Bielefeld/Münster (dpa). Vor dem Landesverfassungsgericht in Münster stehen sich am Dienstag etliche NRW-Kommunen – darunter Bielefeld – und die Landesregierung gegenüber. Sie streiten um die Finanzierung der Verwaltungsreform.
Grundsätzlich ist an der Reform nichts auszusetzen, da sind sich Landesregierung und Kommunen so ziemlich einig: Sie bedeutet kürzere Wege für die Bürger, im besten Fall einen statt mehrerer Ansprechpartner bei Anträgen für Elterngeld und Behindertenausweise. Weil Sonderbehörden abgebaut wurden, wird es zudem billiger fürs Land. Aber da hört die Einigkeit auch schon auf. "Es geht ums Geld", heißt es bei allen Beteiligten – nur um wie viel, darüber gibt es Streit.
Fast zwei Dutzend Kommunen – darunter neben Bielefeld die Städte Bonn, Düsseldorf und Köln sowie die Kreise Recklinghausen und Düren und die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland – haben beim Verfassungsgerichtshof Münster Beschwerde gegen die sogenannte Kommunalisierung eingereicht. Sie monieren, dass sie mit der Verwaltungsreform zwar Aufgaben wie die Behindertenbetreuung vom Land übernommen haben, dafür aber nicht genug Geld erhalten.
Bielefeld hat sich der Klage angeschlossen
Die Vorgeschichte: Mit der vom Land beschlossenen Auflösung der elf staatlichen Versorgungsämter gingen deren Aufgaben an Städte, Kreise und die beiden Landschaftsverbände über. Ähnliches trifft für bestimmte Aufgaben im Umweltrecht zu – auch dazu werden heute in Münster Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Kreise verhandelt. Auch hier hat sich Bielefeld der Klage angeschlossen.Unterstützung erhalten die Kommunen vom NRW-Städtetag: "Erstmals wird höchstrichterlich geklärt, zu welchen Bedingungen die Kommunen Aufgaben übernehmen", sagte ein Sprecher.
Wegweisende Erkenntnisse
Selbst im Innenministerium, für einige der Fragen zuständig, kann man den zigfachen Verfassungsbeschwerden etwas abgewinnen: "Da wir alle rechtliches Neuland betreten, erwarten wir wegweisende Erkenntnisse", heißt es in Düsseldorf. Mit Neuland ist das in NRW erstmals angewandte "Konnexitätsprinzip" gemeint, eine Regel, wonach die Kosten für übertragene öffentliche Aufgaben vom Auftraggeber zu begleichen sind: Wer bestellt, bezahlt. In der Praxis läuft das über einen Finanzausgleich – aber dessen Berechnung seitens des Landes halten die Kommunen für realitätsfern.Heute wird es nach Auskunft des Landesverfassungsgerichtes noch keine Entscheidung geben – zum Erkenntnisgewinn dürfte aber auch schon die Verhandlung beitragen.












