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17.07.2010
LÖHNE
Drei Salatköpfe kosten den Job
Löhnerin kann wegen eines Hausverbots nicht mehr arbeiten

Löhne (trau). Ein Hausverbot in einem Großmarkt hat eine 44-jährige Löhnerin ihren Job gekostet. Die Frau arbeitet seit 14 Jahren für ein Reinigungsunternehmen. Dessen einziger Kunde in Löhne ist der Großmarkt. Dort hatte die Reinigungskraft Gemüse eingesteckt. Aus dem Abfall, wie sie sagt – aus dem Lager, wie Verantwortliche des Großmarkts behaupten. So oder so: Die Frau bekam Hausverbot, denn selbst das Mitnehmen von Abfall ist dort streng verboten.

Wegen des Hausverbots konnte die Reinigungsfirma die Frau jedoch vor Ort nicht mehr einsetzen, die vierfache alleinerziehende Mutter wiederum hat einen Umzug abgelehnt. Es folgte die fristlose Kündigung.

Dagegen hat die Löhnerin vor dem Arbeitsgericht Herford geklagt. Der Richter hat einen Vergleich angeregt: ordentliche statt fristloser Kündigung, eine Abfindung und die Wiedereinstellung der Frau, sobald die Firma vor Ort einen anderen Kunden hat. Doch der Anwältin der 44-Jährigen reicht der Vergleich nicht aus. "Notfalls gehen wir bis zum Bundesarbeitsgericht", sagt Anwältin Serap Toygar-Oflu.
     


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Kommentare
Erst klauen, und dann rumheulen, wenn es Konsequenzen hat.

Zudem wage ich sehr zu bezweifeln, dass das Hausverbot auch das Betreten des Hauses aus professionellen Gründen (Arbeiten) mit einbezieht.

Und an die anderen Beschäftigten denkt keiner?
Großmarkt ist einziger Kunde. Hätte der Großmarkt der Firma gekündigt stünden alle Angestellten auf der Straße. Insofern ist es doch reiner Selbstschutz der Dame zu kündigen. Und wenn ich etwas haben will frage ich doch vorher. Mit Freundlichkeit kommt man sehr weit im Leben.

@früchtchen: Wie gut, dass diese Dame nicht wegen des Diebstahls entlsassen wurde!
Sie wurde entlassen, das Sie beim einzigen Kunden Ihres Arbeitgebers in der Nähe ein Hausverbot erhalten hat und damit dort nicht mehr eingesetzt werden kann. Alternative Arbeitsorte bei anderen Kunden hat sie abgelehnt, da sie nicht umziehen möchte.
Also wurde die Dame entlassen, weil das Unternehmen momentan keine Möglichkeit hat, die Dame irgendwo einzusetzen. Sprich: es gibt einfach keine Arbeit für sie.
Die Reinigungsfirma hat also meiner Meinung nach (auch wenn ich kein Jurist bin) das Recht, diese Frau zu entlassen. Ob nun fristlos oder mit Abfindung kann man ja diskutieren, jedoch wäre es untragbar für die Firma, eine Mitarbeiterin weiter beschäftigen zu müssen, die sich selber beim Auftraggeber/Kunden ins Abseits geschossen hat und zudem jeden anderen Einsatzort ablehnt.

Wie gut, dass die wenigsten Kommentatoren hier nicht genug in der Birne haben, um ein Jurastudium erfolgreich zu beenden. Deshalb brauchen wir uns keine Sorgen machen, dass diese Leute jemals auf einem Richterstuhl sitzen werden, um rechtskräftige Urteile zu fällen.

Bis jetzt wurde noch jede fristlose Kündigung aufgrund einer Bagatelle vom Gericht wieder einkassiert. Alles was über eine Abmahnung hinausgeht ist in solchen Fällen einfach nur unredlich. Wer das anders sieht, der ist wohl kaum in einem Land aufgewachsen, dass sich als rechtsstaatlich, sozial und sogar christlich geprägt versteht. Da muss schon lange vor der PISA-Studie viel wesentlicheres in Deutschland falsch gelaufen sein, wenn einige Ansichten haben, die sogar des Intellekts eines Salatkopfes unwürdig sind.

Ja, tatsächlich gab es eine Zeit in meinem Leben, in der ich kein Geld und nur sehr wenig zu essen hatte. Trotzdem bin ich nicht kriminell geworden.
Aber das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. (Wie Franzl schon schrieb, ist hier in Deutschland niemand gezwungen, wirklich zu hungern.)
Hier geht es um Verantwortung, die sie für sich, ihre vier Kinder und ihre Arbeitskollegen hatte. Und hier hat sie vollkommen versagt.
Durch diese wirklich blöde Aktion hat sie nicht nur ihren Kindern einen Bärendienst erwiesen (für die sie nun NOCH weniger Geld zur Verfügung hat), sondern sich vielleicht sogar ihre komplette Zukunft verbaut.



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