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05.09.2010
STEINHAGEN
103-Jährige sperrt sich gegen Abriss ihres Häuschens an der Trasse der A 33
Besuch bei der alten Dame
VON NICOLE HILLE-PRIEBE

Hinweis | FOTO: NICOLE HILLE-PRIEBE

 Steinhagen. Als älteste Einwohnerin Steinhagens im Kreis Gütersloh ist die 103-jährige Dame zwar so manchen Rummel um ihre Person gewöhnt, aber was sich in diesen Tagen vor ihrem Haus abspielt, sprengt alles. Fernsehteams reichen sich die Klinke in die Hand, sogar das "Stern-TV"-Team von Günther Jauch hat angerufen. "Mit dem würde ich ja schon mal gerne einen Kaffee trinken", sagt sie mit einem kecken Lächeln. Aber eigentlich ist das Medieninteresse an der hochbetagten Frau, die sich weigert, ihr Haus für die A-33-Trasse zu räumen, zu einer großen Belastung für sie und ihre Familie geworden.

Die kleine Frau auf dem Sofa ist eine bemerkenswerte Person. Trotz ihres hohen Alters kocht sie noch selbst, überhaupt macht sie einen fitteren Eindruck als andere mit 70. Wie man das schafft? "Mit Arbeit", sagt sie. Bis vor ein paar Jahren hat sie das Unkraut im Garten noch eigenhändig gejätet, heute fällt ihr das Bücken ein bisschen schwer. Aber ihre Selbstständigkeit hat sich die 103-Jährige erhalten – in ihren eigenen vier Wänden. Und so soll es auch bleiben.

"In den Berichten wird der Eindruck erweckt, als wenn eine störrische alte Dame durch ihre Sturheit den Bau der A 33 verhindern will", sagt eine ihrer Angehörigen. "Da sie in dem Haus ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat, nimmt sie aber nur ihre Rechte wahr." Diese Sachlage sei der Planungsbehörde lange vor dem Planfeststellungsbeschluss bekannt gewesen. "Und gerade aus diesem Grund hat sich die Behörde auch bis zum heutigen Tag geweigert, das Haus zu kaufen. Denn ein Wohnrecht auf Lebenszeit muss zwangsenteignet werden, und das ist bei ihrem hohen Alter eine sehr komplizierte juristische Angelegenheit. Das müssten auch die Bezirksregierung in Detmold und die Landesregierung in Düsseldorf wissen."

Jetzt versuchen die Behörden offenbar, Fakten zu schaffen. Sie schicken schon mal Bagger in die Nachbarschaft. "Beim letzten Gespräch hat der Verantwortliche der Flurbereinigungsbehörde versprochen, sich dafür einzusetzen, dass die Brücke in der Nähe unseres Hauses als letzte von 21 Brücken bei Steinhagen gebaut wird. Jetzt haben wir aus dem Fernsehen erfahren, dass sie bereits ,eingetaktet‘ ist und als Zweites gebaut werden muss. Das hätte man der Betroffenen zwingend mitteilen müssen", sagt die Familienangehörige.

Stattdessen wird seit Anfang der Woche das Haus gegenüber dem Erdboden gleichgemacht – "obwohl in allen zurückliegenden Planungsgesprächen gesagt worden war, dass beide Häuser zeitgleich als letzte abgerissen werden sollten." Zudem beträten seit längerer Zeit fremde Personen ohne Erlaubnis das Grundstück, machten Fotos und entfernten Gegenstände aus dem Garten.

"Einen alten Baum verpflanzt man nicht"

Dass die alte Dame so bedrängt wird, empört die Familie. "Der in Detmold für die Flurbereinigung zuständige Verantwortliche war 2008 und 2009 hier. Und jedes Mal erfuhr er persönlich, dass sie nicht auszieht, weil sie sich in einem anderen Wohnumfeld nicht mehr zurechtfinden könnte. Das ist bei ihrem hohen Alter doch einzusehen – einen alten Baum verpflanzt man eben nicht mehr."

