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21.07.2010
LÖHNE
Zwangsräumung auf eigene Faust
Vermieter stellt säumigem Mieter Möbel in die Scheune / Nach Prozess muss er Schadensersatz zahlen
VON ULF HANKE

Sicher gelagert | FOTO: ULF HANKE

Löhne. Ende Juni steckte Selim S. den Schlüssel in seine Wohnungstür und kam nicht weiter. Das Schloss war ausgetauscht. Seine Möbel standen im Garten und unterm Carport. Eine Unverschämtheit, findet Selim S.

Aus Sicht seines Vermieters Bernd Biermann dagegen war das Notwehr bei einem besonders krassen Fall von Miet-Abzocke. Am Montag trafen sich die beiden vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen. Mieter Selim S. wollte zurück in seine Wohnung und forderte Schadensersatz. Der Streit endete mit einem Vergleich.

Info
Der Mieter hat Recht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor wenigen Tagen einen Vermieter zu Schadensersatz verurteilt, der ohne Gerichtsbeschluss eine Mietwohnung auf eigene Faust geräumt und einen Teil der Einrichtung entsorgt hatte. Der Mieter war spurlos verschwunden und sogar von Verwandten als vermisst gemeldet worden. Zwei Monate lang zahlte er seine Miete nicht. Dennoch sprach der BGH dem Mieter Schadensersatz für die entsorgten oder nicht sorgfältig aufbewahrten Gegenstände zu. Der Vermieter habe in diesem Fall eine Obhutspflicht für die in der Wohnung befindlichen Gegenstände. Zudem müsse er diese in einem Bestandsverzeichnis erfassen. (Az. VIII ZR 45/09) "Ein Vermieter sollte niemals versuchen, das Recht selbst in die Hand zu nehmen", sagt Gerold Happ, Rechtsexperte beim Haus- und grundbesitzerverein. Der Mieterbund nannte die Räumung ohne Gerichtsbeschluss "Wildwestmethoden".(ulf)

     

  
  
     


    

 



Vor Gericht hat Bernd Biermann seine Gefühle im Griff. Innerlich aber kocht es. "Das hat mich einige graue Haare gekostet", sagt er und erzählt: Drei Monate habe Mieter Selim S. keinen müden Cent gezahlt. Mehrfach habe er 1.400 Euro Kaution und je 750 Euro Monatswarmmiete für die 110-Quadratmeter-Wohnung in Mennighüffen angemahnt, schließlich kündigte Biermann das Mietverhältnis fristlos.

Als Selim S. immer noch nicht zahlte und auch keine Anstalten machte auszuziehen, so schildert Biermann, rief er den Schlüsseldienst und räumte Ende Juni unter Zeugen die Wohnung aus. Er dokumentierte alles mit Fotos. "Das ist verboten", sagt Anwältin Serap Toygar-Oflu. Sie vertrat Selim S. vor dem Amtsgericht. Der Vermieter darf nur mit einem Gerichtsbeschluss die Wohnung räumen.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Grundrecht. Gerade erst hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall dem Mieter Recht gegeben und einen Vermieter zu hohem Schadensersatz verdonnert (siehe Kasten).

Vorige Woche bekam Selim S. per einstweiliger Verfügung Recht. Am letzten Donnerstag wollte er mit diesem Gerichtsbeschluss in der Hand gegen 22 Uhr zurück in die Wohnung. Doch da wohnt schon ein anderer Mieter. Der Streit eskalierte, die Polizei musste schlichten. Erst um Mitternacht beruhigte sich die Lage. Vermieter Biermann bot Selim S. Geld: 1.500 Euro. Der nahm an und verschwand. Damit war übers Wochenende Ruhe im Miet-Streit.

Am Montag trafen sich dann Vermieter und Mieter wieder vor Gericht, um über die einstweilige Verfügung zu verhandeln. Sie einigten sich auf einen Vergleich: Bernd Biermann muss weitere 1.000 Euro an Selim S. zahlen und ihm außerdem frei Haus alle Möbel in seine neue Wohnung liefern. Hat Selim S. bis zum 15. August keine neue Wohnung im Amtsgerichtsbezirk Bad Oeynhausen gefunden, darf Bernd Biermann die Einrichtung auf Kosten seines ungeliebten Mieters entsorgen.

Kurz nach der Gerichtsverhandlung ist Selim S. schon wieder auf Achse. Der 36-jährige ist nach eigenen Angaben Möbelhändler, am Telefon erzählt er von Plänen mit einem Geschäftspartner aus Polen, bald ein Geschäft in Löhne zu eröffnen. Ja, er habe kurzfristig Zahlungsprobleme gehabt, gibt er zu. "Aber die sind vorbei."

