Minden. Zu acht Monaten Haft auf Bewährung ist ein 31-jähriger Mindener verurteilt worden, weil er einem Jugendlichen von seinem Marihuana abgegeben hat. Die Besonderheit: Der Angeklagte ist schwer an Multipler Sklerose erkrankt. Der Richter riet ihm, seinen Drogenkonsum legalisieren zu lassen. Der Mann sitzt seit fünf Jahren im Rollstuhl. Die Krankheit verschlimmert sich schnell, die rechte Hand kann er schon nicht mehr bewegen, und er ist auf Pflege angewiesen.
Auch das Marihuana, das er regelmäßig konsumiert, weil es ihm gegen Schmerzen und die psychische Belastung hilft, konnte er nicht selbst beschaffen. Mit einem befreundeten MS-Kranken fuhr er im Sommer 2009 zu einem Lokal, dort besorgte der Freund 25 bis 30 Gramm Marihuana – er konnte den Rollstuhl noch verlassen und die Stufen zur Gaststätte überwinden. Als die beiden Kranken ihren Stoff rauchten, kam der 16-Jährige dazu und nahm zwei bis drei Gramm Marihuana. "Ich bin behindert, ich konnte den nicht rauswerfen", verteidigte sich der Angeklagte. Dass er den Drogenkonsum des Jüngeren nicht verhinderte, war aus Sicht des Schöffengerichts der schwerste der Vorwürfe.
Angesichts der Erkrankung wies Richter Andreas Böhme darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, Marihuana aus medizinischen Gründen auf Rezept zu bekommen – unter strengen Auflagen, darunter natürlich ein Verbot der Weitergabe an Minderjährige. Der Angeklagte müsse dazu aber mithilfe seiner Betreuerin einen Antrag stellen.
Das ist aus Sicht des Richters um so dringender, als der Angeklagte bereits kleinere Diebstähle begangen hat, um die Drogen zu finanzieren. Bei weiteren Straftaten schütze ihn auch der Rollstuhl nicht vor dem Gefängnis, mahnte Richter Böhme.














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