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31.07.2010
BIELEFELD
Pferdezüchter Hrubesch setzt sich vor Gericht durch
Gütersloher strengt Zivilverfahren um "edle" Rasse der Haflinger in Bielefeld an / Klage zurückgezogen
VON PETER JOHNSEN

Setzte sich vor Gericht durch | FOTO: DPA

Bielefeld. Zu seinen Glanzzeiten als Kicker wurde er das "Kopfballungeheuer" genannt und auch heute noch ist der 59-Jährige Bundestrainer der U-20 Nationalmannschaft allen Fußballfans ein Begriff. Horst Hrubesch hat - neben dem Angeln - ein Hobby, das in der Öffentlichkeit wenig bekannt ist: Er züchtet Pferde, genauer gesagt Edelbluthaflinger.

Diese an sich harmlose Beschäftigung führte Hrubesch am Freitag als Beklagten in einem Zivilprozess an das Bielefelder Landgericht. Geklagt, und zwar auf Unterlassung, hatte der Gütersloher Haflinger-Züchter Waldemar Kuhlmann. Stein des Anstoßes waren Interviews, die Hrubesch Ende 2009 und im Januar 2010 einer Fachzeitschrift für Pferdesport und dem Bauernblatt Schleswig Holstein gegeben hatte. Darin hatte er die Vorzüge der von ihm gezüchteten Edelbluthaflinger, eine Kreuzung, die mindestens 1,56 Prozent Araberblut enthalten muss, herausgestellt und sie als "edler, leichter und sportlicher" bezeichnet.

Das missfiel dem Kläger, der diese Behauptung "falsch, irreführend und geschäftsschädigend" nannte, Hrubesch am 3. Februar abmahnte und schließlich Unterlassungsklage erhob. Eine Kreuzung könne ja wohl nicht besser sein als das Original, der aus Tirol stammende "normale" Haflinger, so die Argumentation.

Vor der 10. Kammer für Handelssachen unter Vorsitz von Richterin Doris Mertel diskutierten die Parteien - Kuhlmann wurde von dem Anwalt Burkhard Oexmann, anerkannter Spezialist für Pferderecht, vertreten - ob die Interviews als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu verstehen seien. Etwa als gezielte Herabsetzung anderer Züchter, als vergleichende oder irreführende Werbung. "Ich habe 20 oder 30 Interviews gegeben und dabei ist es mir immer nur um meine Person und um meine Pferde gegangen", betonte Horst Hrubesch, der mit dem Hengst "No Name" und einer Stute seit sechs Jahren Edelbluthaflinger züchtet.

 Er ist sogar Vorsitzender der Interessengemeinschaft für diese Rasse, für die es inzwischen ein eigenes Zuchtbuch gibt. Die Vorsitzende wies ihn darauf hin, dass die Verwendung des Komparativs "edler" zumindest fragwürdig gewesen sei.

Nachdem der Gütetermin kein Ergebnis gebracht hatte, erklärte Hrubeschs Anwalt Michael Mäkel, Bremen, dass sein Mandant einem von der Vorsitzenden angeregten Vergleich nicht zustimmen werde. Daraufhin lenkte der Gütersloher ein und zog seine Klage zurück. 1 : 0 für Horst Hrubesch.


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Kommentare
oh....! Okay ich habs verpeilt.... ^^ Danke für den Hinweis.... :)

@Sven Vielleicht sollte man ERST lesen, BEVOR man einen Kommentar abgibt! In dem Artikel steht nämlich eindeutig, das der Beklagte (in diesem Falle Horst Hrubesch) dem Vergleich NICHT zugestimmt hat, und der Kläger (besagter Gütersloher Züchter) darauf hin die Klage zurück zog! Ergo: Kein "Riss", volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch den Kläger! Wie sagt man so schön... wer lesen kann, ist klar im Vorteil! *gg

@karl nichtdestotrotz hat unsere Justiz eigentlich wichtigere Dinge zu klären. Ist doch klar das eine gezielte Kreuzung gewisse Merkmale aufweist die die Ursprungsrasse nicht hat, sonst würde die Züchtung ja keinen Sinn machen. Und wieder wurde ein Gericht unnötig belastet.... Selbst wenn der Kläger die Gerichtskosten bezahlt hat er bestimmt einen guten Riss gemacht durch den Vergleich...

@hotte Dann hoffe ich mal nicht, das du Jura studiert hast, denn mit deinem Wissen dürftest du dann verhungern! *gg

Das ist gefundenes Fressen für unsere Eliten und Leistungsträger, und zwar, 3 mal dürfen Sie raten: Anwälte.



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