Löhne (trau). Ein Hausverbot in einem Großmarkt hat eine 44-jährige Löhnerin ihren Job gekostet. Die Frau arbeitet seit 14 Jahren für ein Reinigungsunternehmen. Dessen einziger Kunde in Löhne ist der Großmarkt. Dort hatte die Reinigungskraft Gemüse eingesteckt. Aus dem Abfall, wie sie sagt – aus dem Lager, wie Verantwortliche des Großmarkts behaupten. So oder so: Die Frau bekam Hausverbot, denn selbst das Mitnehmen von Abfall ist dort streng verboten.
Wegen des Hausverbots konnte die Reinigungsfirma die Frau jedoch vor Ort nicht mehr einsetzen, die vierfache alleinerziehende Mutter wiederum hat einen Umzug abgelehnt. Es folgte die fristlose Kündigung.
Dagegen hat die Löhnerin vor dem Arbeitsgericht Herford geklagt. Der Richter hat einen Vergleich angeregt: ordentliche statt fristloser Kündigung, eine Abfindung und die Wiedereinstellung der Frau, sobald die Firma vor Ort einen anderen Kunden hat. Doch der Anwältin der 44-Jährigen reicht der Vergleich nicht aus. "Notfalls gehen wir bis zum Bundesarbeitsgericht", sagt Anwältin Serap Toygar-Oflu.




















Zudem wage ich sehr zu bezweifeln, dass das Hausverbot auch das Betreten des Hauses aus professionellen Gründen (Arbeiten) mit einbezieht.