Bielefeld. Die Schweinegrippe breitet sich rasant aus. Doch die dazu veröffentlichten Zahlen sind trügerisch. Ob ein Patient an der Schweinegrippe leidet, ist schlichtweg auch eine Frage der Definition. Der Bielefelder Hausarzt Dr. Felix Mayser hat Handlungsempfehlungen für die niedergelassenen Ärzte entwickelt, aus denen auch Patienten lernen können.
Wer kann sich mit Schweinegrippe anstecken?
Anstecken kann sich nur, wer Kontakt zu erkrankten und infizierten Personen hat. Das sind in Deutschland immer noch sehr wenige.
Wie kann man sich anstecken?
Kleinste Tröpfchen befördern beim Niesen oder Husten die Viren durch die Luft auf den Nächsten.
Was sind die ersten Krankheitsanzeichen?
Müdigkeit, Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Fieber. Manchmal bei Schweinegrippe auch kein Fieber, dafür aber auch Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.
Infos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es hier:
www.bzga.de/schweinegrippe
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Was tun, wenn man sich krank fühlt?
Zu Hause bleiben und den Hausarzt anrufen. Wer keinen hat, einen Arzt für Allgemeinmedizin, Kinderarzt oder hausärztlich tätigen Internisten anrufen.
Was tut der Arzt, wenn sich bei ihm ein Patient meldet, der glaubt, er habe sich angesteckt?
Der Arzt wird in der Regel zunächst die Krankengeschichte abfragen. Kommt der Patient gerade aus England oder aus Spanien? Hat er engen Kontakt zu Personen gehabt, die dort waren und jetzt Krankheitszeichen haben? Dann wird der Arzt nachfragen, wie krank der Patient sich fühlt, unter welchen Krankheitsanzeichen er leidet, ob er Fieber hat und wie hoch es ist.
Wie entscheidet der Arzt über das weitere Vorgehen?
Vor dem Hintergrund der Antworten entscheidet der Arzt dann, wie es weitergeht. Ist der Patient nur leicht erkrankt, wird er ihm empfehlen, zu Hause zu bleiben, um nicht andere Personen anzustecken. Die Ansteckungszeit beträgt sieben Tage, bei Kindern zehn. Er berät den Patienten, wie er sich verhalten soll, nämlich sich von anderen mindestens einen Meter fernhalten, häufig die Hände 30 Sekunden lang (!) waschen, in den Ärmel husten, gebrauchte Taschentücher nicht herumliegen lassen und auf Händeschütteln verzichten.
Worauf stützt der Arzt seine Entscheidung, dass ein Verdacht auf Schweinegrippe vorliegt?
Ein Verdacht auf Schweinegrippe liegt, so definiert es das Robert-Koch-Institut (RKI), dann vor, wenn der Patient die üblichen Grippebeschwerden, 38 Grad oder mehr Fieber und zusätzlich mindestens zwei der folgenden Krankheitsanzeichen hat: Schnupfen oder verstopfte Nase, Halsschmerzen, Husten oder erschwerte Atemtätigkeit. Das genügt aber noch nicht; denn mindestens eine der vier folgenden Bedingungen muss innerhalb von sieben Tagen vor Krankheitsbeginn ebenfalls erfüllt worden sein: Der Patient war in einem Risikogebiet, er hat sich in einem Raum gleichzeitig mit einer Person aufgehalten, die bestätigt unter Schweinegrippe leidet, er hatte direkten Kontakt mit einem wahrscheinlich oder bestätigt an einer Schweinegrippeinfektion gestorbenen Patienten, oder er arbeitet in einem Schweinegrippe-Testlabor.
Was veranlasst der Arzt, wenn sich der Verdacht auf Schweinegrippe verdichtet hat?
Antworten auf diese Fragen führen den Arzt zur Entscheidung, ob er den Patienten in die Praxis bestellt, ob er ihn zu Hause besucht, ob er einen Labortest veranlasst und ob er ein antivirales Medikament (Tamiflu) verordnet. Einen Schnelltest hält die Ärzteschaft nicht für sinnvoll, weil der die Schweinegrippe nicht nachweisen kann.
Wie verläuft der Test?
Für den genauen PCR-Test entnimmt der Arzt aus beiden Nasenlöchern und dem Rachen mit Wattestäbchen einen Abstrich, der in ein Referenzlabor des RKI geschickt wird.
Wie lange muss man auf dasTestergebnis warten?
Auch wenn die Labore rund um die Uhr arbeiten, kann es ein bis zwei Tage dauern, bis ein Ergebnis vorliegt. Man kann das Verfahren dadurch beschleunigen, dass Angehörige den Abstrich zum Labor fahren. Einen begründeten Verdacht und nachgewiesene Erkrankungen meldet der Arzt sofort dem Gesundheitsamt. Dort wird dann entschieden, welche weiteren Maßnahmen nötig sind. Die Gesundheitsämter konzentrieren sich darauf, Kindertagesstätten, Schulen und andere empfindliche Einrichtungen zu schützen. Jeder Virusträger trägt selbst ein hohes Maß an Verantwortung dafür, dass er seine Mitmenschen nicht ansteckt.
Wer bezahlt die Behandlung und die Labortests?
Über die Bezahlung des PCR-Tests, der allein die Schweinegrippe sicher feststellen kann, streiten Ärzte und Krankenkassen noch. Vor einem PCR-Test sollte der Patient daher unbedingt mit seinem Arzt und seiner Krankenkasse über die Kosten sprechen, die 150 Euro und mehr betragen können. Für die Behandlung genügt die Chipkarte, die private Krankenversicherung bezahlt auch den Test.