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14.01.2010
BÜNDE
Ein Jahr Haft für Bünder Tierquäler
Schäferhündin mit Klebeband erstickt

Verurteilt | FOTO: PATRICK MENZEL

Bünde (p.p.). Zu elf Monaten plus einem Monat Reststrafe - insgesamt ein Jahr Haft ohne Bewährung - hat das Amtsgericht Bünde gestern den 24-jährigen Michael W. verurteilt. Er hatte gestanden, am 27. August 2009 auf dem Bünder Doberg seine Schäferhündin qualvoll getötet zu haben. Er hatte die Schnauze des Tieres mit Klebeband umwickelt und den Vierbeiner dem sicheren Tod durch Überhitzung und Stress ausgeliefert.

Das Gericht wertete die Ausübung der Tat als besonders grausam. Es verzichtete angesichts einer negativen Sozialprognose des Täters und des Umstandes, dass er schon drei Wochen später erneut einen Hund gequält hatte, außerdem darauf, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, und sprach gegen W. ein fünfjähriges Tierhalteverbot aus. Strafmildernd war lediglich der Umstand, dass Michael W. nach anfänglichem Leugnen vor der Polizei doch ein volles Geständnis abgelegt hatte. Außerdem wurde der Mann nach Lüftung seiner Identität im Internet so massiv von Tierschützern bedroht, dass man das, so das Gericht, durchaus bereits als eine Art Strafe werten könne.

Die Tierschützer, die 24.000 Unterschriften für ihre Forderung nach Verhängung der möglichen Höchststrafe (drei Jahre Haft) gesammelt hatten, belagerten gestern das Bünder Amtsgericht, weil in dessen großem Saal lediglich Platz für 20 Zuhörer war. Der Angeklagte wurde unter Polizeischutz aus der Haft nach Bünde gebracht, Beobachter des Prozesses mussten sich gründliche Sicherheitskontrollen gefallen lassen.

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Kommentare
Also ich finde eine Haftstrafe ohne Bewährung als angemessen, wenn gleich sie meiner Meinung noch höher hätte ausfallen können. Der Tod dieser Hündin war langsam und grausam. "Bestie Mensch" hat wieder zugeschlagen. @Gustav Ich nehme mal, das sie mit 8 AM ein Musher sind und welches Verhältnis die i.d.R. zu ihren Tieren haben ist mir bekannt und es wundert mich dann nicht, das sie hier mit diesem Tierquäler sympathisieren.

@exilbielefelder. Wie soll das gehn? Emotinale Distanz zum Tod eines Lebewesens? Sicherlich geht es "nur" um den Tod eines Hundes und keines Menschen. Trotzdem: soll in Zukunft z. B. die Ermordung eines Kindes nur ganz rational gesehen werden und wenn der Richter der Ansicht ist, daß anstatt Lebenslänglich (also ca. 15 - 20 Jahre tatsächlicher Freiheitsentzug) auch mit ein Drittel (5 - 6,5 Jahre) gut gesühnt ist, alles in Lot ist?

Also einigen Usern hier fehlt meiner Ansicht nach die notwendige emotionale Distanz zum Thema!

@Gustav: Ihr letzter Kommentar zeigt auf, daß Sie menschlich nicht geeignet, sind, den geringsten Beitrag zu einer "Versöhnung" zu leisten. Frei nach E. George gilt: "Ihre Sprache verrät sie". Diejenigen, die die Strafe als zu milde betrachten, dürften recht haben. Denn in diesem Forum hat noch niemand erklärt, warum der Gesetzesgeber eine Höchststrafe von drei Jahren vorgesehen hat und diese in diesem Falle nicht in Betracht kommt. Es wäe sicherlich gut gewesen, wenn der Amtsgerichtsdirektor "Bünde" als er im WDR-Fernsehen auftrat, miterklärt hätte, welche Tatumstände notwendig sind, um die Höchststrafe anzuwenden. Müssen für 3 Jahre Höchststrafe erst Hunderte von Wirbeltieren qualvoll und bestialisch getötet werden? Aufgrund dieser "Nichterklärung" ist jegliche Richterschelte nachvollziehbar.

Abschließend: Meine Einlassung vom 15.01.2010 hatte Funktion des versöhnendes Schlußwortes in dieser NW-Debatte. Dass einige wenige Jeti und Kreti dies nicht hören wollen, ist leider hinzunehmen. - Aber meine Malamuten lasse ich nicht von jedem Nordischen-Laien anmachen: "... die ihre Hunde ... schlagen, wenn diese nicht auf Anhieb hören": Seit wann hört ein MALAMUTE "auf Anhieb"? Seit wann hört ein MALAMUTE überhaupt, wenn es ihm gerade nicht paßt? Um Schäferhund-Gehorsam bei meinen Alaskan Malamutes durchzusetzen, müßte ich ja -frei nach Werner Finck- "noch Hunde-Schläger importieren", um dann erst recht eigenwillige bockige Nordische zu ernten. Also bitte: VOR Schreiben erst sachkundig machen. Und da ich mich nicht auf jedes Niveau begebe: Das war es von meiner Seite (......). Finitum!



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