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14.03.2010
MINDEN
Klage eines Todkranken abgewiesen
Land NRW muss Zelltherapie nicht bezahlen, weil Nachweis zur Wirksamkeit fehlt
VON HUBERTUS GÄRTNER

Minden. Ein todkranker Mann aus dem Kreis Paderborn hat keinen Anspruch darauf, dass das Land NRW im Wege der Beihilfe einen Teil seiner alternativen Krebstherapie bezahlt. Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage des Patienten ab. Dieser muss sich nun auf die Methoden der Schulmedizin beschränken, obwohl auch diese ihn nicht heilen können und große Nebenwirkungen haben.

Im Juni 2004 hatten die Ärzte bei Franz K. (Name geändert) Prostatakrebs diagnostiziert. Weil die Erkrankung bereits weit fortgeschritten und die Lymphknoten befallen waren, wurde auf eine Entfernung des Karzinoms verzichtet. Stattdessen wurde er bestrahlt und mit Hormonen behandelt. Die Ärzte machten dem Patienten (65) von Anfang an wenig Hoffnung. Weder die Hormonbehandlung noch die Strahlentherapie könnten den Krebs heilen, sondern das Wachstum nur für eine gewisse Zeit stoppen.

Früher oder später würden sich neue bösartige Zellen bilden, die dann aber resistent seien. Im Übrigen könne auch eine mit Nebenwirkungen verbundene Chemotherapie das Tumorwachstum nur verlangsamen, aber nicht aufhalten.

"Wie neugeboren gefühlt"

Weil die Schulmedizin ihm keine aussichtsreichen, sondern wegen der schweren Nebenwirkungen nur äußerst belastende Behandlungsmethoden bieten konnte, suchte Franz K. nach Alternativen. Er fand eine Praxis in Köln und ließ sich dort mit sogenannten dendritischen Zellen behandeln. In diversen Internetforen zur alternativen Medizin wird die Krebstherapie mit dendritischen Zellen als eine Art Wunderwaffe der Zukunft gehandelt. Dabei wird Zellmaterial aus dem Blut eines Patienten isoliert und später per Impfung wieder injiziert. Die Hoffnung ist, dass dadurch eine Immunisierung in Gang gesetzt wird.

Franz K. sagt, er habe sich nach der dendritischen Zelltherapie "wie neugeboren gefühlt" und weder Schmerzen noch Nebenwirkungen verspürt. In den USA stehe diese alternative Therapie bereits "kurz vor der offiziellen Zulassung".

Die Beihilfestelle in Deutschland weigerte sich dennoch, die Kosten für die Behandlung - es geht in dem Rechtsstreit um etwa 5.600 Euro - zu übernehmen. Zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht in Minden festgestellt hat. "Die Therapie mit dendritischen Zellen muss derzeit noch als im rein experimentellen Stadium befindlich eingestuft werden", heißt es im Urteil der 4. Kammer. Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit einer medizinischen Behandlungsmethode sei, dass eine "begründete Erwartung" auf wissenschaftliche Anerkennung bestehe.

Keine Heilung durch dendritische Zelltherapie

"Für eine solche Annahme ist zumindest erforderlich, dass bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann." Nur unter dieser Voraussetzung seien "Außenseitermethoden" beihilfefähig. Im konkreten Fall könne man das nicht feststellen.

Nach Angaben des Gutachters Professor Dirk Schadendorf von der Universitätsklinik Essen fehlt für die dendritische Zelltherapie bislang "jeglicher Wirksamkeitsnachweis". Ergebnisse aus den USA ließen sich "nicht übertragen". Im Übrigen, so das Gericht, stelle auch die dendritische Zelltherapie keine Heilung, sondern nach den jüngsten Veröffentlichungen "nur eine Lebensverlängerung von zwei Monaten" in Aussicht.

Laut Bundesverfassungsgericht könne sich bei einer lebensbedrohlichen oder tödlich verlaufenden Erkrankung zwar aus den Grundrechten ein Anspruch auf nicht allgemein anerkannte medizinische Behandlung ergeben. Dies setze aber voraus, dass es überhaupt keine schulmedizinische Therapiemethoden gebe. Das sei beim Prostatakrebs aber nicht der Fall.


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Kommentare
"....Die Beihilfe ist eine staatliche Leistung und die Grenzen der Bezahlung sind da nunmal geregelt...." genauso geregelt wie die ENtfernungspauschale die verfassungswidrig war, genau so geregelt wie die Hartz IV Sätze´, die Vorratsdatenspeicherung und andere Kuriositäten die unsere Politiker einfach am grünen Tisch verhandeln, abseits jeglicher Realität und den Bedürfnissen... Klar, wenn unsere A-Promi-Politiker ihre "Unabhängigkeit" in vertraulichen Gesprächen meistbietend verkaufen, dann kommt so etwas dabei raus... Unsere Politiker sollten sich nicht immer hinter dem Gesetz und dem Recht verstecken... Recht und Gesetz sollten Anstand, Moral und Sitte einer Nation widerspiegeln.. bei uns passen die Politiker die Gesetzt nach den Bedürfnissen der Meistbieteden an... wohl wieder mal auf teuer erkauften "vertraulichen" Gesprächen... Leider kann nun der Kläger nicht darauf warten, bis Karlsruhe wieder mal - wie so oft in jüngster Zeit - der gesetzgebenden Gewalt eine schallende Ohrfeige verpasst... it`s time for a change... and give life a chance...

So sehr mir der Patient in seiner Lage auch leid tut, - man darf auch nicht vergessen, dass mit nicht nachweisbar wirksamen Mitteln//Methoden in der Krebstherapie auch sehr viel Geld verdient wird, weil sich der Patient an jedes Fünkchen Hoffnung klammert. Bei der Gutachterlage kann ich aber das Gericht auch verstehen, das diese Therapie nicht beihilfefähig erklärt. Die Beihilfe ist eine staatliche Leistung und die Grenzen der Bezahlung sind da nunmal geregelt.

Wie will man auch einen Beweis zur Wirksamkeit liefern, wenn man es nicht versuchen darf! Herr Richter!

so hart das sein mag, aber leider müssen wir die Leute im Land sterben lassen... wie kommt jemand dazu zu glauben, dass wir in Deutschland Forschung betreiben. In Deutschland wird nicht geforscht sondern nur in das investiert, was bekannt ist. Nicht auszudenken, wenn unser "Mann für gewisse Stunden" der Money-Ministerpräsident noch ein paar mehr vertrauliche Gespräche verkaufen müsste... der hat genug damit zu tun, die eigenen Taschen zu füllen... Und dass das Land hier auch noch in einen Totkranken investiert... Im Gegensatz zu den Banken hat der ja seinen Tot nicht selbst verschuldet... Der Staat investiert nur in selbstverschuldete Fiasko... WIr brauchen jeden Cent für unsere Chaoten-Banken...

Die "furchtbaren juristen" (Hochhuth) lassen grüßen! Hier besteht der Eindruck, daß sich seit der Nazizeit bei denen nichts geändert hat, jedenfalls besitzen diese Juristen keine menschlichen Gefühle. Wünschen kann man denen nur, daß sie auch baldmöglichst vom Krebs befallen werden.


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