Minden. 38 Grad Celsius und mehr: Patienten in den Kliniken der Region sind zum Schwitzen verurteilt. In Minden kollabieren bereits Krankenschwestern bei der Arbeit, wie die Neue Westfälische exklusiv berichtete. Es existiert offenbar keine Vorschrift, die angesichts dieser Hitzewelle das Wohlbefinden Genesender und des Personals im Krankenhaus regelt.
Auf der Suche nach Schutzvorschriften in Zeiten des Klimawandels stößt man auf einen bizarren Kompetenzstreit zwischen zwei wichtigen Normenproduzenten: dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und dem Deutschen Institut für Normung (DIN). 1999 erschien erstmals ein Entwurf der DIN 1946-4, die "Lüftungsregeln für raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern" vorstellte. Der VDI zog 2004 nach mit der Technischen Regel 2167 für "Heizungs- und Raumlufttechnik in Krankenhäusern".
Das NRW-Bauministerium erhob gegen beide Entwürfe Einspruch mit dem Wunsch, sie "zu einer für alle beteiligten Kreise angemessenen Lüftungsregel" zusammenzuführen. Das passierte aber nicht. 2007 veröffentlichte der VDI seine technische Regel 2167 mit dem Hinweis, es sei "die einseitige Beschlussfassung im Normungsausschuss", die die Zusammenführung verhindert habe. Das Bauministerium stellte per Erlass 2008 klar, dass für die Krankenhausbauverordnung, maßgeblich für alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die VDI-Regeln gelten sollten. In denen steht zwar jede Menge zum Thema Klimaanlagen in Operationssälen und Hygiene, einen Hinweis auf das Wohlbefinden von Patienten findet man jedoch nicht.
Bauministerium weist Verantwortung von sich
Das Bauministerium wies Verantwortung von sich: "Soweit aus medizinischen Gründen Anforderungen an die technische Ausstattung, Bemessung und Gestaltung von Lüftungsanlagen ergänzend zu stellen sind, hat dieses durch die zuständigen Gesundheitsbehörden" zu erfolgen. Damit lag der Schwarze Peter bei den Gesundheitsämtern der Kreise und der Stadt Bielefeld. Nur: Die gesetzliche Grundlage ist inzwischen auch diesen Behörden abhandengekommen: Die Krankenhausbauverordnung ist mit dem 31. Dezember 2009 automatisch ungültig geworden.Die Träger der Krankenhäuser haben auch kein Einsehen und sorgen nicht von sich aus dafür, dass sich Patienten wie Personal auch bei großer Hitze wohl fühlen. Im Gegenteil, Experten lassen wissen: Für die Kosten der Nachrüstung einer Klimaanlage für Patientenzimmer könne man gleich neu bauen. Schlimmer noch: Wie könne man den erheblich höheren Betriebskosten entsprechende Erlöse gegenüberstellen?
Auch ein funkelnagelneues Klinikum wie das in Minden wird im Hochsommer zur Sauna, Patienten auf der Intensivstation werden mit Ventilatoren und Tüchern gekühlt. Sogenannte Rückkühlwerke der Klimaanlage für die Operationssäle müssen gar mit Rasensprengern temperiert werden.












