Bielefeld. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) genießt nicht den besten Ruf. Viele Bürger fühlen sich von ihr verfolgt und abgezockt. Die Verbraucherzentrale NRW hat seit dem 1. Januar deshalb eine landesweite Beratungsinitiative zu Fragen rund um die Rundfunkgebühren gestartet. "Die Nachfrage ist enorm", sagt Birgit Westermann von der Verbraucherzentrale in Bielefeld.
Die Verbraucherzentrale will Ratsuchenden überflüssige Gebühren ersparen oder ihnen bei Konflikten mit der GEZ Ratschläge erteilen. Es gebe ein großes Informationsbedürfnis, sagt Westermann. Dies betreffe in erster Linie die Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung, die zum Beispiel Empfängern von BAfÖG und Arbeitslosengeld II erteilt werden kann, oder Berechnungsgrundlagen (zum Beispiel bei Lebenspartnerschaften).
Ärger über die GEZ verspüren viele. Auch Hasso S. (54) aus Bielefeld. Seine Mutter starb am 27. Oktober vergangenen Jahres. Deshalb meldete er das Teilnehmerkonto der Verstorbenen bei der GEZ ab. Sodann schrieb er am 2. Januar 2010: "Da ich kein Fernseher bin (ich höre nur Radio), will ich den ,Anschluss‘ meiner Mutter nicht übernehmen. Ich habe die Empfangsanlage (Satelliten-Receiver) abgebaut und weggepackt. Ich gehe aber davon aus, dass ich ihr Fernsehgerät gelegentlich noch als Monitor für das Abspielen von DVDs benutzen darf. Falls nicht, melden Sie sich doch bitte noch mal."
"Eigenmächtig zum Fernsehteilnehmer gemacht"
Nach diesen freundlichen Worten dauert es geschlagene vier Wochen, bis eine unpersönliche und zunächst unbegreifliche Antwort kommt: "Mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen die Anmeldung eines Fernsehgeräts zu 11.2009", teilt die GEZ am 31. Januar 2010 in einem Schreiben an Hasso S. mit. Solange Rundfunkgeräte "zum Empfang bereitgehalten" würden, seien diese auch gebührenpflichtig. Dabei komme es "nicht darauf an, ob diese Geräte tatsächlich genutzt werden".
Hasso S. ist enttäuscht darüber, dass seine freundliche Anfrage so rigoros beantwortet wird. "Wider besseres Wissen unterstellen Sie mir, ich hielte das Fernsehgerät meiner Mutter zum Empfang bereit, und haben mich eigenmächtig zum Fernsehteilnehmer gemacht", schreibt er an die GEZ zurück. Wegen der langen Antwortzeit dränge sich zudem "der Verdacht auf, dass Sie zusätzlich Gebühren kassieren wollen". Auch wirke es "befremdlich", dass der Verfasser des GEZ-Schreibens und damit ein Ansprechpartner nicht genannt werde.
Erneut vier Wochen später, kommt der Konter der GEZ: Eine Abmeldung des Fernsehgerätes sei nur möglich, wenn "das Gerät aus dem Haushalt (inklusive Keller, Dachboden und Garage) entfernt" werde oder "der Rundfunkempfang technisch, dauerhaft und nachhaltig ausgeschlossen" sei. Eine "Entfunktionalisierung" müsse "durch eine Fachwerkstatt schriftlich bestätigt" werden. Hasso S. versteht nicht, weshalb ein öffentlich-rechtliches Unternehmen mit solchen Methoden arbeitet und niemand eingreift.
Tipps für die Abmeldung
Bielefeld (nico). Das Abmeldeformular gibt es im Internet als Download (
www.gez.de) und bei allen Banken und Sparkassen. Auch wenn die GEZ dazu rät, sollte man es nie faxen oder mailen, sondern immer per Brief als Einschreiben mit Rückschein an die GEZ schicken.
Das Formular selbst ist problemlos auszufüllen – mit Ausnahme der Angabe "Grund der Abmeldung". Keinesfalls schreiben sollte man: "...aus finanziellen Gründen" oder: "... weil ich zu Hause nicht mehr Radio höre und fernsehe". Der Grund, den die GEZ noch am ehesten akzeptiert: "Weil ich keine Geräte mehr bereithalte." Da das Formular alleine häufig nicht zur erfolgreichen Abmeldung führt, weil die GEZ sie einfach ablehnt und die Beiträge weiterhin abbucht, sollte man in einem Zusatzschreiben, das man dem Abmeldeformular beilegt, zunächst die Einzugsermächtigung widerrufen, die Abmeldung noch einmal formulieren und ausdrücklich auf das beigefügte Formular hinweisen.
Formulierungen wie "Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage" und "Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen, werde ich umgehend meinen Rechtsanwalt einschalten. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt" waren laut Berichten von Betroffenen zielführend.
Ein komplettes Musterschreiben findet man im Internet unter
www.spinnes-board.de.