Gütersloh. Ein riesiges aufgemaltes weißes X signalisiert unmissverständlich: Diese Start- und Landebahn ist stillgelegt. Das muss nicht so bleiben. Eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit zivilen Maschinen auf dem Airport an der Marienfelder Straße in Gütersloh ist selbst dann möglich, wenn rund um das 344 Hektar große Gelände ein neues Gewerbegebiet entsteht. Das hat eine von der Stadt in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie ergeben.
Gütersloh-Peking nonstop: Das hört sich zunächst vollkommen illusorisch an, ist nach der Untersuchung des Münsteraner Büros gpa Goebel Projektsteuerung Airport Consulting aber nicht aus der Luft gegriffen. Nach einer Reaktivierung des Geschäftsflugverkehrs könnte dort nämlich der kleinste Airbus abheben. Das Modell A 319 CJ hat eine Reichweite von bis zu 11.100 Kilometern. Es wird häufig als Firmenshuttle eingesetzt; ebenso wie die Falcon 2000 mit 5.000 Kilometern Reichweite, deren Einsatz in Gütersloh ebenso in Frage käme.
Dabei ist das Fachbüro sogar von einer Verkürzung der Start- und Landebahn von derzeit 2.250 auf 1.800 Meter ausgegangen. Zum Vergleich: Auf dem Flughafen Münster/Osnabrück hat die Runway ein Länge von 2.170 Metern, in Paderborn wurde sie auf 2.590 Meter erweitert.
Auch wenn die zivile Mitnutzung des Militärflughafens für den Geschäftsreiseverkehr nach sieben Jahren 2003 wieder eingestellt wurde, die Genehmigung gilt nach wie vor. Erlaubt sind 3.500 Flugbewegungen pro Jahr mit Flugzeugen bis 20 Tonnen Höchstgewicht. Laut Studie müssten für die Wiederaufnahme des Flugbetriebs Befeuerungsanlagen, Enteisung, Tankanlage sowie Sicherheitseinrichtungen neu installiert werden. Südlich der Startbahn wäre der Bau eines Abfertigungsgebäudes plus Hangar denkbar.
Die heimische Wirtschaft hat in jüngsten Gesprächen mit der Stadt betont, dass der Flugplatzstandort Gütersloh "im Sinne einer langfristigen Infrastruktursicherung höchste Priorität" habe. Auch Landrat Sven-Georg Adenauer warnte davor, die Option leichtfertig aus der Hand zu geben. Daher werde auch die Flughafen Gütersloh GmbH (FGT) am Leben gehalten.
Um eine Interessenkollision mit der FGT und den heimischen Unternehmen zu vermeiden, hatte die Stadt das jüngste Gutachten in Auftrag gegeben. Man wollte ausloten, ob und in welchem Maß die geplante Gewerbeansiedlung beidseits der Marienfelder Straße die Perspektive Flugverkehr beeinträchtigt. Ergebnis: "Grundsätzlich ist beides nebeneinander möglich." Für Landrat Adenau-er hätte das sogar einen besonderen Charme: "Es wäre doch toll, wenn Firmen ihre Geschäftsfreunde aus aller Welt gleich nebenan empfangen könnten."