Bielefeld/Hannover (dpa/lni). Der Grundsatzstreit über das Streikrecht in Kirche und Diakonie geht in die nächste Instanz. Die Gewerkschaft Verdi legte Berufung ein gegen ein Urteil des Bielefelder Arbeitsgerichts, teilte die Gewerkschaft am Mittwoch mit. Einen Termin für die Hauptverhandlung am Landesarbeitsgericht in Hamm gebe es noch nicht, sagte Niko Stumpfögger von der Verdi-Bundesverwaltung in Berlin. Er sehe durchaus Erfolgsaussichten, versicherte Stumpfögger. "Das ist kein Schaukampf."
Das Arbeitsgericht hatte Anfang März der Diakonie und den Kirchen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Recht gegeben und entschieden, dass kirchliche Beschäftigte weiterhin nicht streiken dürfen (Az.: 3 Ca 2958/09). Der Gewerkschaft wurde untersagt, in kirchlichen Einrichtungen dieser Länder zum Streik aufzurufen. In diesem Streit überwiege das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, meinte das Gericht. Zudem gehe es um ein Gleichgewicht der Kräfte. Die Kirche sperre nicht aus, darum dürften die Arbeitnehmer auch nicht streiken.
In Tarifauseinandersetzungen gehen die Kirchen traditionell einen "dritten Weg": Paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Ausschüsse regeln Schlichtungsverfahren. Die Schlichtung ist verbindlich.
Unterdessen haben sich die Fronten weiter verhärtet. Am Vortag verteidigte die Diakonische Konferenz in Berlin den "Dritten Weg".
Elf Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen teilten zugleich mit, dass sie nicht länger im Dritten Weg und damit in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Werkes mitarbeiten wollen. Sie forderten Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften.
Die Diakonische Konferenz habe daraufhin entschieden, dass die Diakonischen Werke künftig die Arbeitnehmervertreter benennen, kritisierten die niedersächsischen Arbeitnehmer. "Mit der Neuregelung sichern sich die Arbeitgeber endgültig den Weg zum Wettbewerbsvorteil durch Lohndumping und zum Handeln nach Gutdünken." Dagegen betonte der Vizepräsident der Konferenz, Wolfgang Teske, man wolle "die Blockade bei der Bildung einer arbeitsfähigen Arbeitsrechtlichen Kommission durch einen Teil der Arbeitnehmervertreter nicht länger hinnehmen"

















