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09.02.2010
OWL
Kommunen klagen für mehr Geld
Verfassungsbeschwerde gegen Verwaltungsreform vor Gericht

Bielefeld/Münster (dpa). Vor dem Landesverfassungsgericht in Münster stehen sich am Dienstag etliche NRW-Kommunen – darunter Bielefeld – und die Landesregierung gegenüber. Sie streiten um die Finanzierung der Verwaltungsreform.

Grundsätzlich ist an der Reform nichts auszusetzen, da sind sich Landesregierung und Kommunen so ziemlich einig: Sie bedeutet kürzere Wege für die Bürger, im besten Fall einen statt mehrerer Ansprechpartner bei Anträgen für Elterngeld und Behindertenausweise. Weil Sonderbehörden abgebaut wurden, wird es zudem billiger fürs Land. Aber da hört die Einigkeit auch schon auf. "Es geht ums Geld", heißt es bei allen Beteiligten – nur um wie viel, darüber gibt es Streit.

Fast zwei Dutzend Kommunen – darunter neben Bielefeld die Städte Bonn, Düsseldorf und Köln sowie die Kreise Recklinghausen und Düren und die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland – haben beim Verfassungsgerichtshof Münster Beschwerde gegen die sogenannte Kommunalisierung eingereicht. Sie monieren, dass sie mit der Verwaltungsreform zwar Aufgaben wie die Behindertenbetreuung vom Land übernommen haben, dafür aber nicht genug Geld erhalten.

Bielefeld hat sich der Klage angeschlossen

Die Vorgeschichte: Mit der vom Land beschlossenen Auflösung der elf staatlichen Versorgungsämter gingen deren Aufgaben an Städte, Kreise und die beiden Landschaftsverbände über. Ähnliches trifft für bestimmte Aufgaben im Umweltrecht zu – auch dazu werden heute in Münster Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Kreise verhandelt. Auch hier hat sich Bielefeld der Klage angeschlossen.

Unterstützung erhalten die Kommunen vom NRW-Städtetag: "Erstmals wird höchstrichterlich geklärt, zu welchen Bedingungen die Kommunen Aufgaben übernehmen", sagte ein Sprecher.

Wegweisende Erkenntnisse

Selbst im Innenministerium, für einige der Fragen zuständig, kann man den zigfachen Verfassungsbeschwerden etwas abgewinnen: "Da wir alle rechtliches Neuland betreten, erwarten wir wegweisende Erkenntnisse", heißt es in Düsseldorf. Mit Neuland ist das in NRW erstmals angewandte "Konnexitätsprinzip" gemeint, eine Regel, wonach die Kosten für übertragene öffentliche Aufgaben vom Auftraggeber zu begleichen sind: Wer bestellt, bezahlt. In der Praxis läuft das über einen Finanzausgleich – aber dessen Berechnung seitens des Landes halten die Kommunen für realitätsfern.

Heute wird es nach Auskunft des Landesverfassungsgerichtes noch keine Entscheidung geben – zum Erkenntnisgewinn dürfte aber auch schon die Verhandlung beitragen.

Kommentare
Ha, da bekommt das Land dann endlich die nächste Klatsche vor dem Gericht. Das Ergebnis wird bei vielen ehemaligen Beamten des Landes NRW auf Zustimmung treffen. Der Hintergrund dabei ist, dass es sehr viele Menschen -auch in Bielefeld- unter sozial unwürdigen Bedingungen wie Mastvieh durch die gegen gefächert werden. Die Beamten wurden z.B. ohne Personalratsanhörung oder auch Nachfrage beim Beamten auf einen anderen Dienstherren (Arbeitgeber) übertragen. Die Regierungsangestellte werden der Kommune zugeordnet ohne das diese eine Weiterbildungsmöglichkeit haben. Hier gibt es z.B. Härtefälle, die Teilzeitarbeiten und einen Fahrtweg von über 2 Std. pro Fahrtweg zur Arbeit haben. DANKE Herr Rüttgers und Herr Laumann für Ihr soziales Interesse. Durch die Auflösung der Versorgungsverwaltung oder Umweltverwaltung sind zwar viele wege für die betroffenen kürzer geworden, aber dass heißt nicht, dass die Arbeit mit weniger Antragswartezeite verbunden ist. Jedem sollte klar sein, dass bei weniger Personal in den Kommen auch schneller Rückstände entstehen können. Bei 10 Sachbearbeiter sind können sehr schnell -gerade im Winter- einige durch Urlaub und Krankheit ausfallen. Wer soll dann die Arbeit noch machen ? Die Kunden möchten weiterhin beraten werden. Außerdem sollte jeder wissen, dass eine Dezentralisierung wie z.B. in der Umweltverwaltung etc. teurer wird wie eine Zentraleverwaltung. Außerdem ist jetzt bereits erkennbar, dass es keine einheitliche Rechtsanwendung in den Gesetzes gibt.


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