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Sollte der "Elektronische Entgeltnachweis" (Elena) vom Bundesverfassungsgericht abgeschafft werden?
Bielefeld/Karlsruhe (nico/nw/dpa). Die Bielefelder Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD hat heute in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen den zum 1. Januar eingeführten "Elektronischen Entgeltnachweis" (Elena) eingereicht. Unter den elektronisch gespeicherten Daten, die Arbeitgeber seit Beginn des Jahres über ihre Mitarbeiter an die Rentenversicherung weiterleiten müssen, seien viele hochsensibel.
Rund 30.000 Menschen haben sich den Angaben zufolge in ein Online-Formular für die Verfassungsbeschwerde eingetragen, mehr als 21.000 Bürgerinnen und Bürger hätten eine Vollmacht dazu ausgedruckt, unterschrieben und an die in Bielefeld ansässige Organisation geschickt. Nach Informationen der Datenschützer habe Elena inzwischen bereits 35 Millionen Datensätze erfasst, die allerdings erst ab Januar 2012 abrufbar seien.
"Wir sehen die "Elena"-Beschwerde als Teil eines größeren Projektes. Und wir haben in diesem Zusammenhang auch etwas gegen den geplanten Personalausweis", sagte die FoeBud-Mitbegründerin Rena Tangens nachdem der Verein die Beschwerde eingereicht hatte. "Unserer Ansicht nach verstößt "Elena" gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit", erklärte der Dortmunder Anwalt Meinhard Starostik.















