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14.10.2009
PADERBORN
Paderborner Polizei soll Strafzettel gegen Polizisten vernichtet haben
VON HUBERTUS GÄRTNER

Bußgeldbescheid vernichtet? | dpa

Paderborn. In der Kreispolizeibehörde Paderborn bahnt sich ein handfester Skandal an. Ein hoher Beamter steht unter Verdacht, sich strafbar gemacht zu haben. Der Beschuldigte soll als Leiter des Verkehrsdienstes mehrfach Untergebene angewiesen haben, Ordnungswidrigkeiten einzustellen, die von Polizeibeamten und deren Familienmitgliedern begangen wurden.

Die Vorwürfe gehen aus einem internen Schreiben hervor, das der Neuen Westfälischen vorliegt. Auch die Paderborner Polizeidirektorin Ursula Wichmann ist über den Vorgang bereits offiziell informiert. Es existiere der Verdacht, dass in einigen Verfahren unzulässigerweise "Einfluss genommen" wurde, sagte Wichmann auf Anfrage. Mit eigenen Recherchen habe ihre Behörde versucht, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Dem Paderborner Landrat Manfred Müller (CDU) liege inzwischen ein Abschlussbericht vor. Als Chef der Kreispolizeibehörde müsse dieser nun "entscheiden, ob ein Strafverfahren oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird". Müller befindet sich im Urlaub und war gestern nicht zu erreichen.

Laut Polizbeibericht vom Mittwoch, ist inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, das von der Staatsanwaltschaft geprüft wird und noch nicht abgeschlossen ist.

Der Leiter der Kreispolizeibehörde Paderborn, Landrat Manfred Müller, hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das bis zum Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt ist.

"Wir werden in diesem Fall nichts unter den Teppich kehren", sagt Polizeidirektorin Wichmann. Nach Recherchen der Neuen Westfälischen waren die umstrittenen Vorkommnisse bereits im Frühsommer in der Paderborner Kreispolizeibehörde einem größeren Personenkreis bekannt geworden. Ein Oberkommissar, der mit der Bearbeitung von Verkehrsdelikten betraut ist, hatte sich einigen Kollegen offenbart und unter Tränen berichtet, dass der Leiter des Verkehrsdienstes von ihm die Einstellung von Verfahren gegen Polizisten verlangt habe.

Bereits im vorigen Jahr sollen mehrere Fälle passiert sein. Nach einem schriftlichen Vermerk wurden angeblich nicht nur Paderborner Behördenangehörige, sondern auch Beamte des Bielefelder Polizeipräsidiums sowie ein Wachleiter der Bundesautobahnpolizei von fälligen Sanktionen (zum Beispiel Bußgeldern nach Geschwindigkeitsübertretungen) verschont. Der Paderborner Oberkommissar berichtete davon, dass er durch den Leiter des Verkehrsdienstes immer wieder in große Gewissensnöte gebracht worden sei. Offenbar fürchtet er nun Repressionen. Der beschuldigte Leiter des Verkehrsdienstes soll die Vorwürfe zunächst bestritten haben.

Ähnliche Vorkommnisse in Bayern

Der noch ungeklärte Fall in Paderborn lässt Erinnerungen an Vorkommnisse in Bayern wach werden. Franz Beckenbauer, der Präsident des FC Bayern München, war am Steuer seines Autos im Juni 2005 in einer Baustelle mit 74 Stundenkilometern von einem städtischen Radargerät geblitzt worden. Erlaubt war nur Tempo 30. Ein Bediensteter der Stadt München und zwei Kriminalbeamte sorgten durch geheime Absprachen und fingierte Bescheinigungen gemeinsam dafür, dass das Verfahren eingestellt und Beckenbauer sowohl ein Bußgeld als auch ein längeres Fahrverbot erspart blieben. Alle drei Beamten verloren wegen der Verfehlungen ihren Job.

Rechtsbeugung

Ein Beamter, der über die Verhängung oder Nichtverhängung eines Bußgeldes aus unsachlichen Beweggründen (zum Beispiel um einer prominenten Person einen Nachteil zu ersparen) entscheidet, begeht Rechtsbeugung. Diese Auffassung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der sogenannten "Knöllchen-Affäre" von Franz Beckenbauer vertreten. Aus Gründen der Generalprävention und auch weil es sich bei der Rechtsbeugung um einen Verbrechenstatbestand handele, sei der Täter "aus dem Dienst zu entfernen", selbst wenn es sich bei ihm "ansonsten um einen tüchtigen Beamten" handele, entschied abschließend der Verwaltungsgerichtshof am 3. Februar dieses Jahres (AZ: 16aD07.1304). Die Entlassung stehe auch "in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens".(gär)



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Kommentare
Das ist wirklich gar nix. Oft werden Straftaten von Kollegen gedeckt. Von Datenschutz (Polizeidatenbanken) wissen die auch nix, man braucht nur einen Freund bei der Polizei... Man muss kein Feind des staatlichen Gewaltmonopols sein um einzusehen, dass diese kaum kontrolliert wird.

Hehe.. nicht umsonst haben unsere Polizisten ihre GdP -Aufkleber in der Scheibe. Freifahrtsschein für alles! Nicht umsonst hat Deutschland ein Korruptionsindex von 7!

was dem einen recht - ist dem anderen billig - gilt nicht im öffentlichen dienst - der braucht das geld für sich und seinem vergnügen - hier ist bla bla und danach wird aus beweisgründen alles eingestellt - eine krähe kratzt der anderen krähe kein auge aus - es wird sich nichts ändern - IST NUN MAL SO -

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamte, dem ist nichts hinzuzufügen auch wenn mich nicht´s mehr wundert, aber das glaub ich nicht: "hatte sich einigen Kollegen offenbart und unter Tränen berichtet",

also dass unsere Ordnungshüter nicht übergebühr hohe Moralwerte intus haben wie der Rest der Bevölkerung dürfte auf der Hand liegen. Es gibt nicht weniger, dem eigenen Wohl verpflichtete Geister wie bei den "Normalsterblichen". Unsere Moral und Ehrlichkeit ist das Spiegelbild derer die uns vorleben wie es geht. Warum sollte an einen Polizisten eine höhere moralische Messlatte angelegt werden als an Politiker die ehrlich mehr Vorteile sich gewähren lassen in ihren verschiedenen "Pöstchen"...



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