Paderborn. Sara T. (Name geändert) ist eine aparte junge Frau. Sie unterscheidet sich von anderen Frauen in Paderborn äußerlich eigentlich nur darin, dass sie ein Kopftuch trägt. Aus Gottesfurcht, wie sie sagt. "Außerdem fühle ich mich total wohl damit." Im Paderborner St.-Vincenz-Krankenhaus sorgte Sara T., die auf das Tragen ihrer Kopfbedeckung besteht, für Unwohlsein. Und das war so groß, dass sie als Praktikantin in der Klinikapotheke gehen musste.
Die 24-jährige gebürtige Afghanin, die seit 1994 in Deutschland lebt, will pharmazeutisch-technische Assistentin werden. Mit dem dreimonatigen Praktikum in der Krankenhausapotheke wollte sie sich auf die im August anstehende Prüfung vorbereiten. Prächtig sei das Vorstellungsgespräch gelaufen, sagt Sara T. Ihr Kopftuch sei da kein Thema gewesen und auch nicht während ihrer ersten vier Arbeitswochen.
Doch dann habe sie erstmals in der Apotheke die Geschäftsführerin des Krankenhauses, Schwester Katharina Mock, getroffen, die "geschockt" reagiert und sie mit einem in der Klinik für Mitarbeiterinnen geltenden Kopftuchverbot konfrontiert habe.
Nach einer Woche und vielen Gesprächen musste Sara T. gehen. Entgegen der Anweisung aus der Chefetage hatte sie ihr Kopftuch zusammen mit ihrem Arbeitskittel nicht nur in der Abgeschiedenheit der Labors, sondern auch in der öffentlich zugänglichen Cafeteria der Klinik getragen.
"Mit Politik habe ich nichts am Hut"
Sara T., die sich anfangs sogar ihre berufliche Zukunft in der Krankenhausapotheke vorgestellt hatte, ist enttäuscht. "Wir leben doch in Deutschland, wo jeder leben darf, wie er möchte", sagt sie. "Weil hier Freiheit herrscht, haben meine Eltern mich und meine Geschwister hierhergebracht." Für das Kopftuch habe sie sich vor zwei Jahren bewusst entschieden. "Der Islam ist das Richtige für mich." Und so ist das Kopftuch für sie ein religiöses, kein politisches Symbol. "Mit Politik habe ich nichts am Hut."
Im St.-Vincenz-Krankenhaus beurteilt man den Sachverhalt anders. "Es ist intern dumm gelaufen", konstatiert Schwester Katharina Mock. Denn ganz im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten sei Sara T. vor ihrer Einstellung nicht auf einen grundlegenden Gesellschafterbeschluss hingewiesen worden. Dieser lege fest, dass das Kopftuch der Muslimas nicht zur Dienstkleidung in den Ordenseinrichtungen gehört.
Aus gutem Grund, sagt Schwester Katharina. "Wir sind ein Tendenzbetrieb, ein katholisches Krankenhaus, und vertreten so ein christliches Menschenbild", erklärt sie und führt aus: "Jeder Mensch hat seine von Gott gegebene Würde in seiner eigenen Person. Und da ist das Kopftuch ein Problem." Schließlich sei die Kopfbedeckung der Muslimas ein Symbol der Unterdrückung der Frau. Und genau diese Vorstellung will sie keinesfalls in den Einrichtungen des Ordens repräsentiert sehen. Die Kopfbedeckung der Vincentinerinnen hingegen gehöre zu ihrer Ordenstracht "und ist damit ein Zeichen für den gewählten Weg in der Nachfolge Christi".
"Keine Probleme mit Muslimas"
"Wir haben nur unsere Arbeitgeberrechte wahrgenommen", sagt die Ordensfrau. Und dazu gehöre eben auch zu bestimmen, was zur Dienstkleidung gehört und was nicht. "Das möchte ich festhalten: Wir beschäftigen Muslimas in unserem Krankenhaus", sagt Schwester Katharina. Zwischen 12 und 18 Frauen, die islamischen Glaubens sind, seien zurzeit allein im Pflegebereich beschäftigt. Aber eben ohne Kopftuch.
"Ich habe keine Probleme mit Muslimas", betont sie und will keinesfalls einen Dialog zwischen den Religionen ablehnen. Aber die Unterschiede, die will Schwester Katharina doch erkannt und akzeptiert wissen.
Anwalt sieht Diskriminierung
Rechtsanwalt Wolfgang Weigel, der die Interessen von Sara T. vertritt, fordert jetzt von der Leitung des St.-Vincenz-Krankenhauses eine rechtsverbindliche Freistellung und eine Bescheinigung über die geleistete vierwöchige Praktikantenzeit. "Ich bin gespannt, was darin zu lesen sein wird", sagt Weigel. Denn seiner Ansicht nach ist der Umgang mit der Muslima nicht in Einklang zu bringen mit den in Deutschland gültigen Antidiskriminierungsvorschriften, die eine Gleichbehandlung aller Menschen gewährleisten sollen. Außerdem sei zwischen Sara T. und dem Krankenhaus ein gültiger Vertrag geschlossen worden. "Pacta sunt servanda", sagt Weigel, "Verträge sind einzuhalten."JS