Detmold/Leipzig. Die rechtsextreme "Heimattreue Deutsche Jugend" bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots, das der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) 2009 ausgesprochen hatte. Die Ziele der HDJ richteten sich eindeutig gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, urteilte gestern der 6. Senat. Aus der Vereinszeitschrift und aus Aufsätzen, die führende Vereinsmitglieder auf ihren Computern gespeichert hatten, lasse sich eine Nähe der HDJ zum Nationalsozialismus ablesen.
Der Verein, der im Jahr 1990 in Berlin gegründet wurde, gab sich stets ein bürgerliches Deckmäntelchen. Er hatte vor allem Ferienlager für Kinder und Jugendliche organisiert, um junge Menschen an rassistisches Gedankengut heranzuführen. Ex- Bundesinnenminister Schäuble sprach seinerzeit von "widerlichen Umtrieben". Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden fanden einige Zeltlager auch in der Region Ostwestfalen-Lippe statt. Vor zwei Jahren wurde eine bundesweite Razzia bei Anhängern und Funktionären der HDJ durchgeführt. Damals schlugen die Ermittler auch in Bad Driburg, Altenbeken, Bad Salzuflen und in Berlebeck bei Detmold zu. Umfangreiches Material wurde beschlagnahmt.
Als Rädelsführer der HDJ-Einheit "Hermannsland" galt Gerd U. aus Berlebeck. Der gelernte Tischler soll früher als "Gauführer" der verbotenen "Wiking-Jugend" aktiv gewesen sein. Hinweise, dass die HDJ ihre Aktivitäten in OWL nach dem Verbot "in rechtswidriger Weise" fortgesetzt hat, gibt es beim polizeilichen Staatsschutz derzeit nicht. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden war die HDJK eng mit der NPD und deren Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten verflochten. (AZ: BVerwG 6 A 4.09)














