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02.06.2010
OWL
NRW führt Numerus clausus für Lehrer ein
VON BERNHARD HÄNEL

Dienst am Schüler | FOTO: DPA

Bielefeld. Jeder Lehramtsanwärter sollte in NRW in den Vorbereitungsdienst übernommen werden, versprach das Schulministerium im Wahlkampf. Seit Mittwoch gilt das nicht mehr.

Trotz erheblicher rechtlicher Risiken ist das Schulministerium nach Informationen der Neuen Westfälischen entschlossen, die Zulassung von Lehramtsanwärtern zum Referendariat deutlich zu beschränken. Erwartet wird eine Klagewelle abgewiesener Kandidaten, die sich auf die Zusagen der amtierenden Schulministerin Barbara Sommer (CDU) berufen, wonach jeder Bewerber einen Ausbildungsplatz bekomme. In der Hoffnung, dass die Gewerkschaften mögliche Klagen nicht unterstützen, fand daher am Montag eine Unterrichtung der Lehrerverbände statt.

7.900 Plätze stehen 2010 im Vorbereitungsdienst zur Verfügung; Fast 4.100 sind bereits seit Februar vergeben. Nach derzeitigem Stand liegen in den Regierungsbezirken insgesamt rund 5.800 Bewerbungen vor. Selbst wenn, so die Annahme des Schulministeriums, jeder fünfte Bewerber den Dienst nicht anträte, fehlten bis zu 700 Einstellungsermächtigungen. Bis zu ein Drittel aller Bewerber stammt bislang nicht aus NRW. Hier hoffte man auf einen "Klebeeffekt", der dazu führt, dass Junglehrer aus anderen Bundesländern nach dem Zweiten Staatsexamen in NRW bleiben und so der Fachkräftemangel im Lande behoben werden könnte.

Hunderte Kandidaten werden ausgeschlossen

Am Mittwoch verschickt die für den Vorbereitungsdienst in ganz NRW zuständige Bezirksregierung in Detmold an alle Bewerber Post, in der ein vorgezogener Bewerbungsschluss zum 18. Juni bekanntgemacht wird. Auf diese Weise werden hunderte Kandidaten ausgeschlossen, die erst kurz vor den Sommerferien ihr Examen abschließen.

Das kurzfristig eingeführte Ausschlussverfahren birgt juristisch viele Risiken. Das Bewerberfeld wird über die kommenden Jahre drastisch vergrößert, besonders in den Schulformen Gymnasium und Gesamtschule. Zudem kommt es zur Konkurrenz der Bewerber für alte (stufenbezogene) Lehrämter mit Bewerbern für neue (schulformbezogene) Lehrämter. Zudem verbrauchen sogenannte Seiteneinsteiger Geld und Ausbildungskapazitäten in den Seminaren. Auch dies könnte verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, da der Staat für die Lehrerausbildung das Monopol hat. Abgewiesene Bewerber hätten vor Gericht wohl gute Erfolgsaussichten.


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Kommentare
Interessant ist auch das mir persönlich bei meiner Bezirksregierung (Arnsberg) niemand sagen konnte, wie der NC berechnet wird. Da auf meinem Examen neben den Teilnoten für Sek II auch die Noten für die SEK I samt Schnitt aufgeführt wurden, bat ich darum mir zu sagen wie diese gewichtet werden (wenn es überhaupt passiert). So hätte ich ja die Möglichkeit die Bewerbung auf die Sek.I zurückzuziehen (da sie mir den Schnitt nach unten zieht). Das darf doch nicht wahr sein, ich vermute aber das die Damen und Herren im Amt darauf vertrauen schon genügend Bewerber durch den vorgezogenen Anmeldeschluss auszuschließen und dann keinen NC mehr berechnen müssen.

Ich bin gespannt.

Also, Ich schreibe gerade einen artikel zu diesem thema; wenn ein betroffener schüler lust hätte mir etwas information zu geben-interview mässig- meldet euch doch unter Link unterdrückt
Danke

Ich bin vollkommen der gleichen Meinung wie Janosch. Ein Abschlusszeugnis der Universität sagt rein gar nichts über die Person im Lehrberuf aus. Einige Dozenten sind einfach korrupt. Beispiel an meiner Universität: Ein Professor (inzwischen entlassen) hat Aktaufnahmen von Studentinnen gefertigt, die haben dafür bessere Noten bekommen...
und dann soll man stolz auf einen Abschluss sein? Es sollten in unserem Bildungssystem einheitliche Regelungen eingeführt werden, auch was die Prüfungen betrifft. Einige Dozenten sprechen vor den Abschlussprüfungen die Themen (sogar schon fast die Aufgabenstellung der schriftlichen Klausuren) ab, andere wiederum verraten gar nichts und diese StudentInnen müssen das doppelte lerne. Fair ist was anderes.
Vielleicht sollten die Prüfungen, genau wie das Zentralabitur, vom Staat gestellt werden, damit jeder die gleichen Chancen besitzt. Denn so, ist ein Abschlusszeugnis der Uni nicht viel wert.

Ich selbst habe mich auch für den Vorbereitungsdienst für August beworben und bisher noch keinen ominösen Brief bekommen. Sollte ich nächste Woche einen Brief erhalten und mein Zeugnis bis zum 16.6 nicht in den Händen halten, werde ich ebenfalls klagen.
Ich warte nämlich inzwischen seit fast 3 Monaten (am Fr - 11.6.2010 sind die 3 Monate um) auf mein aller letztes Wiederholungsergebnis. Das kann es nicht sein, nur weil der inzwischen emeritierte Professor in der Zeit lieber mal in den Urlaub verschwindet, anstatt die Klausuren zu korrigieren.
Ich habe dank unseren Studiengebühren schon genug Schulen am Ar*** und kann es mir nicht erlauben nach dem Studium direkt in die Arbeitslosigkeit zu wandern.

Also ich hoffe, dass die Gewerkschaften die Klagewelle unterstützen werden, denn so wird Bildungspolitik nicht gemacht. Außerdem hoffe ich, dass die es am Mittwoch postwendend einen saftigen Denkzettel gibt - unterstützt den Bildungsstreik! Übrigens, ich bin über den Newsletter der GEW zu diesem Artikel gelangt, die ist nämlich auf der Seite der zukünftigen LAA.

Zur Ausbildung und zu den Rechtschreibfehlern. Ich halte nicht viel vom NC, denn der sagt nicht viel über das Können der Bewerber um ein Lehramt aus. Sowohl im Abi als auch in der Uni kommt man auch mit mangelnden Rechtschreibkenntnissen zu guten Noten. Ich plädiere deshalb auch für ein Umdenken in der Lehrerausbildung und für eine Auswahl über didaktisches und fachliches Können und nicht über Notendurchschnitte.

@Dozent

Entschuldigung, aber ich finde es etwas mau, aufgrund eines Rechtschreibfehlers zu urteilen, ob jemand für den Lehrberuf gemacht ist oder nicht. Da können Sie ruhig Dozent sein (sofern Sie es wahrhaftig sein mögen) und sich mit dieser Berufsposition digital rühmen, überaus geistreich war Ihr Beitrag jedoch nicht.



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