Bielefeld. Jeder Lehramtsanwärter sollte in NRW in den Vorbereitungsdienst übernommen werden, versprach das Schulministerium im Wahlkampf. Seit Mittwoch gilt das nicht mehr.
Trotz erheblicher rechtlicher Risiken ist das Schulministerium nach Informationen der Neuen Westfälischen entschlossen, die Zulassung von Lehramtsanwärtern zum Referendariat deutlich zu beschränken. Erwartet wird eine Klagewelle abgewiesener Kandidaten, die sich auf die Zusagen der amtierenden Schulministerin Barbara Sommer (CDU) berufen, wonach jeder Bewerber einen Ausbildungsplatz bekomme. In der Hoffnung, dass die Gewerkschaften mögliche Klagen nicht unterstützen, fand daher am Montag eine Unterrichtung der Lehrerverbände statt.
7.900 Plätze stehen 2010 im Vorbereitungsdienst zur Verfügung; Fast 4.100 sind bereits seit Februar vergeben. Nach derzeitigem Stand liegen in den Regierungsbezirken insgesamt rund 5.800 Bewerbungen vor. Selbst wenn, so die Annahme des Schulministeriums, jeder fünfte Bewerber den Dienst nicht anträte, fehlten bis zu 700 Einstellungsermächtigungen. Bis zu ein Drittel aller Bewerber stammt bislang nicht aus NRW. Hier hoffte man auf einen "Klebeeffekt", der dazu führt, dass Junglehrer aus anderen Bundesländern nach dem Zweiten Staatsexamen in NRW bleiben und so der Fachkräftemangel im Lande behoben werden könnte.
Hunderte Kandidaten werden ausgeschlossen
Am Mittwoch verschickt die für den Vorbereitungsdienst in ganz NRW zuständige Bezirksregierung in Detmold an alle Bewerber Post, in der ein vorgezogener Bewerbungsschluss zum 18. Juni bekanntgemacht wird. Auf diese Weise werden hunderte Kandidaten ausgeschlossen, die erst kurz vor den Sommerferien ihr Examen abschließen.
Das kurzfristig eingeführte Ausschlussverfahren birgt juristisch viele Risiken. Das Bewerberfeld wird über die kommenden Jahre drastisch vergrößert, besonders in den Schulformen Gymnasium und Gesamtschule. Zudem kommt es zur Konkurrenz der Bewerber für alte (stufenbezogene) Lehrämter mit Bewerbern für neue (schulformbezogene) Lehrämter. Zudem verbrauchen sogenannte Seiteneinsteiger Geld und Ausbildungskapazitäten in den Seminaren. Auch dies könnte verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, da der Staat für die Lehrerausbildung das Monopol hat. Abgewiesene Bewerber hätten vor Gericht wohl gute Erfolgsaussichten.
Ich bin gespannt.