Lemgo. Die Affäre um den Landesverbandsvorstehers Andreas Kasper (CDU) spaltet die politischen Parteien in Lippe. Sie sind uneins, wie man mit dem hohen Wahlbeamten in naher Zukunft verfahren sollte. Während CDU und Grüne schnell ein Abwahlverfahren einleiten wollen, drängen SPD und FDP auf Kaspers Rücktritt.
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft in Göttingen nach Informationen dieser Zeitung ein weiteres Verfahren gegen Kasper wegen Urheberrechtsverletzungen an die Staatsanwaltschaft in Detmold abgegeben. Wie berichtet, war Kasper wegen Plagiaten in seiner Doktorarbeit von der Göttinger Justiz bereits zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Offenbar hat er aber auch in anderen Werken abgeschrieben. Der Kohlhammer-Verlag hat deshalb zwei Bücher vom Markt genommen.
Nach Recherchen der Hochschule Speyer hat Kasper in seinem Buch "Kommunale Steuern" mehrere Seiten von anderen Autoren "am Stück kopiert" und sogar die Gliederung aus einem Original übernommen. Dies könnte für absichtliche Täuschungsmanöver sprechen. Da Staatsanwälte bei Fragen der Zuständigkeit nach dem Tatortprinzip vorgehen, müssen die weiteren Ermittlungen nicht unbedingt in Detmold geführt werden, sondern das könnte auch am Sitz des Kohlhammer-Verlages in Stuttgart oder an Kaspers früheren Dienstsitzen in Hannover oder Düsseldorf geschehen.
NRW-Innenministerium schweigt
Als Wahlbeamter auf Zeit war Kasper 2008 für acht Jahre von der lippischen Landesverbandsversammlung einstimmig ins Amt gewählt und vom NRW-Innenminister ernannt worden. Nach Paragraf 12 Beamtenstatusgesetz kann eine Ernennung rückgängig gemacht werden, "wenn . . . nicht bekannt war, dass die ernannte Person . . . wegen eines Vergehens verurteilt wird, das sie für die Berufung ins Beamtenverhältnis . . . als unwürdig erscheinen lässt". Ob Kasper sich "unwürdig" verhalten hat, müsste in Düsseldorf geprüft werden – das NRW-Innenministerium will sich zum Fall Kasper aber nicht äußern.
Der Innenminister könnte ihn sofort entlassen, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wäre. Eine so hohe Strafe ist aber nicht in Sicht. Kasper könnte selbst zurücktreten – was alle Parteien in Lippe von ihm erwarten. Seine Sprecherin sagte gestern, es gelte nun, die politischen Gespräche für Kaspers "mögliche Abwahl" abzuwarten. Wie das Innenministerium bestätigte, würde eine Abwahl bedeuten, dass Kasper noch drei Monate seine vollen Bezüge sowie dann fünf weitere Jahre 71,75 Prozent seines Bruttogehaltes erhält. Das ist im Beamtenversorgungsgesetz zwingend vorgeschrieben – wohl um für einen Wahlbeamten das Abwahlrisiko zu kompensieren.
SPD und FDP im Kreis Lippe beharren darauf, dass Kasper sich selbst oder mit Hilfe der CDU eine berufliche Alternative sucht, damit er nicht weitere fünf Jahre lang den Haushalt belastet. Offenbar ist ein neuer Job für Kasper aber kaum zu finden. Aus Kreisen der CDU verlautet, dass sie bis zu einer Abwahl, die wegen der Vorschriften im Landesverbandsgesetz frühestens Mitte April stattfinden könnte, nach einem neuen Posten Ausschau halten will.