Bielefeld (dpa). Beschäftigte der beiden großen Kirchen in Deutschland dürfen weiterhin nicht streiken. Das Bielefelder Arbeitsgericht untersagte der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Mittwoch, in kirchlichen Einrichtungen zum Streik aufzurufen.
Kirche und Diakonie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen setzten sich damit gegen Verdi durch. In diesem Streit überwiege das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Fischer. Die Gewerkschaft kündigte umgehend eine Berufung zum Landesarbeitsgericht an. Gegebenenfalls werde die Sache bis zum Bundesverfassungsgericht betrieben.
Verdi hatte die Mitarbeiter des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld im Mai und September 2009 aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Streiks sind aber nach Auffassung der Kirche nicht erlaubt. Entscheidend sei, dass den Beschäftigten einer kirchlichen Einrichtung das Instrument des "Dritten Weges" offenstehe, betonte die Richterin. Die Satzungen der Kirche würden die Aussperrung aus christlichen Motiven ausschließen. "Mit der Zulassung von Streiks hätte man die Kirchen gezwungen, gegen ihre Überzeugung von dieser Haltung abzuweichen, um wieder ein Gleichgewicht im Arbeitskampf herzustellen." Der "Dritte Weg" und die Dienstgemeinschaft Der "Dritte Weg" gilt in den meisten kirchlichen Organisationen.
Er versteht sich als Alternative zu einseitigen Entscheidungen des Arbeitgebers und zur Regelung durch Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz. "Da der Dritte Weg eine verbindliche Schlichtung umfasst, bedarf es keiner Konfliktlösung durch den Arbeitskampf", argumentiert die Diakonie. Dabei berufen sich die Kirchen auf Artikel 140 Grundgesetz. "Kirchen und Diakonie steht das grundgesetzlich geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht zu, das ihnen die Möglichkeit einräumt, ihre Arbeitsbedingungen selbst zu regeln", sagte Pastor Günther Barenhoff, Vorstandssprecher der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.
Zudem bilden nach Ansicht der Kirche alle ihre Beschäftigten eine sogenannte Dienstgemeinschaft. "Denn alle, die in der Kirche arbeiten, verkündigen das Evangelium in Wort und Tat." Der Auftrag der Kirche könne nicht für die Dauer eines Streikes oder einer Aussperrung ausgesetzt werden. "Gott kann man nicht bestreiken", sagte Barenhoff.
Gewerkschaft pocht auf Streikrecht Die Gewerkschaft pocht dagegen auf die im Grundgesetz festgelegte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht. Verdi-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke sagte, es sei bedauerlich, dass das Gericht den Sonderstatus der Kirchen höher bewerte als die grundgesetzlich geschützten Rechte der Beschäftigten. "Wir bleiben dabei: Streikrecht ist ein Grundrecht."
Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Diakonie Rheinland- Westfalen-Lippe und einzelne diakonische Träger hatten im September 2009 Klage gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft eingereicht. Der Klage hatten sich auch die Evangelische Kirche Hannovers und ihr Diakonisches Werk angeschlossen. Bundesweit haben evangelische und katholische Kirche sowie Diakonie und Caritas weit über eine Million Beschäftigte.












