Kreis Gütersloh. Mit den nicht unerheblichen Nebeneinkünften von Landrat Sven-Georg Adenauer befasste sich am Montag auch der Kreistag, allerdings im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, obwohl die Sozialdemokraten gern öffentlich darüber diskutiert hätten. Adenauer blieb allerdings hart: "Das ist eine Personalangelegenheit und Personalangelegenheiten werden – egal um wen es sich handelt – im nichtöffentlichen Teil beraten."
Konkret ging es um 23.763,33 Euro, die der Landrat im vergangenen Jahr zusätzlich "kassiert" hatte. Nach der Nebentätigkeitsverordnung des Landes hätte Adenauer eigentlich nur 6.000 Euro davon für sich privat behalten dürfen, den Rest hätte er an den Kreis weitergeben müssen.
Die Rechtsabteilung des Kreises und Kreisdirektor Christian Jung kamen allerdings zu einem anderen Ergebnis. Die 13.115,07 Euro, die Adenauer 2009 als Mitglied des Aufsichtsrates der RWE AG bekommen hatte, werteten sie nämlich nicht als Nebentätigkeit. Adenauer habe diesem Gremium nicht als Landrat, sondern als Privatperson angehört. Deshalb dürfe er das Geld behalten.
"Durch Funktion ins Gremium gekommen"
Der Bund der Steuerzahler sieht das allerdings ganz anders. Doris Meierjohann aus dem Bielefelder Büro: "Adenauer wäre sicherlich nie Mitglied dieses Aufsichtsrates geworden, wäre er nicht der Landrat des Kreises Gütersloh. Er ist durch seine Funktion in dieses Gremium gekommen, um die Interessen der Bürger wahrzunehmen. Es gibt diese Grenze von 6.000 Euro und an die sollten sich Politiker und Verwaltungsmitarbeiter halten."
Hinzu kommen weitere rund 2.700 Euro, die der Landrat als Mitglied des Aufsichtsrates oder Beirates der KWH Halle (240 Euro), der Vereinigten Wasserversorgung (1.000 Euro) und der Eon Westfalen Weser AG (1.500 Euro) bezieht.
Letztendlich bleiben 7.908,26 Euro, von denen der Landrat 1.908,26 Euro an den Kreis abgibt und besagte 6.000 Euro für sich behält.
Darüber hinaus ist Sven-Georg Adenauer auch Mitglied in Sparkassen-Gremien in Halle, Wiedenbrück und Gütersloh. Auch diese Tätigkeit sah die Rechtsabteilung des Kreises Gütersloh nicht als Nebentätigkeit. Das heißt, dass Adenauer auch die Einkünfte aus dieser Tätigkeit nicht an den Kreis abführen muss.
Juristische Klärung steht bevor
Auch in diesem Punkt ist der Bund der Steuerzahler anderer Ansicht. Doris Meierjohann: "Hier ist zurzeit ein Verfahren anhängig, das noch nicht entschieden ist." Im Rahmen dieses Verfahrens soll definitiv geklärt werden, ob die Gelder aus dieser Tätigkeit abgeführt werden müssen oder nicht.
Im kommenden Jahr wird Adenauer voraussichtlich geringere Einnahmen aus Nebentätigkeiten haben, denn die RWE AG ist im August vergangenen Jahres aufgelöst worden, mit ihr der Aufsichtsrat.
Das normale Gehalt eines Landrates liegt augenblicklich übrigens zwischen 7.000 und 8.000 Euro.