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03.03.2010
BIELEFELD
Gericht bestätigt Streikverbot in der Kirche

Bielefeld (dpa). Beschäftigte der beiden großen Kirchen in Deutschland dürfen weiterhin nicht streiken. Das Bielefelder Arbeitsgericht untersagte der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Mittwoch, in kirchlichen Einrichtungen zum Streik aufzurufen.

Kirche und Diakonie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen setzten sich damit gegen Verdi durch. In diesem Streit überwiege das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Fischer. Die Gewerkschaft kündigte umgehend eine Berufung zum Landesarbeitsgericht an. Gegebenenfalls werde die Sache bis zum Bundesverfassungsgericht betrieben.

Verdi hatte die Mitarbeiter des Evangelischen Krankenhauses Bielefeld im Mai und September 2009 aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Streiks sind aber nach Auffassung der Kirche nicht erlaubt. Entscheidend sei, dass den Beschäftigten einer kirchlichen Einrichtung das Instrument des "Dritten Weges" offenstehe, betonte die Richterin. Die Satzungen der Kirche würden die Aussperrung aus christlichen Motiven ausschließen. "Mit der Zulassung von Streiks hätte man die Kirchen gezwungen, gegen ihre Überzeugung von dieser Haltung abzuweichen, um wieder ein Gleichgewicht im Arbeitskampf herzustellen." Der "Dritte Weg" und die Dienstgemeinschaft Der "Dritte Weg" gilt in den meisten kirchlichen Organisationen.

Er versteht sich als Alternative zu einseitigen Entscheidungen des Arbeitgebers und zur Regelung durch Tarifverträge nach dem Tarifvertragsgesetz. "Da der Dritte Weg eine verbindliche Schlichtung umfasst, bedarf es keiner Konfliktlösung durch den Arbeitskampf", argumentiert die Diakonie. Dabei berufen sich die Kirchen auf Artikel 140 Grundgesetz. "Kirchen und Diakonie steht das grundgesetzlich geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht zu, das ihnen die Möglichkeit einräumt, ihre Arbeitsbedingungen selbst zu regeln", sagte Pastor Günther Barenhoff, Vorstandssprecher der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.

Zudem bilden nach Ansicht der Kirche alle ihre Beschäftigten eine sogenannte Dienstgemeinschaft. "Denn alle, die in der Kirche arbeiten, verkündigen das Evangelium in Wort und Tat." Der Auftrag der Kirche könne nicht für die Dauer eines Streikes oder einer Aussperrung ausgesetzt werden. "Gott kann man nicht bestreiken", sagte Barenhoff.

Gewerkschaft pocht auf Streikrecht Die Gewerkschaft pocht dagegen auf die im Grundgesetz festgelegte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht. Verdi-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke sagte, es sei bedauerlich, dass das Gericht den Sonderstatus der Kirchen höher bewerte als die grundgesetzlich geschützten Rechte der Beschäftigten. "Wir bleiben dabei: Streikrecht ist ein Grundrecht."

Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Diakonie Rheinland- Westfalen-Lippe und einzelne diakonische Träger hatten im September 2009 Klage gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft eingereicht. Der Klage hatten sich auch die Evangelische Kirche Hannovers und ihr Diakonisches Werk angeschlossen. Bundesweit haben evangelische und katholische Kirche sowie Diakonie und Caritas weit über eine Million Beschäftigte.


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Kommentare
..."Mit der Zulassung von Streiks hätte man die Kirchen gezwungen, gegen ihre Überzeugung von dieser Haltung abzuweichen..." wie zum Henker soll man dann die Kirche dazu bringen die Finger von den Knaben zu lassen... ist der Missbrauch von Kindern nicht auch Bestandteil tiefster kirchlicher Überzeugung... ??? Und wie kann man das Streikrecht dann bei Arbeitgebern allgemein zulassen... ist es auch nicht deren Überzeugung der Arbeitnehmerschaft nur minimalistische Existenzen zuzubilligen... Mit dieser Aussage müsste man generell das Streikrecht verbieten... Der erfolgreicheste Streit gegen die Kirche ist der massenweise Austritt und das so lange bis die geistreiche Führung erkannt hat, dass sie keine Narrenfreiheit im Staat hat...

"Gott kann man nicht bestreiken" ist ja wohl ein echter Witz. Seit wann ist Gott Arbeitgeber? Offenbar leiden viele Kirchoberen unter Allmachtsfantasien und halten sich für Gott. Zeit, die Trennung von Staat und Kirche konsequent durchzusetzen und die Kirchen den für alle gültigen Gesetzen zu unterwerfen.

Gibt doch der Artikel eigentlich wieder, wie lang der Arm der Kirche ist.

Kein Streikrecht kann m.E. eigentlich nur für die Kirchenoberen, einschl. der Pfarrer, gelten, aber doch nicht für alle weiteren Beschäftigten wie Krankenpfleger, -schwestern, Ärzte u.ä. Berufe bis hin zu den Hausmeistern. Da machen es sich die führende Köpfe recht einfach. Wenn das alles so richtig wäre, wie es die Richterin gesagt haben soll, könnte man ja alle Bediensteten der Kirchen und ihren Einrichtungen den Beamten gleichsetzen, die im Grundgesetz verbrieft bekommen haben, kein Streikrecht zu haben. Ich möchte die weiteren Bediensteten in den Kirchen und ihren Einrichtungen jedoch mit Angestellten im öffentlichen Dienst gleichstellen, die auch ein Streikrecht im Gegensatz zu den Beamten haben.

einer der Grundpfeiler der Kirche... Knabenmissbrauch und fehlende Kritikfähigkeit...



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