Wie sich die Bezirksregierung jetzt den Abriss vorstellt, ohne das Haus gekauft zu haben, ist den Betroffenen völlig unklar. Die Familie vermutet eine Kampagne, mit der die alte Dame unter Druck gesetzt werden soll. "Da die Situation schon lange bekannt ist, wurde das Problem nicht durch ihre angebliche Sturheit, sondern durch die Ignoranz der Bezirksregierung ausgelöst. Sie hätte sich einen Plan B überlegen müssen. Von Seiten der Behörden wurde in der Vergangenheit jedoch nie eine menschliche Lösung gesucht. Jetzt ist es dafür zu spät."

Auch die Vorsitzende des A-33-Rechtshilfefonds Steinhagen, Sabine Wienströer, begreift nicht, warum der 103-Jährigen diese Aufregung noch zugemutet wird. "Über die Klage von acht Anwohnern hat das Bundesverfassungsgericht noch gar nicht entschieden. Bis zur Fertigstellung des Abschnitts Steinhagen und Halle wird es also ohnehin noch Jahre dauern."

Mehr zum Thema in nw-news.de

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Kommentare
Es macht mir Angst und Bange, wenn ich lese, mit welcher Rücksichtslosigkeit einige Mitbürgerinnen der Auffassung sind, man müsse den Tod der alten Frau billigend in Kauf nehmen, damit andere schneller per Auto zu ihrem Ziel gelangen. Christliche Tugende scheinen nur dann Gültigkeit zu haben, wenn jemand selbst betroffen ist. Bei dem bestehen Egoismus - Sachwerte über Menschenwerte - wird der Untergang der Menschheit nur eine Frage der Zeit sein.

So... nun haben sich Franzl und Walter ja genügend ausgetauscht und ich denke man solltel einfach mal darüber nachdenken.. warum kauft die Bezirksregierung nicht einfach das Haus? Oder anders gesagt...warum will sie das Haus NICHT kaufen, solange sie das Wohnrecht mitkaufen muss? Die Juristen der BZR werden genaustens wissen, warum sie es nicht tun!!!
Zur Erinnerung: Wer hat der NW den Tipp gegeben, um so der alten Dame diese jetzt laufende Unruhe zu bescheren? Vielleicht die BZR selbst?

@Walter: Hab ich mir schon gedacht, dass Sie einer der Querulanten sind, die wegen falscher, selbstsüchtiger Rechtsauffassung unsere Gerichte mit Unsinn beschäftigen, anstatt nachzudenken und sich gesellschaftsfähig zu verhalten. Viel Spaß dabei, ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß bei ihrer, die Allgemeinheit schädigenden, Freizeitbeschäftigung!

@franzl: Natürlich gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen, die nicht mit höchstrichterlichen Vorgaben übereinstimmen; führen Rechtsmittel dazu, daß der Fall wieder bei unseren höchsten Richtern ankommen und bislang hat das BVerfG seine eigene Rechtsprechnung niemals konterkariert (Unabhängig dauern Zwangsräumungsklagen - durch alle Instanzen - mindestens zwei Jahre (und länger) Noch etwas: Ich bin nicht persönlich betroffen, wohne auch am anderen Ende von OWL, handelte es sich um meine Mutter, würde ich rechtlich alle "Register" ziehen und alle rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen; es wäre dann nicht mein erster Weg zum Verfassungsgericht und zu den Europäischen Gerichtshöfen.

@Walter: Nein weder zweifele ich das Urteil an, noch Ihre Kopierkompetenz. Allerdings nutzt es wenig, ein Urteil zu zitieren, wenn es nicht verstanden wurde. Und dieses Urteil besagt nunmal, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muss. UNd die ist immer eine Fallentscheidung. Ihr Fehler ist es, zu glauben, dass dieses Urteil und alle anderen automatisch dazu führen, dass immer gleich geurteilt wird. Dem ist glücklicherweise nämlich nicht so. Im Übrigen ist der Begriff Pseudomeinung unter aller Würde. Es gibt keine Pseudomeinung. Eine Meinung und das Recht auf diese hat jeder, ganz gleich, ob er sie sich dur Nachdenken bildet, durch Studium der Bild-Zeitung oder durch Falschverstehen von Gerichtsurteilen. Wer Pseudomeinung verwendet gibt zu verstehen, dass er nur die eigene Meinung als richtig anerkennt. Wenn das Ihr Niveau ist, ist es zwecklos, mit Ihnen zu diskutieren.



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