwegs, hörten und sahen auch wenig später die Beamten. Als sie die einschlägig vorbestrafte Frau – 2007 war sie mit 2,08 Promille erwischt worden – angehalten hatten, stellten die erfahrenen Beamten fest, dass Brigitte L. ziemlich alkoholisiert war.
Aussagen, die Richter Modemann aber nicht weiterhalfen. Er setzte die Verhandlung aus. Ebenso wie Oberamtsanwalt Woitinas will er abwarten, bis die Verfahren gegen die Polizisten abgeschlossen sind, um die Vorgänge auf der Wache zu klären. Zudem soll Brigitte L., deren Führerschein beim Straßenverkehrsamt verbleibt, mit Blick auf ihre Schuldfähigkeit psychiatrisch untersucht werden.






