Rheda-Wiedenbrück. Politiker reden viel von der Förderung von Familien. Erst im letzten Jahr wurde das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz geändert. Es soll die Erziehungsberechtigten nicht nur finanziell unterstützen, sondern ihnen auch die Möglichkeit bieten, bis zu drei Jahre lang ohne nachteilige Folgen eine Auszeit im Beruf zu nehmen, um sich der Betreuung eines Kindes zu widmen.
Auch die Rechtspflegerin Sandra H. (37) aus Rheda-Wiedenbrück hatte diese Absicht. Doch dann zeigte sich ausgerechnet das Land NRW als Arbeitgeber unerbittlich. Es handelte gegen den Geist des Gesetzes, wie das Verwaltungsgericht Minden jetzt festgestellt hat.
Wenn Sandra H.ihre Geschichte erzählt, dann wird sie immer noch von ihren Tränen überwältigt. Das ist verständlich, denn die junge Frau hat lange mit dem Tod gerungen. Sandra H. wurde in Hamm geboren. Seit 1995 arbeitet sie als Rechtspflegerin im gehobenen Justizdienst. Sandra H. ist verheiratet und lebt mit ihrem Mann in Rheda-Wiedenbrück. Am 7. August 2005 wurde die einzige Tochter Hannah geboren.
Elternzeit zwei Jahre bewilligt
"Hannah ist unser ganzes Glück", sagt Sandra H. Nach der Geburt der Tochter beantragte sie bei ihrem Arbeitgeber die Bewilligung von Elternzeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres von Hannah. Der Antrag wurde bewilligt. Am 10. Januar 2007 beantragte Sandra H. dann eine weitere Elternzeit bis zum 6. August 2008. Auch diesem Antrag wurde entsprochen.
"Ich wollte mich auch noch das dritte Jahr um Hannahs Erziehung kümmern", sagt Sandra H. Da ihr Ehemann ebenfalls berufstätig ist, hätte man in dieser Zeit allein von dessen Einkommen leben können – Elterngeld in Höhe von bis zu 67 Prozent eines Monatseinkommens gibt es maximal nur 14 Monate lang.
Wenige Tage nach dem Verlängerungsantrag für die Elternzeit schlug plötzlich das Schicksal im Leben von Sandra H. zu. Weil sie sich schlapp und unwohl fühlte, wurde sie am 1. Februar 2007 in ein Bielefelder Krankenhaus eingeliefert. Vier Tage später stellte man Leukämie fest. Die Blutkrebsdiagnose war ein schlimmer Schock für die ganze Familie. Monatelang lag Sandra H. anschließend im Krankenhaus.
Diagnose: Leukämie
Nach einer Stammzelltransplantation musste sie völlig isoliert untergebracht werden. "Ich hing nur noch an Schläuchen", erinnert sich Sandra H. Ihr Immunsystem war derart labil, dass sie auch nach ihrer Entlassung nur mit einem Mundschutz herumlaufen durfte. An eine Erziehung und Betreuung der kleinen Hannah war überhaupt nicht zu denken. "Das hat alles mein Mann gemacht", sagt Sandra H. und es fließen wieder ein paar Tränen. Erst heute, drei Jahre nach der niederschmetternden Leukämie-Diagnose kehren bei ihr die Kräfte allmählich wieder zurück.
Am 17. März 2008 schilderte Sandra H. ihrem Arbeitgeber schriftlich das Dilemma. Sie habe ihre Elternzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Betreuung ihrer Tochter Hannah verwenden können, und wolle diese nach ihre Genesung in Anspruch nehmen. Dazu müsse aber der Bewilligungsbescheid "wenigstens für das dritte Jahr" rückgängig gemacht werden. Das lehnte der Arbeitgeber kategorisch ab. Zur Begründung führte er an, "Erkrankung und Elternzeit" schlössen sich "gegenseitig nicht aus". Dass die Klägerin wegen ihrer Krankenhausaufenthalte faktisch nicht in der Lage gewesen sei, ihr Kind zu betreuen, ändere daran nichts.
Das Verwaltungsgericht in Minden verpflichtete das Land NRW nun per Urteil, erneut über den Antrag von Sandra H. zu entscheiden. Die Elternzeitverordnung sehe die Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung von Elternzeit ausdrücklich vor. Das Land NRW habe "pflichtwidrig" gehandelt und den "besonderen Härtefall" nicht berücksichtigt, heißt es im Urteil. Sandra H. hat den Krebs besiegt und nun in erster Instanz juristisch gewonnen. Trotz des "Härtefalls" will das Land NRW aber in die Berufung gehen.