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30.04.2010
HAMM/MINDEN
Richter entscheiden über Alkohol-Blutprobe
Oberlandesgericht Hamm rüffelt erneut NRW-Justizverwaltung
VON HUBERTUS GÄRTNER

Hamm/Minden. Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts OLG Hamm hat eine weitere Grundsatzentscheidung zum Richtervorbehalt bei Alkohol-Blutproben getroffen und dabei erneut der Justizverwaltung in NRW ein Organisationsverschulden vorgeworfen. Nach Ansicht des Senates steht die Anordnung einer Blutprobe grundsätzlich nur einem Richter zu. Es gebe "keinen sachlichen Grund", bei einer Blutprobe anders zu verfahren als bei einer Hausdurchsuchung, wo der Richtervorbehalt in der Verfassung geregelt sei, heißt es in einem Beschluss vom 30. März.

Die Entscheidung betrifft einen Autofahrer aus Minden. Dieser war in der Nacht zum 3. November 2008 von der Polizei gestoppt worden. Weil sich der Mann auffällig verhielt, ordneten die Beamten eine Blutprobe an. Dabei stellte sich heraus, dass der Autofahrer unter Drogeneinfluss stand.

Den Versuch, vor der Blutprobe einen Richter zu kontaktieren, hatten die Polizisten nicht unternommen - es existierte zum damaligen Zeitpunkt im Bezirk des Landgerichts Bielefeld noch kein richterlicher Eildienst. Das sei ein "Organisationsverschulden" der Justiz gewesen, urteilte der OLG-Senat, das zu einer "fehlerhaften Beweiserhebung" geführt habe. Das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen. "Der 3. OLG-Senat ist konsequent bei seiner Linie geblieben", freut sich der Mindener Rechtsanwalt Bernd Brüntrup, der die Interessen des Antragsstellers vertritt.

Wie berichtet, wurden voriges Jahr in den Landgerichtsbezirken Bielefeld und Detmold nächtliche richterliche Eildienste eingerichtet - als Reaktion auf die Rechtsprechung des 3. OLG-Senates. Der Bedarf sei evident; allein von September 2009 bis Februar 2010 habe der Nachtdienst in Bielefeld 562 Blutproben angeordnet, heißt es im jüngsten OLG-Beschluss. Trotzdem bilden die Gerichtsbezirke Detmold und Bielefeld landesweit noch die Ausnahme.

"Es gibt sicherlich gute Argumente für die Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutprobeentnahmen", meint NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Das Land Niedersachsen plant deshalb eine entsprechende Bundesratsinitiative. Am Ende muss dann eines Tages wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden.


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Kommentare
Es muß endlich Schluß sein, daß die Polizei Aufgaben eines unabhängigen Richters übernehmen soll. Nur ein Richter darf einen solchen Eingriff anordnen, und zwar nachdem er sich persönlich vorOrt von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt hat. Selbstverständlich müssen Richterbeschlüsse mit Rechtsmittel angefochten werden können, all das gehört zum Rechtsstaat.

Es soll lieber ein Richter über jeden Einzelfall entscheiden... Finde es auch nicht richtig, dass jeder Streifenpolizist nach seiner Laune heraus, Blutproben entnahmen anordnen darf! Nur weil der Polizist der Meinung ist, die Pupille reagiert nicht schnell genug (z.B. bei Verdacht auf Drogenkonsum) können die einen dazu zwingen. Wenn jemd. wirklich den Verdachtsmoment liefert, z. B. Schlangenlinien oder strenger Alkoholgeruch im Auto, dann soll das der Richter entscheiden, aber sobald der Polizist das entscheiden darf, dann wird das mal schnell Routine! Schließlich sollte man doch vom unschuldigen Bürger ausgehen!!!

Es ist gut, dass das OLG endlich wieder die Bürgerrechte bestätigt hat. Allerdings ist es ein Unding, dass es Richter gibt, die per Telefon eine Entscheidung treffen, ohne sich den Fall vor Ort genau ansehen.

Es soll so bleiben wie es ist. Immer weniger Grundrechte für die Bürger und immer mehr Befugnisse für die Polizei! Wie das endet wissen wir alle..


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