Seine Miete habe er aber bezahlt, bar und gegen Quittung. Die Belege dafür habe er in seiner Wohnung gelagert. "Die sind nach der Räumung verschwunden", sagt Selim S. Biermann versichert dagegen, dass er nie einen Cent Miete gesehen habe. Zur Zeit lebe er im Hotel, sagt Selim S. Das Geld für seine Geschäftspläne komme aus Polen. Eigentlich wolle er in seine alte Wohnung zurück, aber nach dem Gerichtsstreit habe er keine Lust mehr: "Ich suche jetzt eine neue Wohnung in Löhne oder Bad Oeynhausen."

Biermann kann bei solchen Ankündigungen nur mit dem Kopf schütteln. Selim S. habe sich ihm damals im schicken Anzug als Einkäufer einer Möbelfirma vorgestellt, der viel in China unterwegs sei und sich mit dem Import von Möbeln selbstständig machen wolle.

"Er hat mich geblendet", sagt Biermann und zieht den Schluss: "Herr S. hat von Anfang an nicht vorgehabt, auch nur einen Euro zu bezahlen." Der Vermieter hat gerechnet. Bei einer Räumungsklage dürfe der Mieter erst einmal wohnen bleiben. Unterm Strich hätte das inklusive Gerichtskosten mindestens 12.000 Euro gekostet, schätzt Biermann: "So komme ich billiger weg."


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Kommentare
Ich habe schon über 10.000€ verloren durch Mietnomaden und nicht zahlende Mieter.
Da kann ich Herrn Biermann sehr gut verstehen, dass er zu solchen Maßnahmen greift.
Besser wäre es allerdings, wenn die dt. Politiker bald die Situation erkennen, und durch geänderte Gesetze den Mißbrauch möglichst bald eindämmen. Laut Mieterbund gibt es über 2 Mrd € Mietrückstände im Jahr !!! Das ist bekannt – wann handeln die Politiker???
Ich wunder mich auch über die Richter im Amtsgericht in Bad Oeynhausen, die in meinem Fall mehrfach die Mieter geschützt haben, die nicht bezahlen.
Es ist auch verwunderlich, dass genannte Rechtsanwältin offensichtlich völlig überzogene Behauptungen vom Selim (50.000€, Quittung...) unterstützt.
Wo bleiben da Moral und Werte?
Nach meiner Erfahrung wird sie dabei bei den Richtern im AG Bad Oeynhausen auch (teilweise) mit solchen absurden Forderungen durchkommen. Wo ist da Gerechtigkeit und der gesunde Menschenverstand...??? Merken die Richter das denn nicht?
Ich lerne daraus: Mietvertrag nur mit voriger Schufa-Auskunft und Adresse von vorigem Vermieter.

Vorab, ich bin selber 8 Jahr Mieter in Bad Oeynhausen. Barzahlung der Miete und Quittungen weg, dass ich nicht lache. Wie konnte der Vermieter denn bei seiner Aktion wissen, das er die Quittungen findet. Und warum dann die ganze Sache. Herr Biermann hat genau richtig gehandelt. Solchen Mieter muß das Handwerk gelegt werden. Sie erschweren den ehrlichen Mietern oft den Abschluß eines Mietvertrages. Und dann die Anwältin: Wie kann man nur eine so durchsichtige Sache vertreten. Ich hoffe, sie hat selber eine Wohnung zu vermieten, denn ansonsten wird Herr Selim im Verbreitungsgebiet der NW keine neue finden.

Es gilt § 551 Abs. 2 BGB.
Vieles hat zwei Seiten. Vermieter könnten auch blenden, auch Mieter haben Interessen an einem solventen Vermieter, damit der auch in der Lage ist, z. B. einen defekten Heizkessel zügig reparieren zu lassen.

In jedem Handbuch für Vermieter steht es doch schon geschrieben: Nicht blenden lassen. Wichtiger als ein dickes Auto und ein glattgebügelter Anzug ist vielleicht die Schufa-Auskunft sowie eine Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen. Jeder Wohnungssuchende, der nichts zu verbergen hat, willigt hier ein. Drei Monatsmieten müssen vorab auf ein Sperrkonto eingezahlt werden. Kein Mitleid zeigen, wenn das Alles nicht geht, denn der Mieter zeigt nachher auch kein Mitleid mit ihnen.

Bernd S., ich solidarisiere mich mit ihnen!



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