Porta Westfalica/Bad Oeynhausen (ots). Drei weitere Brände beschäftigen Polizei und Feuerwehr. Unbekannte Täter legten in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Bereich Porta Westfalica und Bad Oeynhausen wieder Feuer.
Um 02.00 Uhr brannte das ehemalige Asylbewerberheim im Vogelparadiesin PW-Hausberge. Es handelt sich um ein leer stehendes und seit längerer Zeit unbewohntes Gebäude, in dem es bereits mehrfach gebrannt hatte.
Auf bislang unbekannte Weise ist das Feuer angezündet worden. Die Feuerwehr löschte den Brand, der Sachschaden wird auf rund 10.000 Euro geschätzt.
Nur 40 Minuten später brannte in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle A2/Vennebeck auf dem Osterkamp der geparkte Auflieger eines polnischen Sattelzuges. Der 54-jährige Fahrer aus Ostrowiec schlief in der Ruhekabine seines LKW.
Der Sattelauflieger war mit Teppichen beladen, er brannte komplett aus. Wie der Mann auf seinen lichterloh brennden Auflieger aufmerksam wurde, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Er hatte Glück, mit dem Schrecken davon gekommen zu sein.
Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt.
Mit dem Schrecken davon gekommen
Um 03.45 Uhr mussten Polizei und Feuerwehr zur Weserstraße in Bad Oeynhausen ausrücken. Auf den Weserwiesen, unterhalb der Autobahnbrücke über die Weser, brannte ein abgestellter Wohnwagen. Im Wagen hielten sich keine Personen auf. Nach den Löscharbeiten blieb nur noch ein Wrack übrig. Der Schaden beläuft sich auf etwa 3.000 EUR.
In allen drei Fällen gehen die Ermittler von Brandstiftung aus.
Die Beamten schließen nicht aus, dass sie es hier mit "Trittbrettfahrern" zu tun haben. Die in den vergangenen Tagen deutlich gehäuften Brandmeldungen könnten Täter animiert haben, "auch mal ein Feuer anzustecken".
Hierzu weisen die Kripobeamten darauf hin, dass jeder Brand sorgfältig recherchiert wird und die Strafandrohung im Bereich von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe liegt. Der LKW-Brand wird sogar als Verbrechen gewertet, da hier ein Menschenleben gefährdet wurde.
Ebenso bittet die Polizei nochmals, auch unbedeutend scheinende Beobachtungen den Beamten mitzuteilen.