Paderborn (JS). Im Fernsehen sieht es immer toll aus, wenn die Kommissare Max Ballauf und Freddy Schenk auch in unangenehmster Situation einander den Rücken stärken. Mit der Realität hat dieses Bild vom unzertrennbaren Zusammenhalt eines Polizistenduos nicht unbedingt viel zu tun. Gestern standen zwei Beamte vor Gericht, zwischen denen es nicht so ganz rund lief. Leidtragender war ein Betrunkener, der bei einem Einsatz einen Fausthieb einstecken musste.
Am 5. Januar 2009 hatte der Paderborner Christof M. (alle Namen geändert) zusammen mit seiner Frau Susanne auf dem schneebedeckten Tegelweg eine reglose Person entdeckt. Für die beiden, denen zwei Zeugen beisprangen, war es eine Selbstverständlichkeit, dem stark alkoholisierten Mann zu helfen und die Polizei zu verständigen. "Zum ersten Mal hat es mir Leid getan, dass ich die Nummer der Kreispolizeibehörde 30 60 angerufen habe", sagte Susanne M. allerdings gestern.
Denn die zwei angerückten Ordnungshüter kamen mit dem lallenden Betrunkenen nicht zurecht. Als dieser auf der glatten Straße stürzte, riss er die 33-jährige Polizeibeamtin mit. Obschon der Mann auf dem Bauch im Schnee lang, gelang es ihr nicht, diesem Handfesseln anzulegen. Bar jeder Hilfe, da sich ihr Kollege tatenlos zum Streifenwagen begeben hatte, versetzte die Polizistin dem Betrunkenen einen Faustschlag ins Gesicht. "Sie hat überreagiert, weil sie sich von ihrem Kollegen im Stich gelassen fühlte", erklärte gestern vor dem Amtsrichter Verteidiger Dieter Cramer für seine Mandantin, nachdem vier Zeugen bekundet hatten, dass für die Polizistin zu keinem Zeitpunkt eine Notwehrsituation bestand.
Da die Beamtin somit schließlich den ungerechtfertigten Übergriff zugab und ihr Kollege gestand, diesen Vorfall in einem Vermerk vertuscht zu haben, stellte Amtsrichter Bastian Köhler das Verfahren vorläufig ein. Allerdings müssen sie jeweils 1.000 Euro Geldbuße zahlen. "Beide waren als Team unterwegs", begründete der Richter die Gleichbehandlung der Beamten, auf die noch ein Disziplinarverfahren zukommt. Dass dieser Vorfall ans Tageslicht kam, ist Christof M. zu verdanken. Als "überzogen" und "vollkommen unnötig" hatte er das Verhalten der Beamtin empfunden und sich bei der Kreispolizeibehörde beschwert.
Dort sollte man sich vielleicht die Worte einer anderen Zeugin zu Herzen nehmen. "Die beiden Polizisten brauchen eine Nachschulung und keine Bestrafung", sagte die 44-Jährige und sprach damit auch Staatsanwalt Dietmar Sauerland aus der Seele. "Da ist etwas gründlich schief gelaufen", bilanzierte er. Zu rechtfertigen sei die Handlungsweise der Beamtin aber auf keinen Fall. Ihr Opfer hat den Vorfall übrigens unbeschadet überstanden. Der 33-Jährige, der damals 3,63 Promille Alkohol im Blut gehabt hatte, kann sich an nichts mehr erinnern.














