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07.09.2010
BIELEFELD - UPDATE 16.30 UHR
Polizei findet Auto des aggressiven Dränglers
Fahrer stellt sich selbst / Peugeot von der Straße gerammt

Karte

Bielefeld (jr). Die Polizei hat das Auto des aggressiven Dränglers aus Bielefeld gefunden, der Sonntagabend einen Peugeot von der Straße gerammt haben soll. Der Mercedes wurde sofort sichergestellt. Am Dienstagnachmittag stellte sich der 48-jährige Halter bei der Polizei.

Eine Augenzeugin aus Werther hatte von der Unfallflucht im Internet (bei www.nw-news.de) gelesen und die Polizei am Montagabend auf die Spur des Mannes gebracht. Der Wagen, dessen Kennzeichen sich die Unfallzeugin gemerkt hatte, stand mit entsprechenden Beschädigungen tatsächlich vor der Haustür des 48-Jährigen. Doch der Halter war nicht anzutreffen.

Wie berichtet soll der Fahrer des Mercedes am Sonntagabend auf der B66n den Peugeot eines 22-Jährigen bewusst von der Straße gerammt haben. Zuvor hatte er ihn schon wild gestikulierend von hinten bedrängt, war dicht aufgefahren und hatte mehrfach Blinker und Lichthupe benutzt. Die aufmerksame Zeugin hatte den Unfall beobachtet, war aber davon ausgegangen, dass der Verusacher anhalte. Am Montagabend meldete sie dann der Polizei das Autokennzeichen des Dränglers.

Am Dienstag erschien nun der Halter und räumte eine Beteiligung an dem Unfall ein, so eine aktuelle Polizeimeldung. Mehr habe er aber zu dem Geschehen ohne Anwalt nicht sagen wollen. Sein Führerschein wurde umgehend sichergestellt.

Das 22-jährige Opfer aus Blomberg hatte Glück: Obwohl das Fahrzeug bei Tempo 100 gerammt worden und unkontrolliert über die Straße geschleudert war, erlitt der Mann nur leichte Verletzungen.

 
 

Mehr zum Thema in nw-news.de

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Kommentare
@Chris W.: Sie irren; Die Rechtslage ist insoweit eindeutig. Lesen Sie die von mir zitierten Vorschriften nach. Ich weiß durchaus, wovon ich schreibe weil ich mich beruflich mit Fragen wie diesen beschäftige. Die Versicherung des Mercedes-Fahrers kann die Regulierung des Schadens verweigern, weil dieser den Schaden vorsätzlich verursacht hat; es ist ein Prinzip im gesamten Versicherungsrecht, dass vorsätzlich herbeigeführte Schäden (anders, und da haben Sie recht, als solche, die unter Alkohol und/oder Drogen herbeigeführt werden) nicht versicherbar sind. Der Entschädigungsfonds tritt, wie sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, auch bei unversicherten Fahrzeugen ein; aber eben auch in Fällen der vorliegenden Art.

versicherungen dürfen für derartige vorsätzlichen straftaten nicht eintreten.
dem verkehrsrowdy gehört der führerschein lebenlang entzogen.
nicht: der hatte ja eine schlechte kindheit undso.

Da nennt man sich schon "Verkehrsrechtler", schmeißt mit Paragraphen und Verordnungssprüchen um sich, die man schön gegooglet hat, weil man ja auch unbedingt mal was schreiben wollte, und hat im Ergebnis absolut keine Ahnung... wie lustig! Der Entschädigungsfond tritt nur bei Schäden ein, die von UNVERSICHERTEN Fahrzeugen bzw. deren Fahrern verursacht werden! Alle anderen Schäden, egal ob unter Vorsatz, Alkohol, Drogen, o.ä. werden von der Haftpflicht-Versicherung übernommen (die ist nämlich sogar zahlungsPFLICHTIG!), die dann den Versicherungsnehmer in Regreß nimmt und sich von dem die Kohle zurück holt!! Also du Verkehrsexperte... wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr... halten! ;)

Also... mal was anderes. Sehr löblich das wir eine aufmerksame Zeugin haben. Hat ja auch zum Erfolg geführt, sehr gut! Weiter so! Ähem... aber... hat SIE eigentlich angehalten und geholfen??? War doch ein böser Unfall mit verletztem Fahrer! (nur so ein Gedanke, Sorry)

@ MrX: Dann ist ja gut :)

Wenn mal welche nebeneinader fahren und nicht Platz machen, einfach die Blauen anrufen. Radfahrer gelten als PKW, wenn mehr als 10 Radler im Verbund fahren. Nur dann dürfen sie nebeneinader fahren. Aber das geht eh am Thema vorbei.

Aber solche Leute wie der Drängler sind ein Grund für meinen sehr großen Respekt gegenüber dem Verkehr. Man kann nur hoffen, dass die Strafen verschärft werden.



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