Bielefeld. Die Namen der Internetseiten klingen vielversprechend: "Top-oft-Software", "Megadownloads.net" oder "Opendownload" bieten oder preisen im Internet angebliche Gratis-Computerprogramme an. Wie Open Office und den Adobe Reader. Und sie verschicken dafür mega-zweifelhafte Rechnungen. Etwa an Karsten Gößling (43) aus Bielefeld, der sich plötzlich einer Forderung der Antassia GmbH aus Hessen gegenübersah, die die Seite Top-oft-software betreibt.
"Ich war mir gar nicht bewusst, dass ich überhaupt diese Seite genutzt habe", erzählt der Bielefelder. Er habe auch keine Rechnung, sondern sofort eine erste Mahnung erhalten. Aufgeführt war dort die angebliche IP-Adresse des Computers, unter der der 43-Jährige das Angebot genutzt haben soll. "Die erste Mahnung und die zweite habe ich nicht gezahlt. Als schließlich ein weiteres Schreiben über den Osnabrücker Anwalt kam, war ich so genervt, dass ich sie tatsächlich überwiesen habe." Rund 136 Euro hat er gezahlt. Das sei ärgerliches Geld.
Als Antassia-Geschäftsführer wird ein Alexander Varin aufgeführt, der auch die im Internet wegen Abzock-Angeboten gebrandmarkte Seite Opendownload betreibt. Diese Zeitung hätte gern eine Reaktion der Antassi GmbH erhalten. Unter der Service-Rufnummer der Firma hieß es, es sei nicht möglich, eine Presseanfrage und Rückrufbitte weiterzuleiten. Danach wurde das Gespräch beendet. Abofallen und Internet-Abzocke sind offenbar lukrativ. Wie lukrativ, zeigt ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hannover, das gegen mehrere Personen aus dem Kreis Herford anhängig ist.
Rund eine Million Euro froren die Beamten im vergangenen Jahr auf mehreren Konten ein. "Die Ermittlungen in Hannover dauern an", so Oberstaatsanwalt Manfred Knothe, Sprecher der niedersächsischen Anklagebehörde. Das sei ein "großer Komplex". Die Hannoveraner Ermittler gehen dabei dem Verdacht nach, dass die Kundendaten gar nicht im Internet erfasst, sondern einfach Adressdateien gekauft und die gelisteten Personen dann angeschrieben und gemahnt wurden. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte Ermittlungsverfahren in dieser Sache eingestellt.
Die unseriösen Abofallen-Anbieter sind mittlerweile auch ins Visier von Software-Unternehmen geraten, die die Rechte an den Gratisprogrammen halten. So hat das Software-Unternehmen Adobe Systems eine rechtliche Prüfung der ebenfalls zu Alexander Varin gehörenden Seite Opendownload eingeleitet. Die sei aber noch nicht abgeschlossen.
"Wir sind über die Existenz und die unterschiedlichen Vorgehensweisen solcher ,Service-Anbieter' im Bilde. Adobe distanziert sich klar von deren Vorgehen und wird im Einzelfall auch angemessene Schritte zur Wahrung seiner Interessen einleiten", teilte Alexander Hopstein, Sprecher von Adobe Systems in Deutschland, mit. Mehr will er über das Vorgehen nicht verraten. Statt über Drittanbieter zu gehen, sei es einfacher, das Programm auf der Unternehmensseite herunterzuladen.
Doch was tun, wenn das Mahnschreiben eingeht? Thomas Bradler, Jurist und Internet-Experte bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf, rät dazu, "nicht zu bezahlen". Nach dem Eingang einer solchen Rechnung sollte man der Forderung in einem Einschreiben widersprechen. Danach könne man getrost weitere Schreiben ignorieren. "Erst wenn es tatsächlich ein Schreiben des Gerichts gibt", so der Experte im Gespräch mit dieser Zeitung weiter, "muss man wieder reagieren."
Nur wenn etwas vom Gericht kommt, sofort Einspruch einlegen. Diese Leute werden sich hüten
jemand zu verklagen. Die wissen genau das kostet ihr Geld und die Anzeige wird abgeschmettert.
Also Papierkorb kaufen.
mfg Husky